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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Darf eine Nachbarin A die Sträuche im Garten der Person B entfernen?
Es handelt sich um eine Wohnanlage,um ein Mietshaus. EG-Wohnungen haben einen Garten. Die Nachbarin A befindet sich nicht im eigenen Garten und nicht im Garten der Person B, sondern außen vor dem Garten. Dabei bricht die Nachbarin A die Zweige von den kleinen Sträuchen ab. Ihre Ausrede, als sie von der Person B angesprochen wird, lautet: wir wollen keine Ungeziefer und wir wollen mehr Licht. Die Sträuche müssen entfernt werden. Muss die Person B das tun? Ist das rechtswidrig, im fremden Garten aufzuräumen? |
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#2
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AW: Nachbarin entfernt Sträuche im fremden Garten
Es ist Sachbeschädigung!
Ist der Garten mitgemietet, im Mietvertrag genannt, und die Sträucher gehören dem Mieter, dann könnte dieser Schadensersatz verlangen, wenn man überhaupt eine "Zahl" nennen kann. Ist der Garten kein Mietobjekt, geht es einzig und allein dem Vermieter etwas an. Es kann der Vermieter festlegen, ob dort eine Auslichtung erfolgen soll, jedoch nicht irgendein Mieter. |
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#3
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AW: Nachbarin entfernt Sträuche im fremden Garten
Vielen herzlichen Dank für die Hilfe!
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