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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 22.09.2008, 12:58
Paule11 Paule11 ist offline
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Paule11 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nachbar hat Gebäude ohne Rückwand an unseren Giebel gebaut, was tun?

Hallo,

Wir haben ein über 100 Jahre altes Haus, Grenzbebauung. Das sich direkt anschließende Nachbarhaus wurde um 1980 abgerissen. Ende der 80er - Anfang der 90er Jahre baute der damalige Nachbar ein Büro, Lagerräume und Garage direkt an unsere Wand.
Wie wir später um 2000 bemerkten baute der Nachbar ohne Rückwand. Das heißt, er nutzt unsere Rückwand mit. (Er wollte wohl Material sparen.)

An sich kein Problem, nur jeder neue Mieter (Handwerker, die die Räume als Lager Nutzen) befestiegt neue Halterungen oder verlegt neue Kabel in unserer Giebelwand. Und das finde ich nicht so gut.

Kann ich vom Nachbarn verlangen eine eigene Rückwand zu errichten?

Und vielleicht noch ein akuteres Problem. An ein Nebengebäude von uns wurde ebenfalls ohne Rückwand gebaut. Unser Gebäude ist etwas baufällig, deshalb würden wir es neu aufbauen wollen. Beim Abriss hätte das Büro des Nachbarn aber keine Rückwand mehr. Könnte uns deshalb der Abriss verboten werden (bis unser Nebengebäude einstürzt)?

Der jetzige Nachbar hat mit dem Bau der Nebengebäude nichts zu tun, er hat es erst vor ca. 10 Jahren gekauft. Er vermietet die Gebäude als Lager und Werkstatt an Handwerker.
Und falls es wichtigt ist. Das Grundstück liegt in Berlin-Ost.

Vielen Dank für Informationen oder Meinungen.

Geändert von Paule11 (22.09.2008 um 13:03 Uhr).
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  #2  
Alt 22.09.2008, 17:27
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Nachbar hat Gebäude ohne Rückwand an unseren Giebel gebaut, was tun?

Warum der Nachbar so bauen durfte, kann wohl nur das Bauamt sagen. Früher galt der Zusammenhalt der Nachbarn und es wurde einfach gebaut.

Auch ist das Grundbuch oder das Baulastenverzeichnis einzusehen, ob dort Rechte des Nachbarn eingetragen sind.
Wenn nein, dann muss geklärt werden, ob es nach dem Nachbarschaftsrecht Berlin, es eine Grenzwand oder Nachbarwand ist. Je nachdem sind die Regeln die dort vorgegeben sind einzuhalten.
http://www.baurecht.de/Nachbarschaftsgesetz_Berlin.html
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  #3  
Alt 23.09.2008, 13:23
Paule11 Paule11 ist offline
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Beiträge: 2
Paule11 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nachbar hat Gebäude ohne Rückwand an unseren Giebel gebaut, was tun?

Vielen Dank für die Antwort.

Im Grundbuch ist nichts eingetragen, auch kein Baulastenverzeichnis.
Ursprünglich standen ja mal 2 Häuser nebeneinander mit jeweils einer Giebelwand. Eins wurde abgerissen, inkl. Grenzwand. Übrig blieb das andere Haus (inkl. Grenzwand, wurde nach dem Abriss sogar völlig neu verputzt).
Dann wurde an die Grenzwand neu gebaut (10 Jahre später, kein Wohngebäude, nur Werkstatt, Büro, Garage) und dabei wurde eben auf eine eigene Grenzwand verzichtet.
Ich vermute um Kosten zu sparen. Wie gesagt, das Grundstück lag in Ost-Berlin und vor 1990 haben solche Fragen nicht so richtig interessiert.
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  #4  
Alt 23.09.2008, 15:17
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.872
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AW: Nachbar hat Gebäude ohne Rückwand an unseren Giebel gebaut, was tun?

Beim Bauamt vorstellig werden
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grenzbebauung, ohne rückwand


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