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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 13.03.2010, 23:49
Granada Granada ist offline
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Beiträge: 16
Granada befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nachbar stellt Leiter auf Grundstück

Hallo

Nachbar B stellt Leiter immer auf das Grundstück von Nachbar A wenn er auf sein Flachdach will,
er informiert Nachbar A darüber nicht, er macht es einfach,
er könne genauso gut auf seinem Grundstück die Leiter an sein Flachdach Anstellen.

Er steigt dann immer von seiner mauer auf die Leiter,
konnte einmal Beobachten wie er einmal dabei fast runtergefallen währe.

Nachbar A hat Nachbar B verboten auf seinem Grundstück rumzulaufen oder die Leiter Anzustellen ohne ihn darüber zu informieren.

Auf dem Grundstück von Nachbar A Läuft Nachbar B nicht mehr rum,
seit der Hund (60 Kg) von Nachbar A Nachbar B gestellt hat,
er hatte danach eine nasse Hose,
er hatte nur Glück das Nachbar A in der Nähe war,
Nachbar A wusste nicht das Nachbar B auf seinem Grundstück ist
(Großes Grundstück mit vielen Sträuchern)
Nachbar A hat Jahre lang gesagt Nachbar B soll Nachbar A informieren wenn er auf das Grundstück will,
dann macht Nachbar A den Hund weg,
aber Nachbar B sagte immer der ist doch so lieb,
Nachbar A hat darauf immer Geantwortet,
klar ist er Lieb, aber es ist sein Revier,wer weis wie er da reagiert.

Jetzt meine Frage

1) Darf Nachbar B die Leiter auf das Grundstück von Nachbar A stellen ohne ihn zu informieren?

2) Wie ist es Rechtlich Geregelt wenn Nachbar B beim Versuch von seiner Mauer auf die Leiter zu steigen Abstürzt und sich dabei verletzt?

Geändert von Granada (13.03.2010 um 23:57 Uhr).
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  #2  
Alt 14.03.2010, 12:32
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Nachbar stellt Leiter auf Grundstück

Zitat:
Zitat von Granada
Auf dem Grundstück von Nachbar A Läuft Nachbar B nicht mehr rum
Zitat:
Zitat von Granada
Darf Nachbar B die Leiter auf das Grundstück von Nachbar A stellen ohne ihn zu informieren?
Nein, der Nachbar hat das Grundstück nicht zu betreten. Hier greift auch nicht das Hemmerschlag- und Leiterrecht. Es hat die Möglichkeit von seinem Grundstück aus auf sein Dach zu steigen.

Sprechen Sie ein Hausverbot aus! Ein Verstoß gegen ein Hausverbot kann den Straftatbestand erfüllen.

Zitat:
Zitat von Granada
Wie ist es Rechtlich Geregelt wenn Nachbar B beim Versuch von seiner Mauer auf die Leiter zu steigen Abstürzt und sich dabei verletzt?
Man muss Erste Hilfe leisten
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  #3  
Alt 14.03.2010, 19:17
Granada Granada ist offline
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Beiträge: 16
Granada befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nachbar stellt Leiter auf Grundstück

Hallo

Danke für deine Antworten.

Zitat:
Zitat:
Zitat von Granada
Wie ist es Rechtlich Geregelt wenn Nachbar B beim Versuch von seiner Mauer auf die Leiter zu steigen Abstürzt und sich dabei verletzt?
Man muss Erste Hilfe leisten
Das ist Nachbar A auch klar,
nur im Regelfall bekommt das Nachbar A nicht mit,
die Frage ist ob Nachbar kosten entstehen können?
__________________
Gruß Granada
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  #4  
Alt 14.03.2010, 19:29
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Nachbar stellt Leiter auf Grundstück

Zitat:
Zitat von Granada
die Frage ist ob Nachbar kosten entstehen können?
Wenn der Nachbar abstürzt und er etwas beschädigt, kann man Ersatz fordern.
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  #5  
Alt 14.03.2010, 20:19
Granada Granada ist offline
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Beiträge: 16
Granada befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nachbar stellt Leiter auf Grundstück

Hallo

Entschuldige habe mich nicht richtig ausgedrückt.

Zitat:
Wenn der Nachbar abstürzt und er etwas beschädigt, kann man Ersatz fordern
Das war nicht gemeint,
außer einigen Zweigen kann da nichts Kaput gehen.

Die Frage ist ob Nachbar A Kosten entstehen wenn Nachbar B beim Umsteigen von der mauer auf die Leiter Steigt und dabei Abstürzt.

Auch wenn er sich nicht Verletzt,
besteht die Gefahr das der Hund ihn Anfällt,
(das kann gefährlicher werden als der Absturz)
wenn Nachbar B Plötzlich in seinem Revier ist,
der Hund von Nachbar A Bekommt alles mit,
(trotz des Großen Grundstücks und den vielen Sträuchern)
im Gegensatz zu Nachbar A.

von dem Hund hat Nachbar B inzwischen mächtig Respekt,
seit er eine Nasse Hose hatte.

Nachbar A ist nicht immer im Garten wenn sein Hund im Garten st,
der Hund würde nie Weglaufen,
diese Gelegenheit hat er jeden Tag,
bei Nachbar C könnte er auf sein Grundstück und von dort auf die Straße,
aber das würde er nie dun, er hat es in den letzten 12 Jahren nicht gemacht,
ihn interessiert nur sein Revier.
__________________
Gruß Granada
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  #6  
Alt 15.03.2010, 11:16
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Nachbar stellt Leiter auf Grundstück

Wenn er ohne Zutun anderer von der Mauer oder Leiter fällt, muss kein Anderer dafür gerade stehen.

Einbrecher sind nach deutschem Recht besser geschützt als die Opfer.
Der Hund kann den Einbrecher hindern, das Grundstück zu verlassen bis die Polizei kommt. Beißen darf er nicht. Es ist Körperverletzung und der Einbrecher kann Anzeige erstatten. Der Hundehalter trägt alle Kosten, die mit einer Versicherung abgedeckt werden können.

Ein Schild "Vorsicht bissiger Hund" kann man sich sparen. Es entbindet keinem vor der Haftung.

Dass keine Einfriedung vorhanden ist, sollte doch eine Überlegung Wert sein. Auch wenn der Hund jahrelang das Grundstück nicht allein verlassen hat. Mal im Nachbarschaftsrecht Ihres Bundeslandes nachlesen, wer die Einfriedung setzen muss. Vielleicht ist es der Nachbar!

Schriftlich ein Hausverbot aussprechen!

Ich hatte mit Zustimmung auf einem fremden Grundstück Sachen abgestellt. Dieses Grundstück wurde von einem ausgebildeten Hund bewacht. Der Besucher und der Hund konnten das ganze Grundstück gleichzeitig nutzen. Es wurde ausdrücklich darauf hingewiesen, das Grundstück kann jederzeit betreten aber nicht mehr verlassen werden.
Der Hundeführer gab seinem Hund ein Zeichen und erst dann konnte man ungehindert das Grundstück verlassen.
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  #7  
Alt 23.03.2010, 08:55
Granada Granada ist offline
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Registriert seit: 12.03.2010
Beiträge: 16
Granada befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nachbar stellt Leiter auf Grundstück

Hallo

Entschuldige das ich erst jetzt Antworte,
aber in letzter Zeit war bei mir viel los.

Zitat:
Wenn er ohne Zutun anderer von der Mauer oder Leiter fällt, muss kein Anderer dafür gerade stehen.
Dann bin ich ja Beruhigt.

Zitat:
Einbrecher sind nach deutschem Recht besser geschützt als die Opfer.
Der Hund kann den Einbrecher hindern, das Grundstück zu verlassen bis die Polizei kommt. Beißen darf er nicht. Es ist Körperverletzung und der Einbrecher kann Anzeige erstatten. Der Hundehalter trägt alle Kosten, die mit einer Versicherung abgedeckt werden können.
Also ich bin nicht damit einverstanden das zum Beispiel ein ein Einbrecher oder ein Nachbar mit meinem Hund auf meinem Grundstück Spazieren geht,
ich bin dafür das mein Hund es zu verhindern weis,
das jemand der nicht Berechtigt mein Grundstück betritt.

Das Verhindert er schon alleine durch seine enorme Größe,
die Leute haben schon genug wenn sie diesen Riesen Hund sehen.

Zitat:
Ein Schild "Vorsicht bissiger Hund" kann man sich sparen. Es entbindet keinem vor der Haftung.
Gut zu wissen,
warum hängt dann jeder so ein Schild auf?

Zitat:
Schriftlich ein Hausverbot aussprechen!
Rüber kommt er ja nicht mehr,
seit er eine Nasse Hode Hatte,
nur die Leiter Stellt er noch rüber,
aber vielleicht hat er es ja nach dem letzten Krach kapiert,
wenn nicht Bekommt er ein Schriftliches Hausverbot.
__________________
Gruß Granada
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