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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 16.10.2005, 00:18
A:sohl A:sohl ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.10.2005
Beiträge: 1
A:sohl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Cool Nachbars Hund

Nachbars Hund ist ein Riesenschnauzer,und die Hälfte des Tages im Zwinger eingesperrt.Der Hundezwinger an sich ist für ein solch grossen Hund schon eine zumutung,wenn seine Besitzer von Arbeit nach Hause kommen freut sich der Hund natürlich aber weitgefehlt,nicht ein Wort der Begrüssung für das eingesperte Tier,was dieser natürlich mit Lautstarkem gebelle und gejaule,und dieses kann er sehr ausdauernd,Beantwortet.Da das Grundstück sehr dicht an dem unserem liegt ist das Bellen für uns sehr oft unerträglich und ich mich schon sehr zurück halten muss um nicht lautstark meine Gefühle darüber zum ausdruck zubringen. Wie kann mann Handeln oder welche Rechtslage gibt es hierfür. M.F.G. A.S
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  #2  
Alt 16.10.2005, 10:17
Unregistriert
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Beiträge: n/a
Frage AW: Nachbars Hund

Hallo,

haben Sie schon mal versucht den Tierschutz darauf aufmerksam zu machen, ich denke das Sie da geholfen bekommen. Ich empfinde das solchen Leuten kein Tier gehört, wenn man es nicht artgerecht halten möchte.
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  #3  
Alt 17.10.2005, 13:54
Gina
Gast
 
Beiträge: n/a
AW: Nachbars Hund

Sicher kann man sich an den Tierschutzverein wenden nur ob da geholfen wird und was dann mit der "guten" Nachbarschaft passiert, sollte man sich überlegen. Vielleicht hilft erst einmal ein Gespräch mit dem Nachbar und die Bitte, durch artgerechte Haltung und entsprechender Behandlung das Tier am Bellen zu hindern. Wenn das nichts bringt und es egal ist, was aus der Nachbarschaft wird, könnte man sicher den Tierschutzverein einschalten, aber auch auf das Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes hinweisen. Da müsste es doch eine Regel geben, die sich mit dem Bellen (Dauer) von Hunden befasst. Auch ggf. das Ordnungsamt Ihrer Verwaltung müsste hierüber Auskunft geben können. Der Hundehalter ist hier gefragt und sollte auf das Rücksichtnahmegebot hingewiesen werden. Wenn Sie sich mit Nachbars Hund ggf. verstehen, könnten Sie sich ggf. nach Rücksprache mit dem Hundehalter mit dem Hund beschäftigen, so dass hier eine Reduzierung des Bellens erreicht werden kann?
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