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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Nachbar hat keine Aussenwand
Hallo,
habe folgende Frage: Mein Nachbar hat keine eigene Aussenwand. Es ist eine Grenzbebauung und mein Nachbar hat an unsere Hauswand einen sehr großen Raum mit Garagentor Metall. Er nützt diesen Raum aber nicht als Garage sondern als Abstellraum für alles Mögliche. Er hat auch eine sehr große Kühlanlage und Holz darin gelagert. Wenn mein Nachbar etwas in diesem Raum macht geht dies nur mit sehr lautem Krach zu. Z.B. wenn er Holz auf den 2. Stock hochbringt (keine Wohnung nur Lagerplatz) geschieht dies mit einer elektrischen Winde und das Holz wird auch gegen unsere Außenmauer gelagert, so daß wir meinen jetzt kommt gleich unsere Außenwand zu uns reingeflogen. Das Garagentor wird auch sehr laut zugemacht, so daß man ziemlich erschreckt. Wir hören dies alles sehr laut. Ein Reden mit dem Nachbar endet immer halte deine dumme Gosche. Was für ein Recht haben wir damit wir unsere Ruhe einigermaßen bekommen. Krach ist ja nicht immer nur alle paar Wochen für einen kurzen Augenblick. |
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#2
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AW: Nachbar hat keine Aussenwand
Hallo Rose, warum hat der Nachbar keine Wand, wer hat ihm erlaubt so zu bauen? Mir hat einmal ein erfahrener Mensch gesagt, jede Grenzbebauung ist eine Wertminderung deines Grundstücks. Gruß M
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#3
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AW: Nachbar hat keine Aussenwand
das ist noch so von 1948. Da wurde mit unserem Haus dem Nachbar sein Zwischenstück zu seinem Haus so gebaut. Wie es früher üblich war. War das Elternhaus von meiner Mutter und meine Eltern haben dann die Grenzbebauung lt. ihrem Vater so machen dürfen, deshalb wurde auch das Zwischenstück mitgebaut. Diente früher nur zur Aufbewahrung von Stroh und Heu.
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#4
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AW: Nachbar hat keine Aussenwand
Zitat:
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#5
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AW: Nachbar hat keine Aussenwand
Hallo Rose,
zunächst einmal langsam für mich zur Sortierung. 1. Ist es richtig, daß der Nachbar für diese Anlage eine Baugenehmigung hat? 2. Hat er sein Dach an Euerem Bauwerk befestigt und hat er dafür eine Genehmigung? Einfach gefragt, ist die Anlage mit Euerem Haus verbunden, wenn ja, wer hat es genehmigt? Oder, ist sein Werk nur einfach VOR/ AN Euer Haus gestellt, OHNE Verbindung, mit Baugenehmigung? Nachfrage: Wie stellt er sich zu den nachbarlichen Problemen? Geändert von Sterndeuter (07.11.2006 um 22:02 Uhr). |
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#6
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AW: Nachbar hat keine Aussenwand
Ja er hat sein Dach bei uns befestigt. Der Nachbar reagiert überhaupt nicht darauf wenn wir was sagen wegen der Grenzwand. Habe ihm das schon gesagt er muß eine Grenzmauer baen oder seinen Krach bleiben lassen. Er läßt überhaupt nicht mit sich reden, weil er der Meinung ist so wie er es macht sei es richtig ihm hat keiner was zu sagen.
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#7
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AW: Nachbar hat keine Aussenwand
Hallo Rose, dann aber jetzt einen Anwalt zur Beratung aufsuchen!!! Der wird den richtigen Weg einschlagen.
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#8
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AW: Nachbar hat keine Aussenwand
Es war und ist noch so üblich, dass Nachbarwände gebaut werden. Sie dient beiden Gebäuden als Abschlusswand oder zur Aussteifung. Die Wand steht dann auf der Grundstücksgrenze und beide Nachbarn haben dafür aufzukommen.
Dagegen kann man nichts machen! Es wird deshalb nicht Ihre Außenmauer sein! Ein Garagentor deutet nicht auf eine Garage hin! Wie der Raum genutz wird, geht aus der Baugenehmigung hervor. Ohne Anwalt, der will nur Geld verdienen, wenden Sie sich wegen der Geräusche an das Umweltamt. Die Ordnungsbehörde muss dann den Fall prüfen und kann dann ein Ordnungwidrigkeitsverfahren einleiten. Im Schreiben an das Umweltamt teilen Sie mit, Sie möchten am Verfahren teilnehmen. So werden Sie über die Aktivitäten des Amtes unterrichtet. |
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#9
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AW: Nachbar hat keine Aussenwand
Zitat:
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#10
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AW: Nachbar hat keine Aussenwand
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