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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 19.09.2009, 18:35
buddy buddy ist offline
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buddy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Ausrufezeichen Muss Vereinbarung eingehalten werden?

Hallo,

wir haben folgenden Fall:

NachbarA und NAchbarB besitzen ein Haus an der Grundstücksgrenze und der Fall spielt in Rheinland-Pfalz.

Nachbar A und Nachbar B haben beide eine Vereinbarung unterschrieben in der diverse Dinge vereinbart wurden, weil NAchbar B beim Bau von NAchbar A Probleme bereitet hat indem er wo er nur konnte zum Bauamt oder sonstigen Institutionen gerannt ist um den Bau zu stoppen oder zu verhindern.
Um endlich die Ruhe beim Bau zu haben hat Nachbar A die ihm vorgelegte Vereinbarung von NAchbar B unterschrieben und im Nachhinein ist er nicht mehr glücklich darüber.

Ein Teil dieser Vereinbarungen wurde schon umgesetzt, allerdings beim letzten Punkt gibt es extreme Unstimmigkeiten, die auch Nachbar A nicht mehr tolerieren kann.
Nachbar A soll Nachbar B auf seine Kosten einen Vollwärmeschutz während seiner eigenen Verputzerarbeiten aufbringen. Nachbar B hatte von seinem Bauträger mitgeteilt bekommen, dass er eine Doppelhaushälfte habe und der NAchbar daneben, das gleiche Haus als Doppelhaushälfte hinbauen würde. Tja, Nachbar A hat aber ein Einzelhaus an der Grundstücksgrenze in seinem Vertrag stehen, so dass der Bauträger ovn NAchbar B ihn in diesem Fall wohl etwas hinters Licht geführt hat. Nachbar B hat nur eine 24er-Grenzwand und jetzt steht aufgrund einer versetzten Bauweise von Nachbar A ein Teil der Hauswand von Nachbar B frei. Nun, der Vollwärmeschutz ist breiter als der DAchüberstand und Nachbar B hat durch sein Handeln verlauten lassen, dass er die Kosten für die ANpassung des Dachs übernimmt. Er war beim Dachdecker und hat sich Angebote machen lassen und war sogar bei Nachbar A und hatte mitgeteilt, dass er gern den Dämmtermin verschieben wollen würde, weil er zur Zeit kein Geld dafür hat. Nachbar A hat aber in der Vereinbarung stehen, dass die Dämmarbeiten während seiner Verputzerarbeiten mit bereits aufgebautem Gerüst erfolgen sollen. Bei einem späteren Dämmtermin müßte ja auch ein neues Gerüst aufgestellt werden was Geld kostet und natürlich auch keiner bezahlen will. Tja, das Ende vom Lied ist, dass Nachbar B ein Schreiben aufgesetzt hat in dem er sich auf die Vereinbarung beruft und mitteilt, dass Nachbar A auch die Anpassung des Dachs oder einer günstigeren Schiene zur Abdeckung der Dämmung bezahlen müßte. Es wäre ja in der Vereinbarung nicht erwähnt, dass Nachbar B bezahlen müßte, weil nur von Dämmung die Rede ist, die Nachbar A ja aufbringen müßte.
Nachbar A ist natürlich sauer und würde am liebsten die Vereinbarung in diesem PUnkt platzen lassen, da Nachbar B trotz vorangegangener Zustimmung der Kostenübernahme jetzt nichts mehr bezahlen will.

Gibt es eine Möglichkeit aus einer solchen privat geschlossenen Vereinbarung auszutreten oder ist der absolut und felsenfest bindend?
Welche MÖglichkeiten hat Nachbar A um da wieder rauszukommen?

Ich freue mich schon auf die Antworten.

MFG
buddy
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  #2  
Alt 19.09.2009, 20:03
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.804
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Muss Vereinbarung eingehalten werden?

Das Schreiben einem RA vorlegen und dort eine Beratung sich einholen. Eine Beratung kostet nicht so viel.
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  #3  
Alt 20.09.2009, 00:22
buddy buddy ist offline
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Registriert seit: 19.09.2009
Beiträge: 2
buddy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Muss Vereinbarung eingehalten werden?

Klar, wird Nachbar A auf jeden Fall machen.
DAnke trotzdem!
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