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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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  #1  
Alt 03.09.2009, 13:27
Emgail Emgail ist offline
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Registriert seit: 10.05.2007
Beiträge: 23
Emgail befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Zu wann muss der Unterhalt überwiesen sein?

Hallo,
immer wieder kommt A in Schwierigkeiten, da B den Unterhalt für die 3 gemeinsamen Kinder immer irgendwann im Monat überweist.

Wie jeder weiß, werden Fixkosten (Miete/Versicherungen usw). immer zum 01.jeden Monats abgebucht.
Somit kommt A immer wieder in Schwierigkeiten und irgendwelche Posten werden zurückgebucht und somit kommt A in "Zahlungsrückstand"

Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage, um B dazu zu bewegen, den Unterhalt immer zu jedem 1. des Monatas zu überweisen?
Vielen dank.
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  #2  
Alt 03.09.2009, 19:34
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Zu wann muss der Unterhalt überwiesen sein?

Wenn zum Unterhalt eine gerichtliche Entscheidung vorliegt, ist eigentlich auch das Fälligkeitsdatum festgeschrieben worden.
Wurde eine Verpflichtungsurkunde beim Jugendamt abgegeben, ist bestimmt dort ein Termin vermerkt. Besteht diese noch nicht, sollte diese gefordert werden. Es kann dann die Zwangsvollstreckung betrieben werden.
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  #3  
Alt 03.09.2009, 21:57
Emgail Emgail ist offline
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Registriert seit: 10.05.2007
Beiträge: 23
Emgail befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Zu wann muss der Unterhalt überwiesen sein?

Vielen dank.
Was ist eine Verpflichtungsurkunde?
Die, in der steht, wie hoch der Unterhalt ist?
Und, zu wann oder wie kann die Zwangsvollstreckung erfolgen.
Bsp: b muss laut unterlagen zu jedem 1. des Monats überweisen.Macht es aber erst zum 4. oder 6. oder 8. jeden Monats.
Wie und wann kann Zwangsvollstreckt werden?
Vielen dank für die Mühe.....
Gruß
Emgail

Geändert von Emgail (03.09.2009 um 22:02 Uhr).
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  #4  
Alt 04.09.2009, 00:48
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
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AW: Zu wann muss der Unterhalt überwiesen sein?

Ein Titel ist vorhanden. Näheres kann hier entnommen werden
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html
http://www.frag-einen-anwalt.de/Kind...-__f46399.html
Einfach mal googlen unter Verpflichtungsurkunde Jugendamt
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