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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 27.07.2011, 20:00
GnBObelix GnBObelix ist offline
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GnBObelix befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nachbars Müll im Garten

Guten Tag zusammen.

Folgenden Konstellation

Nachbar A ist Eigentümer eines Einfam. Hauses mit Garten. Nachbar B ist ein Wohnungsbauverein mit einem Objekt mit ca. 30 Mietparteien für sozial schwache Familien. (gemeinnützig)

An Rückseite von Grundstück A Grenz auf Grundstück B eine Platz an dem die Müllcontainer von Grundstück B stehen.

Eigentümer A hat schon mehrfach seinen Garten von Mülltüten und anderer Müll befreien müssen, die Mieter von B über den Zaun geworfen haben. A hat aber keine Namen und kann niemanden direkt belangen.

Nun meine Frage. Kann A in irgendeiner Form B als Träger des Objektes belangen oder nur den Verursacher? Es sei noch erwähnt das A schon mehrfach den Kontakt zu B gesucht hat, aber man die Beschwerde von A nicht beachtet

Gruß Oliver
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  #2  
Alt 27.07.2011, 20:21
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Nachbars Müll im Garten

Das Problem ist, es kann nicht bewiesen werden, obwohl der Zusammenhang mit dem Müllplatz besteht.
Vielleicht ist doch mal eine Adresse im Müll zu finden.

Videoaufnahmen werden vom Gericht nicht anerkannt.

Es könnte anwaltlich ein Schreiben an den Nachbarn gerichtet werden und mit einer Unterlassungsklage gedroht werden. Kosten vorher beim RA erfragen für ein Schreiben oder vielleicht besteht auch eine Rechtsschutzversicherung die die Kosten übernimmt.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 27.07.2011, 20:33
GnBObelix GnBObelix ist offline
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GnBObelix befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nachbars Müll im Garten

Danke Wahrsager für die schnelle Antwort.

Ich hab vergessen zu erwähnen das Tatsächlich Post im Müll zu finden war. Es dürfte aber schwer zu beweisen sein das genau die Person den Müll auch rüber wirft. Das könnte auch jeder ander machen der den Container öffnet.

Das anwaltliche Schreiben soll an den Nachbarn B oder an den evtl. Mieter von B dessen Adresse gefunden wurde?

Gruß Oliver
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  #4  
Alt 28.07.2011, 09:44
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Nachbars Müll im Garten

Auch das Ordnungsamt geht an denjenigen heran, dessen Adresse gefunden wird.

Ich würde beide anschreiben, damit auch der Vermieter informiert ist.
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Wahrsager
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  #5  
Alt 28.07.2011, 11:13
GnBObelix GnBObelix ist offline
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GnBObelix befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nachbars Müll im Garten

Zitat:
Zitat von Wahrsager Beitrag anzeigen
Auch das Ordnungsamt geht an denjenigen heran, dessen Adresse gefunden wird.

Ich würde beide anschreiben, damit auch der Vermieter informiert ist.
Der Vermieter wurde bereits 2x angeschrieben. Bisher keine Antwort/Reaktion.

Gruß Oliver
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  #6  
Alt 28.07.2011, 12:17
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Nachbars Müll im Garten

Durch den Beweis, Adresse, ist es eindeutig vom Nachbargrundstück.
Auch die Rückseite des Grundstücks lässt den Schluss zu, dass es vom Nachbargrundstück ist.
Drohen mit einer Unterlassungsklage.
Eventuell mit Einschreiben schicken.
__________________
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Wahrsager
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  #7  
Alt 28.07.2011, 12:24
GnBObelix GnBObelix ist offline
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GnBObelix befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nachbars Müll im Garten

Danke für die prompte Antwort.


Eine Frage noch. Ist der Vermieter als Träger verantwortlich? Beweisen kann ich ja nicht das Hans Müller auch den Müll rüber wirft, wenn Hans Müller auf dem Briefumschlag steht. Das Ordnungsamt hat auch Befugnis auf einem privatem Grundstück?
Je nachdem ob eine Antwort von B kommt bzw. wie die aussieht ist evtl eine Anfrage bei der Rechtsschutz Vers. der nächste Schritt.

Gruß Oliver
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  #8  
Alt 28.07.2011, 13:07
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Nachbars Müll im Garten

Das Ordnungsamt kontrolliert nur öffentliches Land und durchsucht den Müll nach Adressen oder anderer Hinweise. Es macht auch Fotos als Beweis.

Fotos machen sich immer gut.

Im gewissen Teil ist der Vermieter verantwortlich es kommt ja von seinem Grundstück und er kann seine Mieter abmahnen.

Wenn eine Rechtsschutzversicherung besteht, dann würde ich zum RA gehen. Dieser wird dann die Kostenübernahme mit der Versicherung klären.
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Wahrsager
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  #9  
Alt 28.07.2011, 14:00
GnBObelix GnBObelix ist offline
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GnBObelix befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nachbars Müll im Garten

Das wird dann der nächste Schritt.

Nochmal vielen Dank

Gruß Oliver
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