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Nachbar A befestigt Jägerzauntörchen an Garagenwandvon nachbar B
Nachbar A hat seine Zufahrt zu seinem Grundstück mit einem selbstgebastelten Jägerzauntörchen "ausgestattet", was ja nicht weiter schlimm ist. Streitpunkt ist nun allerdings die Tatsache, dass er dieses Törchen an der Garagenwand von Nachbar B befestigt hat. Hierbei ist auch wichtig zu erwähnen, dass die Garage ca. 15-20 cm von der eigentlichen Grenze zurücksteht, und somit keine Grenzbebauung ist (...was also bedeutet, dass Nachbar B dieser Teil des Törchens ja eigentlich gehört...???). Bei der Montage seines Törchens hat Nachbar A auch ganze Arbeit geleistet. Die Halterung für das Törchen wurde durch den Klinker gebohrt, so dass bei einer Entfernug des Törchens Bohrlöcher in der Wand zu sehen sind.
Nun stellt sich die Frage, ob Nachbar A dieses Tor auf Verlangen von Nachbar B wieder zu entfernen hat, und ob er den Schaden für die defekten Steine bzw. die entsehenden Arbeitskosten für das Auswechseln der Steine übernehmen muss. Da dieses Tor auch schon einige Jahre angebracht ist, gilt es hier auch noch die Frage eines möglichen Gewohnheitsrechtes zu klären. Weiterhin wäre vielleicht noch wichtig, dass Nachbar A dieses Tor selber nicht angebracht hat, sondern "Haus und Hof" in diesem Zustand übernommen hat. Nachbar A wurde von Nachbar B bereits mündlich darauf hingewiesen, sein Törchen von der Garagenwand zu entfernen, allerdings ohne den gewünschten Erfolg. Würde im Falle einer Nichtbeachtung bzw. Beseitigung und Schadensregulierung seitens Nachbar A ein möglicher Rechtsstreit in dieser Sache zum Erfolg für Nachbar B führen?
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