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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Wer muß Zaun bezahlen oder kann der Nachbar Einfriedung verhindern ?
Hallo,
folgender Sachstand: Wohnort:Thüringen, 1978 friedeten meine Vorgänger ihren Garten ringsum ein. 1985 baute der Gartennachbar rechts sein Haus. Die bestehende Einfriedung war eigentlich seine Seite, dort hätte er diese errichten müssen.Konnte die Einfriedung also mitnutzen. 2007 ging das Grundstück in mein Eigentum über, wurde vermessen-Zaun steht nicht auf Grenze sondern 20cm in meinem Grundstück. 2008 wurde Zaun wegen Hausbau und Baufälligkeit abgerissen. Nun soll eine neue Einfriedung her. Das Problem: 1. Nachbar will keine Einfriedung, weder einen Zaun noch eine Hecke, ist sogar der Meinung: weil das seine Seite ist, könnte er auch bestimmen ob dort ein Zaun errichtet wird oder nicht, weigert sich auch an der Errichtung eines Zaunes mitzuwirken. (Ich weis bereits das bei Begehren eines Nachbarn eine Einfriedung errichtet werden muß) 2. Ich würde die Kosten für den Zaun bzw Hecke übernehmen, weil halt schon früher der alte Zaun dort stand. Aber müßte ich das auch ?? Oder muß sich der Nachbar nicht beteiligen ??? Kosten / Mitarbeit bei Eigenleistung etcIch seh einfach nicht ein, mich gängeln zu lassen. Ich hab schon gehört, das er die ganze Familie zum zuschaun einladen will wenn der Zaun errichtet wird. All meine Vorschläge sind bisher mit Verachtung gestraft worden. Die Nachbarn haben halt 25 Jahre auf schönes Gartenland geschaut, das ihnen nicht gehörte. Da bekommt man schon mal Anektierungsgelüste. Danke für die Antworten Alex |
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#2
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AW: Wer muß Zaun bezahlen oder kann der Nachbar Einfriedung verhindern ?
Die Einfriedungspflicht, Kosten und Unterhaltung schreibt das Nachbarschaftsrecht Thüringen, Neunter Abschnitt, Einfriedungen, vor.
Nachbarn sind verpflichtet, Grundstücke einzufrieden, wenn dies zum Schutze des Nachbargrundstücks vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist, die von dem einzufriedenden Grundstück ausgehen. Beide Nachbarn müssen einfrieden und haben die Kosten zu teilen. Tritt die Verpflichtung zur Einrichtung einer Einfriedung bei einem der beiden Nachbarn erst später ein, so hat dieser dem Nachbarn, der die Einfriedung an der gemeinsamen Grenze errichtet hat, auf dessen Verlangen den Zeitwert der Einfriedung zur Hälfte zu ersetzen und von dem Zeitpunkt an, an dem die Verpflichtung eingetreten ist, die Kosten der Unterhaltung zur Hälfte zu tragen. Absatz 2 Satz 4 gilt sinngemäß. Der Nachbar ist aufzufordern, sich zu beteiligen. Nimmt er die Aufforderung nicht wahr, dann kann selbst eine ortsübliche Einfriedung erstellt werden. Die Kosten werden notfalls eingeklagt.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Wer muß Zaun bezahlen oder kann der Nachbar Einfriedung verhindern ?
Hallo,
im Nachbarschaftsgesetz steht: "Nachbarn sind verpflichtet, Grundstücke einzufrieden, wenn dies zum Schutze des Nachbargrundstücks vor wesentlichen Beeinträchtigungen erforderlich ist, die von dem einzufriedenden Grundstück ausgehen." Was aber ist eine wesentliche Beeinträchtigung ??? Reicht nicht der Wunsch, eine Einfriedung zu errichten zu wollen, aus ? Da sind nur 2 Gartenanlagen nebeneinander.Allerdings kann Nachbar immer schön einsehen was im Garten, Haus und auf der Terrasse passiert. Da sitzen dann oftmals 6-8 Personen und blicken direkt auf Haus und Terrasse. Ist sehr unangenehm, zumal sonst auch kein gutes Wort gesprochen wird. Es soll mindestens eine optische Trennung der Grundstücke erfolgen, sodaß für alle Parteien sichtbar wird wo welches Grundstück beginnt bzw endet. Als Sichtschutz wird dann hinterm Zaun mit 1m Abstand eine Hecke angelegt. Die Hecke auf der Grenze wurde vom Nachbar ebenfalls abgelehnt. |
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#4
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AW: Wer muß Zaun bezahlen oder kann der Nachbar Einfriedung verhindern ?
Zitat:
http://www.nachbarrecht-ratgeber.de/.../index_03.html http://bundesrecht.juris.de/bgb/__906.html Hier wird auch einiges beschrieben. Es ist zwar für Rheinland – Pfalz aber es geht ja nur um die Definition http://www.hug-hgs.de/merkblatt/Merkblatt-58.pdf Setzen Sie auf Ihrem Grundstück eine Einfriedung und im Abstand eine Hecke und das Thema ist erledigt. ![]()
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#5
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AW: Wer muß Zaun bezahlen oder kann der Nachbar Einfriedung verhindern ?
Zitat:
d.h. ich dürfte den Zaun nicht einfach auf die Grenze setzten sodas 50% der Pfosten beim Nachbarn stehen ?? (Wir müssen mit allem rechnen) Das Grundstück ist gerade mal 11m breit, das des Nachbarn mindestens 20m. Ich muß versuchen alles möglichst schlank zu halten. Vermutlich soll die Einfriedung verhindert werden, um uns zu ärgern und/oder deren Grundstück größer erscheinen zu lassen. Die würden sich ins Fäustchen lachen, wenn Sie dadurch, zumindest optisch, mehr Fläche bekommen.Für mich wär das verlorenes Land. Es gab mal das Ansinnen mein Grundstück billig zu erwerben. Jetzt ärgert man sich. |
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#6
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AW: Wer muß Zaun bezahlen oder kann der Nachbar Einfriedung verhindern ?
Würde Ihnen zu einem Maschendrahtzaun auf Ihrem Grundstück, genau an der Grenze, nicht auf das Nachbargrundstück raten.
Bei einer solchen "Nachbarschaft" wird wohl ein Sichtschutz, in Form einer Hecke, Mindestabstand 50 cm von der Grenze, maximal 2 Meter hoch vorteilhaft sein. Eine Hecke kann man auch sehr "schlank" halten. Der "Grundstückverlust" wird sicher durch die Ruhe (Frieden) wieder ausgeglichen. Mfg. Fisch |
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#7
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AW: Wer muß Zaun bezahlen oder kann der Nachbar Einfriedung verhindern ?
Beim Bauamt erkundigen ob Sichtschutzelemente zulässig sind.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#8
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AW: Wer muß Zaun bezahlen oder kann der Nachbar Einfriedung verhindern ?
Habe jetzt endlich mal den B-Plan bekommen. Hat 2 Monate gedauert.(Schwiegersohn der Nachbarn sitzt im Gemeinerat)
Darin steht: Es dürfen nur max 1,5m hohe Zäune gesetzt werden. Wegen der Hanglage ist ein Sichtschutzelement bzw Stabmattenzaun nicht möglich, weil die Elemente hangabwärts dann immer 20cm höher sind als am oberen Montagepunkt.Schräge Montage mag ich nicht. Ich werde bei nächster Gelegenheit das Thema wieder ansprechen, bei erneuter Teilnahmslosigkeit wird dann die schriftliche Aufforderung abgeben. Im Herbst soll der Zaun endgültig gebaut werden, mit anschließender Bepflanzung. MFG Spanneropfer |
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