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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 30.05.2009, 20:08
katinausl katinausl ist offline
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Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 2
katinausl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Böse Der Nachbar zeigt nun sein wahres ICH!

Folgender Sachverhalt:

Nachbar rechts baut als erster. Als Einfriedung wird eine Reihe Lebensbäume ca. o,5 m von der Grenze entfernt gepflanzt da noch kein Nachbar in Sicht.
Nachbar links fängt an zu bauen und braucht Baustrom, kein Problem Nachbar recht hilft aus.
Nachbar rechts lässt seine Lebensbäume wachsen und pflegt diese auch von beiden Seiten, wie es sich für einen guten Nachbarn gehört.
Nachbar links denkt sich, ach wir legen mal einen Gemüsegarten an und düngen mit Pferde und Hühnermist. Tja da geht doch glatt die Hälfte der mittlerweile 1,50 m hohen Hecke ein. Nach langem Hin und Her werden die verdorbenen Bäume durch eine Palisdenwand ersetzt (ca. 2 m hoch und immernoch 0,50 m von der Grenze entfernt).
Nachbar links möchte ein ca.7 m Carport ca. 1 m von der Grenze bauen. Das gute Stück ist über 3 m hoch und müsste nochmalerweise Abstand halten, doch dem ist nicht so.
Nachbar rechts ist immernoch gütig und sagt, ohne gefragt zu werden, ist gut, dann soll er sein Carport behalten, hauptsache ich kann mein Lebensbäume weiter stutzen.
Nachbar links ist aber noch frecher stappelt unter dem Carport Holz für den Kamin direkt an die Hecke und erschlägt damit fast die armen Teichfische des Nachbarn rechts.
Dann baut sich der Nachbar links noch einen ca. 3 m langen Schuppen hinter dem Carport auf und der Nachbar rechts kommt garnicht mehr an die Hecke.
Langsam wird Nachbar rechts aber wütend und versucht mit Nachbar links zu sprechen, dem aber die Lebensbäume wurscht sind. Mit Mühe und Not versucht der Nachbar rechts die Hecke aber weiter irgendwie zu stutzen und zu pflegen, denn erstens ist er dazu verpflichtet und zweitens sollen die Lebensbäume ja auch seinen Garten und die Tarrasse zieren.
Nachbar links gibt aber nicht auf und stellt nun direkt vor seinem Carport eine über 2 m hohe Wand auf.
Nachbar rechts ist sehr wütend und möchte mit Nachbar links sprechen, doch der sagt ganz einfach. Das ist mein Grundstück und deine Hecke ist mir immer noch wurscht, sieh zu dass du Land gewinnst. Bist doch selber Schuld, dass Du die Lebensbäume nicht mehr schneiden kannst, bist viel zu nah an der Grenze. Da ist der Nachbar rechts aber platt.

Nun meine Fragen:
1. Muss Nachbar links dem Nachbar rechts die Möglichkeit geben seine Lebensbäume zu schneiden?
2. Darf eine über 2 m hohe Wand einfach so neben der Grenze aufgestellt werden, ohne Einverständnis des Nachbarn rechts?
3. Braucht man für die Errichtung des Carports, des Schuppens und der Wand eigentlich eine Genehmigung?
und zuletzt WAS SOLL DER NACHBAR RECHTS NUN MACHEN, DENN DER MÖCHTE NICHT MEHR EINFACH ZUSEHEN UND NETT BLEIBEN?

Danke im Voraus für Antworten, sind nämlich gerad ziemlich böse und hilflos.
Wollen keinen Stress, aber anders wird es wohl nicht gehen.
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  #2  
Alt 01.06.2009, 11:40
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.800
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Der Nachbar zeigt nun sein wahres ICH!

Stress ist doch schon vorhanden?
Die Lebensbäume sind so gesetzt, dass diese vom eigenen Grundstück aus gepflegt werden können. In dem Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes sind die Höhen entsprechend dem Abstand angegeben.

Carport und Schuppen sind länger als in der Verordnung zulässig.

Die Mauer über 2 m muss auch nicht der Verordnung entsprechen. Auch kann es möglich sein, dass eine Mauer nicht gesetzt werden kann. Die Ortssatzung kann dies verbieten.
Soll die Mauer Einfriedung sein, dann steht im Nachbarschaftsrecht, wer eine Einfriedung, wenn Einfriedungspflicht besteht, diese setzen muss. Sind es beide einfriedungspflichtig, bestimmen beide die Einfriedung.

Der Nachbar kann sich beim Bauamt erkundigen!

Bitte keine Wörter in Großbuchstaben schreiben, es bedeutet "schreien"!
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  #3  
Alt 01.06.2009, 12:34
katinausl katinausl ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.05.2009
Beiträge: 2
katinausl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Der Nachbar zeigt nun sein wahres ICH!

Zunächst sorry für das "schreien"!
War mir nicht bewusst.

Ach und danke natürlich für die Antwort.
Hätte aber nochmal ne Frage:
Die Lebensbäume des Nachbar rechts sind natürlich schon so schön buschig, dass innerhalb des eigenen Grundstückes das Stutzen nicht mehr möglich ist. Und nun? Muss der linke Nachbar das Stutzen auf seinem Grundstück gewähren, wenn das Abgeschnittene dann natürlich weggeräumt wird?
Ich hab da keine Ahnung und der linke Nachbar hat ja mittlerweile Alles so zugestellt, dass man die Lebensbäume eh nicht von beiden Seiten Stuten kann und ausserdem ragt auch schon das Dach des Schuppens voll in die Lebensbäume und drumzuschneiden ist schlecht.
Ach und noch etwas. Für die Einfriedung in dieser Wohnsiedlung ist immer der rechte Nachbar zuständig und zwar muss der rechte Nachbar zum linken Nachbar für die Einfreidung sorgen.
Dann darf der Zaun doch normalerweise nicht gebaut werden, oder? Es sei denn der Abstand zum Nachbarn ist gegeben.
Wir müssen wirklich mal beim Bauamt nachfragen.
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