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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Hallo,ich muss zur Geschichte kurz ausholen. Wir ( A ) wohnen in einem Reihenhaus (die versetzt gebaut wurden) in BW. Noch nie gab es Probleme in der Nachbarschaft. Letzten Herbst aber kam das Unglück auf uns zu und unsere Nachbarin ( B ) verkaufte ihr Haus aus Altersgründen. Dieser NEUE Nachbar ist ein durchgeknallter Perfektionist. Er renovierte sein Haus von Grundmauern auf. Zu guter letzt noch die Fasade. Die Farbe gefällt leider keinem, aber das ist ja auch Geschmackssache. (B)sein Haus ist ca.1m weiter nach vorn gebaut. Das heißt, wir sehen diese Wand. Bei der Gartenseite ist es ja umgekehrt, er sieht die Seite von uns. Bei allen Reihenhäuser ist es nun so, das die Wand so angestrichen ist, dass jeder die vorstehende Wand (die er sehen muss) in der eigenen Hausfarbe hat. (B) hat darauf bestanden, dass er das nicht möchte, weil IHM die Wand gehört. Auch das kleine Blumenbeet von uns würde auf seiner Seite herrein ragen (ca.10cm). Ist aber bei allen so, sagte ich zu ihm. Er strich also alles an. Wir (A) sagten IHM (B), er soll dann aber die hintere Wand zur Gartenseite natürlich nicht anstreichen, weil er die vordere schon hat. ER (B), OK. 2 Tage später hat er doch die hintere Wand in einem ähnlichen Farbton unserer Farbe gestrichen. Wir natürlich sofort geklingelt und wollten erst mal reden. Er sagte als Verteidigung, ER (B), wollte nicht auf unsere dreckige Wand schauen und hat es nur verschönert. Wir sagten Ihm, dass das nicht so ginge und er schlug uns die Türe vor der Nase zu. Das ganze liegt jetzt beim Rechtsanwalt. Ich musste dann von meinem Rechtsanwalt aus zum Vermessungsamt und siehe da, die vordere Wand gehört uns mit sammt dem Blummenbeet. Ca. 15 cm nach der Wand ist ein Regenrohr hinter dem ein Metallener Grenzknopf aus der Wand schaut. Kann (B) aber nicht erkennen, weil schon 2-3 mal überstrichen wurde. Nun zum neuen Fall: Nun müssen wir unseren neu gebauten Wintergarten verputzen und haben ihm das schriftlich mitgeteilt. Darauf hin gab er uns Haus- und Grundstücksverbot. Unser Anwalt sagte uns, dass das wieder ein neuer Fall wäre und wir das Leiterrecht erst einklagen müssen. Das dauert ja bekanntlich länger (Gericht) und die Wand sollte vor dem Winter fertig sein, um Schäden zu vermeiden. Warum gibt es Gesetze, wenn das Hammerschlag- und Leiterrecht erst eingeklagt werden muss. Hat jemand ähnliches erlebt?Wir danken für Antworten schon mal im voraus. |
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#2
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AW: Nachbar verweigert uns das Leiterrecht!!!
Wegen der Farbgebung sollte das Bauamt angesprochen werden, ob diese zulässig ist.
Die Wandfarbe muss ortsüblich sein, Ortssatzung, Landesbauordnung. So kann eine außerordentlich abweichende Farbe durch die Baubehörde verboten werden. Es ist eine optische Veränderung des Wohnblocks und muss von den Nachbarn nicht hingenommen. Das Gesamtbild des Blocks muss erhalten bleiben. Weiter kann das Urheberrechtsgesetz (UrhG) § 2 es regeln. Es ist ein Werk des Architekten. Ob eine andere Farbgebung gemacht werden kann, sollte beim Architekten angefragt werden. Es muss festgestellt werden, wem die Wand gehört? Es gibt im Nachbarschaftsrecht die Grenzwand und die Nachbarwand, s. Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes. Das Vermessungsamt kann nicht sagen, welche Wand es ist. Dies geht nur aus den Planungszeichnungen hervor die notfalls beim Bauamt eingesehen werden kann. Das Hammerschlag- und Leiterrecht muss, wenn der Nachbar es verweigert eingeklagt werden. Dann wird er verurteilt, dieses Recht zu geben. Man soll sich nicht unfreundlich verhalten, dann könnte das Gericht das Hammerschlag- und Leiterrecht ablehnen. Das OLG Hamm hat so entschieden!
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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