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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 02.10.2009, 11:49
Speranza Speranza ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2009
Beiträge: 4
Speranza befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Kann Nachbar Astbeseitung in Rechnung stellen?

Liebe Forummitglieder,

ich würde mich freuen, wenn jemand mir zu folgendem Fall in NRW eine Antwort geben könnte:

Nachbar A hat auf seinem Grundstück seit mehr als sechs Jahren an die Grenze zu Nachbar B verschieden Bäume und Sträucher gepflanzt. Bis dato gab es keine Probleme mit dem Zurückschneiden, da Nachbar B entweder Nachbar A aufforderte den Überwuchs zu beseitigen oder nach Rücksprache mit Nachbar A den Überwuchs selbst beseitigte.

Nun sind bei Nachbar B andere Personen hinzugezogen, die Nachbar A auffordern den Überhang zurückzuschneiden. Falls dies innerhalb einer angemessenen Frist nicht geschehe, werde Nachbar B ein Unternehmen mit der Beseitigung beauftragen und dies Nachbar A in Rechnung stellen.


Das BGB sagt in diesem Fall nur: "Eigentümerinnen und Eigentümer dürfen aber auch zur Selbsthilfe greifen und die Beseitigung selbst vornehmen, bei Wurzeln sofort und bei Zweigen, wenn sie der Besitzerin oder dem Besitzer des Nachbargrundstücks eine angemessene Frist zur Beseitigung gesetzt hat und die Beseitigung nicht innerhalb der Frist erfolgt (§ 910 BGB)."

Nun die Frage: Kann Nachbar B verlangen, dass Nachbar B die Rechnung begleicht?

Vielen Dank für die Antwort.
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  #2  
Alt 02.10.2009, 16:46
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Kann Nachbar Astbeseitung in Rechnung stellen?

Die Verjährung und die Baumschutzverordnung ist zu berücksichtigen. Rückschnitt nicht in der Vegetationszeit!

Zwar gibt es BGB § 910 der eine Beseitigung zulässt.
Wurzeln dürfen nur entfernt werden, wenn die Standfestigkeit weiter gegeben ist.
Zweige dürfen nur abgeschnitten werden, wenn eine unzumutbare Beeinträchtigung besteht.
Bei Selbsthilfe darf der Baum nicht eingehen, es besteht sonst Schadensersatzpflicht.

Wenn alles eingehalten wird, kann die Rechnung an den Nachbarn weitergegeben, notfalls eingeklagt werden. Dann wird das Gericht die Rechtsmäßigkeit feststellen.
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  #3  
Alt 06.10.2009, 13:11
Speranza Speranza ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.10.2009
Beiträge: 4
Speranza befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Kann Nachbar Astbeseitung in Rechnung stellen?

Vielen Dank für Deine Antwort Wahrsager!
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