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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 21.07.2007, 21:38
Rabe Rabe ist offline
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Registriert seit: 21.07.2007
Beiträge: 2
Rabe befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Unglücklich nachbar belästigt kinder

Hallo,

habe folgende Frage:
Nachbarin A (Wohnungseigentümer innerhalb eines Mehrfamilienhauses) ist bekannt für unangepasstes Verhalten, welches in Form häufiger (z. T. unbegründeter) Anzeigen gegen Mitmieter/ Miteigentümer, unhöflichem Verhaltens gegen Mitmieter/ Mitbewohner bis hin zum herausmobben, Drohbriefen, Beschwerdeflut an Hausverwaltung etc. zu Tage tritt.
Nun lebt seit ca. 4 Jahren Familie B (2 Kinder 6 und 7 Jahre) zur Miete direkt Tür an Tür mit Nachbarin A.
Anfänglich kam es noch zu weitgehend freundlichen Gesprächen zwischen beiden Parteien, wobei sich Familie B immer an den Forderungen der Nachbarin A orientierte (z.B. leise Gespräche auf dem Balkon ausserhalb der Ruhezeiten)
Irgendwann flattert Familie B unerwartet ein Beschwerdebrief ins Haus mit unmöglichen Forderungen (u. a. andere Gesprächsthemen auf dem Balkon, Kindern im Park vorlesen, damit A ihre Ruhe hat)
Familie B reagiert mit einem Brief, der höflich, aber bestimmt auf das Nutzungsrecht der Wohnung hinweist, worauf A mit "ab jetzt sind wir geschiedene Leute reagiert".
Immer wieder kommt es zu Beschwerden, welche aber nicht direkt an Familie B gerichtet werden, sondern über andere Mitmieter weitergetragen werden- welche jedoch weitgehend hinter Fam. B stehen.
Inzwischen sind die Kinder in dem Alter, dass sie hinter dem Haus spielen dürfen, während eine Aufsichtsperson die Kinder vom Balkon beaufsichtigt. Vom Hausmeister abgesegnet, dass sie die Grünfläche benutzen dürfen, werden die Kinder - immer wieder - von Nachbarin A, aber nur in Abwesenheit der Eltern, angepöbelt "leise zu sein, bzw. Freunde der Kinder werden des Grundstückes verwiesen.
Folgende Frage: Hat Familie B irgendeine Handhabe (vielleicht eine gerichtliche Verfügung. o. Ä.), um dies zu unterbinden? Die Kinder trauen sich kaum hinters Haus, da sie bereits Angst vor besagter Nachbarin haben.
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  #2  
Alt 21.07.2007, 21:45
Wagner001 Wagner001 ist offline
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Registriert seit: 17.07.2007
Beiträge: 5
Wagner001 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: nachbar belästigt kinder

Zitat:
Zitat von Rabe
Hallo,

habe folgende Frage:
Nachbarin A (Wohnungseigentümer innerhalb eines Mehrfamilienhauses) ist bekannt für unangepasstes Verhalten, welches in Form häufiger (z. T. unbegründeter) Anzeigen gegen Mitmieter/ Miteigentümer, unhöflichem Verhaltens gegen Mitmieter/ Mitbewohner bis hin zum herausmobben, Drohbriefen, Beschwerdeflut an Hausverwaltung etc. zu Tage tritt.
Nun lebt seit ca. 4 Jahren Familie B (2 Kinder 6 und 7 Jahre) zur Miete direkt Tür an Tür mit Nachbarin A.
Anfänglich kam es noch zu weitgehend freundlichen Gesprächen zwischen beiden Parteien, wobei sich Familie B immer an den Forderungen der Nachbarin A orientierte (z.B. leise Gespräche auf dem Balkon ausserhalb der Ruhezeiten)
Irgendwann flattert Familie B unerwartet ein Beschwerdebrief ins Haus mit unmöglichen Forderungen (u. a. andere Gesprächsthemen auf dem Balkon, Kindern im Park vorlesen, damit A ihre Ruhe hat)
Familie B reagiert mit einem Brief, der höflich, aber bestimmt auf das Nutzungsrecht der Wohnung hinweist, worauf A mit "ab jetzt sind wir geschiedene Leute reagiert".
Immer wieder kommt es zu Beschwerden, welche aber nicht direkt an Familie B gerichtet werden, sondern über andere Mitmieter weitergetragen werden- welche jedoch weitgehend hinter Fam. B stehen.
Inzwischen sind die Kinder in dem Alter, dass sie hinter dem Haus spielen dürfen, während eine Aufsichtsperson die Kinder vom Balkon beaufsichtigt. Vom Hausmeister abgesegnet, dass sie die Grünfläche benutzen dürfen, werden die Kinder - immer wieder - von Nachbarin A, aber nur in Abwesenheit der Eltern, angepöbelt "leise zu sein, bzw. Freunde der Kinder werden des Grundstückes verwiesen.
Folgende Frage: Hat Familie B irgendeine Handhabe (vielleicht eine gerichtliche Verfügung. o. Ä.), um dies zu unterbinden? Die Kinder trauen sich kaum hinters Haus, da sie bereits Angst vor besagter Nachbarin haben.
Hallo, meiner Meinung nach, sollte Fam B über Ihren Vermieter mit der Hausverwaltung Kontakt aufnehmen lassen. Der Verwalter Kann A dann auffordern dies zu unterlassen oder besser noch in einer Eigentümerversammlung einen Beschluss gegen A erwirken. Dann ist dies im Protokoll und man kann etwas unternehmen.
Gruss
Wagner 001
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  #3  
Alt 21.07.2007, 22:54
Rabe Rabe ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.07.2007
Beiträge: 2
Rabe befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: nachbar belästigt kinder

Hallo,
das ist schonmal ein super Ansatzpunkt an dem man anknüpfen kann- Danke für den Tipp!
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  #4  
Alt 22.07.2007, 11:46
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: nachbar belästigt kinder

Setzen Sie sich mit Ihrem Vermieter in Verbindung, er sollte da eingreifend mitwirken!
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