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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 19.04.2009, 10:19
lazoalb lazoalb ist offline
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Registriert seit: 19.04.2009
Beiträge: 1
lazoalb befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nachbar Mauer, Zaun und Hund

Hallo,

Nachbar A hat vor einigen Jahren mit Einverstaendnis von Nachbar B eine 50cm hohe Mauer auf die Grenze von beiden Grundstuecken gebaut. Die Mauer auf Seite von A steht etwa 20cm weiter raus und dient als Sitzbank (gesamt 35cm) waerend Nachbar B einen Zaun _neben_ (auf der Seite) diese Mauer gerichtet hat.

Nachbar A hat jetzt einen Hund bekommen der einmal durch den Zaun nach B gelangt ist (da eine Oeffnung im Zaun ist). A hat sich verpflichtet gefuehlt seine eigene Seite zu schliessen dass der Hund nicht noch einmal entwischt, dies sollte jetzt nach den Oster Ferien passieren (es wurde aber nichts schriftliches oder muendliches abgemacht).

Waerend A in Urlaub ist (mit Hund) haben B sich selbstaendig gemacht und einen neuen Zaun _auf_ die Mauer gebaut ohne A zu Fragen. Die Mauer kann jetzt nicht mehr als Sitzbank dienen und hinzu kommt dass B auf Grundstueck A gewesen ist um den Zaun zu bauen. Beides offensichtlich ohne Uebereinstimmung von A.

Das wichtigste fuer A ist dass der Zaun _neben_ die Mauer kommt wo diese immer war. A will natuerlich dafuer sorgen dass der Zaun Hunde-sicher ist.

Welche Rechte hat A?

Welches Recht hat B auf die Mauer zu bauen ohne zustimmung von A?
Welches Recht hat B auf Grundstueck von A zu kommen ohne zustimmung von A?

danke im voraus
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  #2  
Alt 19.04.2009, 12:32
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.800
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Nachbar Mauer, Zaun und Hund

Die Mauer ist Einfriedung und steht auf der Grenze!
Einfriedungen regelt das Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes, welches Bundesland?
Hiernach richtet es sich, wem die Mauer gehört, egal wer diese errichtet hat. Hier gibt es Urteile!
Die Einfriedung steht an der Grenze oder auf der Grenze entsprechend dem Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes.
Das Betreten eines Grundstücks ist nach dem Hammerschlag- und Leiterrecht geregelt.
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Stichworte
hund, mauer, nachbar, zaun


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