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#1
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Nachbar entwässert Regenwasser über uns
Hallo,
wir sind seit Anfang des Jahres Besitzer eines Reiheneckhauses, Baujahr 1962, was wir derzeit sanieren. Und jetzt haben wir Probleme wegen der Regenrinne: Folgende Situation: Die Regenrinne unseres Nachbarn mündet einfach sowohl vorne am Haus als auch hinten in unsere Regenrinne, sprich der Nachbar hat keine eigenes Fallrohr. Für uns stellen sich jetzt einige Fragen: Müssen wir eigentlich hinnehmen, dass der Nachbar sein Dach über uns entwässert oder könnten wir prinzipiell verlangen, dass dieser sein Dach selber entwässert? Im Grundbuch ist bei uns keine Grunddienstbarkeit eingetragen. Zur Info: Wir leben in Bayern Vielen Dank für Hilfe, Fiesta |
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#2
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AW: Nachbar entwässert Regenwasser über uns
Es sind eigenständige Grundstücke!
Wenn auch keine Baulast eingetragen ist, dann besteht kein Recht die Regenrinne des Nachbarn zu nutzen. Beachten sollten Sie, Sie möchten in Ruhe und Frieden leben!
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Nachbar entwässert Regenwasser über uns
Danke für die schnelle Antwort, Wahrsager.
Wir möchten schon gerne den Frieden wahren, allerdings sind wir nicht gewillt, die anfälligen Kosten für Dichtigkeitsprüfung, Reinigung und Instandhaltung für den Nachbarn mitzutragen. Habe gehört, man kann deswegen auch Vereinbarungen treffen, aber auch da kann es immer wieder zu Diskussionen usw. kommen. Um das zu Vermeiden möchten wir von Vornherein eine klare Trennung haben. |
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#4
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AW: Nachbar entwässert Regenwasser über uns
hallo Fiesta, wir haben ein fast ähnliches Problem. Es handelt sich bei uns um eine Grenzmauer, Atrium-Kettenbungalows. Auf dieser Grenzmauer hatten wir von unserem 'alten' Nachbarn die Genehmigung, die Konstruktion einer Glasüberdachung zu befestigen. Das ist jetzt 17 Jahre her. Seit es einen neuen Besitzer gibt, bekommen wir ständig Schreiben von Anwälten wegen irgendwelcher Lappalien, so ist z.B. für diesen Nachbarn auf unserem Grundstück ein Wegerecht eingetragen. Er darf unseren Weg nur fußläufig benutzen, fofografiert aber fast täglich unsere beiden Autos, die hin und wieder dort auf dem Weg stehen, obwohl er mindestens 1,5 m Platz hat, daran vorbei zu kommen!
Er entwässert jedoch eine Grenzmauer über unseren Innenhof. Die Mauer ist mit einem Traufblech versehen und er meint, daß sei ja schon 20 Jahre so und das würde er auch nicht mehr ändern. Frage ist doch arf ein Nachbar -egal wie und was - über ein Nachbargrundstück entwässern, oder nicht?? Eine Antwort wäre bestimmt für viele Leute interessant.Danke im voraus |
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#5
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AW: Nachbar entwässert Regenwasser über uns
Gegen das Fotografieren ist wohl nichts einzuwenden.
Fotografieren kann man so ziemlich alles, wenn ich es sehe und nicht dazu auf das Grundstück gehen muss. Hier liegt ein Wegerecht vor und deren Nutzung. Die Frage ist, ist die Wegbreite mit dem Wegerecht eingetragen? Wenn es ein Gehrecht ist, ein Rettungsweg, dann ist dort eine Breite von 1,6 m, eine Höhe von 2 m vorgegeben. Diese sind dann immer freizuhalten. Als Beispiel ist die Berliner BauO § 5 vorbildlich Zugänge und Zufahrten auf den Grundstücken Der Zugang oder Durchgang muss mindestens 1,60 m breit sein und darf durch Einbauten nicht eingeengt werden. Die lichte Höhe des Zugangs oder Durchgangs muss mindestens 2 m betragen. Ich es eine Feuerwehrzufahrt, so ist 3 m in der Breite und 3,5 m in der Höhe freizuhalten. Wände und Decken von Durchfahrten müssen feuerbeständig sein. Nach dem Nachbarrechtsgesetz ist es unzulässig, Niederschlagswasser auf das Nachbargrundstück abzuleiten. Die baulichen Anlagen eines Grundstücks müssen so eingerichtet sein, dass abgeleitetes Niederschlagswasser nicht auf das Grundstück des Nachbarn übertritt. Ausnahmen bilden Hanggrundstücke
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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