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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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Nachbargrundstück direkt am Terassenfenster
Hallo.
Wir haben jüngst ein Haus gekauft, das nach Hinten heraus direkt am Nachbargrundstück liegt (geteiltes Grundstück). Bedeutet, dass, wenn wir die Terrassentür öffnen, stehen wir auf Nachbars Grundstück (vor dem Haus sind ca.400 qm Grundfläche mit Terasse und Garten ;-)). Nun ist es so, dass der Nachbar einen Hund hat, der ständig durch den Spalt des geöffneten Terassenfensters bellt, worauf ich den Nachbarn auf einen Zaun angespochen habe, der das verhindert. Kurze Zeit später teilte er mir dann mit, dass er beabsichtigt, einen 1,8 Meter hohen Zaun in 50 cm Abstand zu unserem Haus zu errichten. Da ich sicher das Recht habe, ständig für Arbeiten am Haus und zum Putzen der Fenster das Nachbargrundstück zu betreten, sind 50 cm sicher zu wenig Abstand, von der Lichtbeeinträchtigung einmal ganz abgesehen. Nun meine Frage: Inwieweit darf ich das Nachbargrundstück für o.a. Arbeiten betreten und welchen Mindestabstand muss ein evtl. Zaun zu unserem Haus haben. Grundsätzlich habe ich nichts gegen einen Zaun in der Höhe, da das Nachbargrundstück zur Zeit sehr vollgemüllt ist und der Zaun auch einen guten Sichtschutz bieten würde. Ich bedanke mich jetzt schon für evtl. Ratschläge oder Infos. |
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AW: Nachbargrundstück direkt am Terassenfenster
Das Nachbarschaftsrecht des Bundeslands regelt zuerst die Einfriedung, wer sie errichtet und wie sie aussehen darf. Es kann auch in der Ortssatzung etwas über das Aussehen stehen.
Die Ortssatzung liegt beim Bauamt. Das Nachbarschaftsrecht findet man im Internet. Es kann sein, dass beide eine Einfriedung errichten müssen, dann bestimmen auch beide das Aussehen. Bei einem Maschendrahtzaun wird es keine Lichtbeeinträchtigung geben. Soll ein Sichtschutz gesetzt werden, ist beim Bauamt nachzufragen ob dies möglich ist. Es steht ebenfalls in der Ortssatzung. Der Zaun gehört, wenn beide ihn setzen müssen, auf die Grenze. Bei Wänden kann der Zaun entfallen. Muss der Nachbar einfrieden, setzt er ihn auf seinem Grundstück. In einem Bundesland wäre ein Abstand von der Grundstücksgrenze einzuhalten. In anderen Bundesländern wird die Einfriedung direkt an die Grundstücksgrenze gesetzt. Wenn Ihr Grundstück bis zur Grenze geht und Sie kein eingetragenes Recht, z. B. Eintragung im Grundbuch haben , dann haben Sie Pech gehabt, Nachbars Grundstück zu betreten. Der Nachbar muss keinen Streifen abtreten, auch wenn Sie ihn zum Fensterputzen benötigen. Fenster gehen nach innen auf. Diese können dann von innen geputzt werden. Nach außen dürfen die Fenster nicht zu öffnen sein, weil Sie in Nachbars Grundstück eindringen. Wenn Schäden am Haus beseitigt werden müssen, dann gilt das Hammerschlag- und Leiterrecht, aber nicht zum Fensterputzen! Wenn das Hundegebell stört, führen Sie eine Liste wann und wie lange der Hund bellt. Wenn es Zeugen gibt ist es noch besser. Ein Gericht wird dann eine Entscheidung fallen. |
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