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Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,...

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  #1  
Alt 12.09.2011, 14:30
Fiesta Fiesta ist offline
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Registriert seit: 04.08.2011
Beiträge: 2
Fiesta befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nachbar entwässert Regenwasser über uns

Hallo,

wir sind seit Anfang des Jahres Besitzer eines Reiheneckhauses, Baujahr 1962, was wir derzeit sanieren. Und jetzt haben wir Probleme wegen der Regenrinne:
Folgende Situation: Die Regenrinne unseres Nachbarn mündet einfach sowohl vorne am Haus als auch hinten in unsere Regenrinne, sprich der Nachbar hat keine eigenes Fallrohr.
Für uns stellen sich jetzt einige Fragen:

Müssen wir eigentlich hinnehmen, dass der Nachbar sein Dach über uns entwässert oder könnten wir prinzipiell verlangen, dass dieser sein Dach selber entwässert? Im Grundbuch ist bei uns keine Grunddienstbarkeit eingetragen.
Zur Info: Wir leben in Bayern

Vielen Dank für Hilfe,
Fiesta
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  #2  
Alt 12.09.2011, 15:19
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Nachbar entwässert Regenwasser über uns

Es sind eigenständige Grundstücke!
Wenn auch keine Baulast eingetragen ist, dann besteht kein Recht die Regenrinne des Nachbarn zu nutzen.

Beachten sollten Sie, Sie möchten in Ruhe und Frieden leben!
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 12.09.2011, 16:25
Fiesta Fiesta ist offline
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Registriert seit: 04.08.2011
Beiträge: 2
Fiesta befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nachbar entwässert Regenwasser über uns

Danke für die schnelle Antwort, Wahrsager.
Wir möchten schon gerne den Frieden wahren, allerdings sind wir nicht gewillt, die anfälligen Kosten für Dichtigkeitsprüfung, Reinigung und Instandhaltung für den Nachbarn mitzutragen. Habe gehört, man kann deswegen auch Vereinbarungen treffen, aber auch da kann es immer wieder zu Diskussionen usw. kommen. Um das zu Vermeiden möchten wir von Vornherein eine klare Trennung haben.
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  #4  
Alt 13.12.2011, 17:58
bicolor bicolor ist offline
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Registriert seit: 19.10.2011
Beiträge: 1
bicolor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nachbar entwässert Regenwasser über uns

hallo Fiesta, wir haben ein fast ähnliches Problem. Es handelt sich bei uns um eine Grenzmauer, Atrium-Kettenbungalows. Auf dieser Grenzmauer hatten wir von unserem 'alten' Nachbarn die Genehmigung, die Konstruktion einer Glasüberdachung zu befestigen. Das ist jetzt 17 Jahre her. Seit es einen neuen Besitzer gibt, bekommen wir ständig Schreiben von Anwälten wegen irgendwelcher Lappalien, so ist z.B. für diesen Nachbarn auf unserem Grundstück ein Wegerecht eingetragen. Er darf unseren Weg nur fußläufig benutzen, fofografiert aber fast täglich unsere beiden Autos, die hin und wieder dort auf dem Weg stehen, obwohl er mindestens 1,5 m Platz hat, daran vorbei zu kommen!
Er entwässert jedoch eine Grenzmauer über unseren Innenhof. Die Mauer ist mit einem Traufblech versehen und er meint, daß sei ja schon 20 Jahre so und das würde er auch nicht mehr ändern. Frage ist docharf ein Nachbar -egal wie und was - über ein Nachbargrundstück entwässern, oder nicht?? Eine Antwort wäre bestimmt für viele Leute interessant.
Danke im voraus
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  #5  
Alt 14.12.2011, 11:46
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Nachbar entwässert Regenwasser über uns

Gegen das Fotografieren ist wohl nichts einzuwenden.
Fotografieren kann man so ziemlich alles, wenn ich es sehe und nicht dazu auf das Grundstück gehen muss. Hier liegt ein Wegerecht vor und deren Nutzung.
Die Frage ist, ist die Wegbreite mit dem Wegerecht eingetragen?
Wenn es ein Gehrecht ist, ein Rettungsweg, dann ist dort eine Breite von 1,6 m, eine Höhe von 2 m vorgegeben. Diese sind dann immer freizuhalten.
Als Beispiel ist die Berliner BauO § 5 vorbildlich
Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken
Der Zugang oder Durchgang muss mindestens 1,60 m breit sein und darf durch Einbauten nicht eingeengt werden. Die lichte Höhe des Zugangs oder Durchgangs muss mindestens 2 m betragen.
Ich es eine Feuerwehrzufahrt, so ist 3 m in der Breite und 3,5 m in der Höhe freizuhalten. Wände und Decken von Durchfahrten müssen feuerbeständig sein.
Nach dem Nachbarrechtsgesetz ist es unzulässig, Niederschlagswasser auf das Nachbargrundstück abzuleiten. Die baulichen Anlagen eines Grundstücks müssen so eingerichtet sein, dass abgeleitetes Niederschlagswasser nicht auf das Grundstück des Nachbarn übertritt.
Ausnahmen bilden Hanggrundstücke
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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