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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 10.10.2011, 22:35
Testwiese2011 Testwiese2011 ist offline
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Registriert seit: 07.10.2011
Ort: Köln
Beiträge: 1
Testwiese2011 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nachbar plant Markise

Hallo Zusammen,

nehmen wir folgenden Fall an. Familie A wohnt in einem Reihenhaus. Zur Rückseite sind alles Gärten und jedes Haus hat eine Balkontür, die 1,50 über dem Boden ist und über eine kleine Treppe in den Garten führt. Die Häuser stehen direkt aneinander und sind durch 1,80 hohe dünne Mauern voneinander getrennt. Die Balkontüren zeigen in Richtung Osten.

Jetzt plant Nachbar B (wenn man auf die Balkontüren schaut rechts) eine Markise über seinem Eingang zu montieren. Diese wäre dann nur ca. 1m von Grundstück A entfernt. B möchte sie auch lang herausstehen lassen, damit er bei Regen an seine Mülltonen kann (über 3,5m).

Steht man vor der Treppe, die nach oben führt würde die Markise eine Höhe von über 3m haben. Die Breite wäre ca. 2m.

Wäre die Marquise ausgefahren, würde Nachbar A, der ein kleines Fenster neben der Balkontür hat nur noch Markise sehen und diese würde Licht nehmen und schaut man von innen durch die Balkontüre (jetzt andersherum, da man in den Garten hineinschaut) ist die Hälfte der Sicht zur Linken nur noch durch Markise eingeschränkt.

Darf Nachbar B das ohne Zustimmung von Nachbar A machen?

Viele Grüße

Peter
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  #2  
Alt 11.10.2011, 19:12
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Nachbar plant Markise

Bei dem Grundstück wird vorausgesetzt, dass jedes Reihenhausgrundstück ein eigenständiges Grundstück ist.
Die Terrasse ist vorhanden, so dass das Fenster- und Lichtrecht des Nachbarschaftsrechts nicht greift.
Der Nachbar B kann an seinem Haus eine Markise anbringen.
Weder das Nachbarschaftsrecht noch das Baurecht wird tangiert.
Markisen unterliegen keiner Genehmigung durch den Nachbarn.
Eine Markise zählt nicht zur Terrassenüberdachung, die der Baugenehmigung ab einer bestimmten Größe der Baugenehmigung unterliegt.
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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