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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 15.05.2007, 22:44
Andeedee Andeedee ist offline
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Andeedee befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Nachbar baut tiefergelegte Zugangsstrasse

Baden Württemberg, sog. Aussenbereich, kein Bebauungsplan


An einem Hanggrundstück wird der untere Teil neu von Nachbar B neu bebaut. Der obere Teil, der an der Zugangsstrasse liegt ist mit einem Einfamilienhaus (Nachbar A)bebaut. Um den großen Höhenunterschied zu überbrücken, soll die Zugangsstrasse mit einer gleichmässigen Steigung (von 20%) erschlossen werden. Das führt dazu, dass die neue Zugangsstrasse bis zu 2,65 unter dem bisherigen Niveau liegt. Wer müsste nun was tun:
- wer sorgt für einen Zaun, um Absturz zu verhindern
- um den Höhenunterschied abzufangen, sind Stützmauern nötig, die durch L Steine geplant sind. Muss Nachbar A akzeptieren, dass ein Schenkel der L Steine unter sein Grundstück verlegt wird
- Auf dem Grundstück von Nachbar A steht eine Garage auf der Grenze. Muss die Abstützung der Garage auf Seite von Nachbar B geschehen oder kann er verlangen, dass dies unter der Garage, also auf Seite Nachbarn A erfolgt ?
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  #2  
Alt 16.05.2007, 10:29
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Nachbar baut tiefergelegte Zugangsstrasse

In der Überschrift steht, Nachbar baut tiefergelegte Zugangsstrasse.
Baut Nachbar B die Straße! oder die Stadt? Wessen Weg ist es?

Allgemein gilt, wer eine Gefahr hervorruft hat Abhilfe zu schaffen und zwar immer auf seinem Grundstück.
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  #3  
Alt 20.05.2007, 23:12
Andeedee Andeedee ist offline
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Andeedee befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nachbar baut tiefergelegte Zugangsstrasse

Der Nachbar baut die Strasse. Das Grundstück ist nur über diesen 3m breiten, 45 Meter langen Streifen mit der öffentlichen Strasse verbunden. Um nun bauen zu können müsste der Nachbar eine Strasse inkl. Zuleitungen und Beheizung für den Winter (!) bauen.
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  #4  
Alt 21.05.2007, 11:43
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Nachbar baut tiefergelegte Zugangsstrasse

War die jetzige Straße auch beheizt.
Ob dies nun erforderlich wird, wer kann dies von hier aus sagen?
Nachdem Schriftsatz nein, denn es wir ausgesagt, dass eine gleichmäßige Steigung hergestellt wird. Demnach war es vorher an einigen Teilstücken steiler.
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  #5  
Alt 22.05.2007, 23:20
Andeedee Andeedee ist offline
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Beiträge: 7
Andeedee befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Nachbar baut tiefergelegte Zugangsstrasse

Vielen Dank für die Meinungen, lieber Wahrsager. Es gab hier vorher keine Strasse, dieser private Weg auf einem 3m breiten Grundstückteil wird erst gebaut, um die Neubauten auf dem dahinterliegenden Grundstückteil zu ermöglichen.

Was mich noch interessieren würde sind die Teilfragen aus meiner ursprünglichen Frage:
wenn eine solche Strasse nötig wäre und deutlich tiefer sein müsste, könnte ein Nachbar B (der den Weg baut, also Auslöser der Höhenunterschiede ist) verlangen, dass die L-Steine ca. 1 bis 1.5 Meter unter das Grundstück des Nachbar A gehen und müsste Nachbar B auch akzeptieren, dass eine auf der Grenze stehende Garage untefangen wird, d.h. die Stabilisierung der Garage ist unter der Bestandsgarage auf Grundstück Nachbar A?

Die naheliegende Alternative, dass die Stabilisierung der Garage auf dem Grundstückteil des Nachbarn B, der den Höhenunterschied herbeiführt, erstellt wird wird vom Nachbar B mit der Begründung abgelegt, dass der Zufahrtsweg dann zu eng wird
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  #6  
Alt 23.05.2007, 13:20
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Nachbar baut tiefergelegte Zugangsstrasse

Hier ist der Statiker gefragt, der die Abstützung der Garage sich anschaut!
Der Nachbar hat zuerst alles auf seinem Grundstück durchzuführen.
Man kann nun sagen, dann kann dort eben nicht gefahren werden, wenn der Weg zu schmal ist. Hierüber macht man sich vorher Gedanken.
Hier müssen evtl. auch Bauauflagen eingehalten werden, wie evtl Feuerwehrzufahrt! Es scheint vieles im Argen zu liegen!

Wenn sich A sträubt, dann wird wohl ein Gericht eingeschaltet werden.
Das Unterfangen der Garage wird dann wohl auf A´s Grundstück durchgeführt.
Mehr kann hier nicht beigetragen werden.
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