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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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#1
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Hallo,
ich bin neu hier und hoffe, dass ich grad alles richtig mache. Einen passenden Artikel habe ich bisher leider nicht gefunden... ![]() Meine Frage: Wir sind 2 Familien, die auf einem langen schmalen (ca 15m breit) Grundstück ein Doppelhaus bauen wollen. Das Baufenster beträgt nur 20 Meter, so dass man leider das DH nicht in der Mitte des Grundstücks bauen kann. Vorn wären es ca. 250m² und hinten knapp 700. Ein paar Grundstücke daneben, wo der gleiche B-Plan gilt, steht ein DH fast mittig auf einem ähnlich geschnittenen Grundstück. Die Bebauung ragt deutlich über das Baufenster hinaus. Das Bauamt wollte uns bisher keine Auskunft darüber geben, wie das möglich ist. Kann das Bauamt so willkürlich entscheiden und uns die gleiche Bebauung verweigern? Für Tipps und Hinweise wären wir sehr dankbar - es ist in HH sehr schwer ein bezahlbares Grundstück zu finden und wir würden gern mit einer vernünftigen Aufteilung loslegen. Danke im Voraus! |
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#2
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AW: Nachbar hat Baufenster überschritten / darf ich das dann auch?
Das Problem lässt sich nur mit dem Bauamt klären.
Das geschilderte kann ich eigentlich nicht einordnen. Das Grundstück ist 15 m breit und sehr lang. Ist es ein Grundstück das mit 1 Doppelhaus bebaut werden soll oder soll das Grundstück geteilt werden. Das Baufenster ist 20 m. Dies sagt mir nichts. Ein Baufenster ist eine Fläche. Wo liegen die Baugrenzen oder Baulinien? Gibt es mehrere Baugrenzen oder nur eine? Wie ist die Bebauungstiefe? Wie ist evtl. die Grundflächenzahl. Ob kongruent zu einem errichteten Bau gebaut werden kann ist immer fraglich. Zumal ausgesagt wird, es wurde über das Baufenster gebaut. Es kann eine Befreiung beantragt worden sein. Die Prüfung erfolgt dann für jedes Projekt neu!
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Nachbar hat Baufenster überschritten / darf ich das dann auch?
Hallo und Danke für die Antwort!
Hier kommen die fehlendenDetails: Das Grundstück soll mit einem Doppelhaus bebaut werden, ob es real oder ideell geteilt wird/werden kann, wissen wir noch nicht. Die Baulinie, (wenn das der 'Anfang' des Bausfensters ist) beginnt ca. nach 5m, danach darf 20m tief und 10m breit gebaut werden. Weitere Baugrenzen sind mir nicht bekannt. Wir würden gern wie - ein Nachbar - die Baulinie nach hinten verschieben und erst nach 10m-15m mit der 20m-Bebauung beginnen. Ich werde dann mal direkt beim Bauamt nachfragen und hoffen, dass ich eine brauchbare Antwort bekommen werde. Telefonisch waren sie da leider nicht sehr auskunftswillig... |
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#4
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AW: Nachbar hat Baufenster überschritten / darf ich das dann auch?
Es geht nur mit dem Bauamt.
Es geht jetzt um die Befreiung vom Bebauungsplan, dem die Kommunen in letzter Zeit stärker nachkommen. Das Bauamt wird prüfen! Hier zur Info ein Link http://ra-vonrhein.de/?p=197
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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| Stichworte |
| b-plan, bauamt, baufenster, willkür |
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