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| Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,... |
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#1
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Zu wann muss der Unterhalt überwiesen sein?
Hallo,
immer wieder kommt A in Schwierigkeiten, da B den Unterhalt für die 3 gemeinsamen Kinder immer irgendwann im Monat überweist. Wie jeder weiß, werden Fixkosten (Miete/Versicherungen usw). immer zum 01.jeden Monats abgebucht. Somit kommt A immer wieder in Schwierigkeiten und irgendwelche Posten werden zurückgebucht und somit kommt A in "Zahlungsrückstand" Gibt es irgendeine rechtliche Grundlage, um B dazu zu bewegen, den Unterhalt immer zu jedem 1. des Monatas zu überweisen? Vielen dank. |
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#2
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AW: Zu wann muss der Unterhalt überwiesen sein?
Wenn zum Unterhalt eine gerichtliche Entscheidung vorliegt, ist eigentlich auch das Fälligkeitsdatum festgeschrieben worden.
Wurde eine Verpflichtungsurkunde beim Jugendamt abgegeben, ist bestimmt dort ein Termin vermerkt. Besteht diese noch nicht, sollte diese gefordert werden. Es kann dann die Zwangsvollstreckung betrieben werden. |
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#3
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AW: Zu wann muss der Unterhalt überwiesen sein?
Vielen dank.
Was ist eine Verpflichtungsurkunde? Die, in der steht, wie hoch der Unterhalt ist? Und, zu wann oder wie kann die Zwangsvollstreckung erfolgen. Bsp: b muss laut unterlagen zu jedem 1. des Monats überweisen.Macht es aber erst zum 4. oder 6. oder 8. jeden Monats. Wie und wann kann Zwangsvollstreckt werden? Vielen dank für die Mühe..... Gruß Emgail Geändert von Emgail (03.09.2009 um 22:02 Uhr). |
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#4
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AW: Zu wann muss der Unterhalt überwiesen sein?
Ein Titel ist vorhanden. Näheres kann hier entnommen werden
http://www.trennungsfaq.de/unterhalt.html http://www.frag-einen-anwalt.de/Kind...-__f46399.html Einfach mal googlen unter Verpflichtungsurkunde Jugendamt |
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