Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Nachbarschaftsrecht

Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

Antwort
 
Themen-Optionen Thema bewerten
  #1  
Alt 30.12.2005, 13:17
yaem yaem ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 30.12.2005
Beiträge: 1
yaem befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich Nachbar stellt Strom ab

Im Prinzip geht es um die Frage, welche Kosten mein Nachbar zu tragen hat, wenn er mir den Strom abstellt, obwohl es dafür keinen Grund gibt.

Hier die ganze geschichte:

Wir haben ein ähnliches Problem.

Ein Haus + Anbau. Der Anbau ist inkl Grundstück verkauft worden. Strom und Wasser werden aber immernoch über das Haupthaus bezogen. Heizung befindet sich in unserem Gebäude, Öl bezahlen aber die anderen von den Nebenkosten.
Diese zahlen wir an die Inhaber des Haupthauses.
Als diese mehr Geld wollten, ohne aber eine Abrechnung vorzulegen(wahrscheinlich, weil sie selber die erhöten Kosten verursacht haben), begannen die Probleme.

Wildes Parken auf unserem Grundstück, benutzen unseres Gartens, vollstellen unserer Garage, etc...

Jetzt wollten unsere Nachbarn vor zwei Wochen in unseren Keller. Warum wurde mir nicht erklärt. Nur dass es deren recht wäre
Naja, ich hatte keinen Bock jetzt im Bademantel bei Minusgraden ums Haus zu laufen und auch keine Weisung von Irgendjemanden (Anwalt, Vermieter) erhalten, dass ich dieses tun müsse. Also hab ich nett und freundlich gesagt, dass ich dazu keine Veranlassung sehen und noch einen schönen Tag gewünscht (echt wahr, keine Übertreibung).
Als ich die Tür schloss, wurde mir noch hinterhergebrüllt "Sie verbrauchen mir in letzter Zeit sowieso zuviel Strom, den stell ich jetzt ab". 2min Später war der Strom weg und damit auch die Heizung.

Da wir Samstag hatten, war natürlich nichts zu erreichen und unser Freund und Helfer sah auch keine Veranlassung etwas zu tun.

Den Rest kürz ich ab:
Bis Montag morgen unser Anwalt, mit der Androhung einer Einstweilligen Verfügung unsere Nachbarn dazu bewegte den Strom anzustellen, waren meine Fische und die Schildkröte tot, dass Essen verdorben, unsere 3Monate alte Tocher erkältet und ca. 300,- Euro Kosten für erfolglosen Elektriker und Stromaggregat, sowie Fahrt-, Übernachtungs-, Essenskosten aufgelaufen.

Jetzt lautet meine Frage, was kann man da als Schadensersatz fordern. Ich streit mich nämlich gerade mit meiner Frau, da die eine Summe von 400,- Euro hat.
Mir ist das aber zu wenig, dass ist nur der direkte finanzielle Schaden. Auf meinerm Rechner war einer Geschichte, die ich bis Samstag abend wegmailen sollte (Honorar hierfür 250,- Euro), Ich hab mich 5 Stunden lang mit diesem blöden Aggregat rumgeärgert und versucht alles zum laufen zu bringen.
Und was ist letztlich mit dem entgangenen Wochenende, dass wir zur erholung wirklich brauchten, da wir beide Selbstständig sind und in der Woche viel arbeiten.
Von der arbeiten, die ich am Laptop zuhause erledigen wollte, rede ich ja garnicht.

Kennt einer Präzedenzfälle, oder so?


gruss Yves Morel
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 05.01.2006, 07:36
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Nachbar stellt Strom ab

Sie wissen, dass Rechtsauskünfte hier im Forum verboten sind, zumal Sie doch bereits einen Anwalt eingeschaltet haben. Fragen Sie doch diesen Anwalt, welche Schadenssersatzhöhe hier veranschlagt werden kann. Im übrigen würde ich an Ihrer Stelle alles das, was Ihnen entstanden ist, als Schadenersatz geltend machen, auch die Anwaltskosten. Mir ist leider auf Grund Ihrer Schilderung nicht so ganz klar, wie das Wohnverhältnis ist. Sind Sie Mieter eines Hauses, das gemeinsam mit einem anderen Haus auf einem Grundstück steht. Was sagt denn Ihr Vermieter zu allem und warum sind die Stromkreise für jedes einzelne Objekt, das vermietet oder verkauft ist, nicht getrennt worden? Gegebenenfalls sollten Sie hier mal mit dem Vermieter reden und fordern, dass die Stromkreise getrennt werden, so dass Sie als Mieter auch nur alleiniges Zugangsrecht zum Stromzähler bzw. zum "Abstellhahn" haben.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Wie man eine neue Frage stellt admin Nachbarschaftsrecht 0 20.09.2005 10:16


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 15:27 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1