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| Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,... |
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#1
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Hallo zusammen!
Ich benötige dringend fachkundige Hilfe in diesem Fall: Vor ein paar Wochen sprach mich mein Nachbar vor meiner Haustür darauf an, er beabsichtige in Kürze eine Terrassenüberdachung auf seinem Grundstück zu errichten. Ich hatte grundsätzlich nichts dagegen einzuwenden, da ich Ihm gegenüber betonte in absehbarer Zeit ebenfalls etwas Ähnliches bauen zu wollen. Vor einigen Tagen war der Bau der Terrassenüberdachung des Nachbarn abgeschlossen, dachte ich zumindest. Kurz darauf wurde ich in den Mittagsstunden auf Baulärm aufmerksam, der aus Richtung Nachbargrundstück kam. Ich öffnete die Terrassentür, und als ich nach rechts blickte traf mich bald der Schlag! Ein Bekannter meines Nachbarn war gerade dabei die komplette Kupferabdeckung die sich auf der Grenzmauer befindet (Mauer steht auf Nachbars Seite) in Längsrichtung über die volle Länge genau in der Mitte mit der Flex weg zu schneiden. Außerdem sah ich wie von Oberkante Mauer bis Oberkante Terrassendach begonnen wurde die gesamte Seite der Überdachung mit Kunststoff-Doppelstegplatten zu schließen. Diese befinden sich in einem Aluminium-Profil, welches auf meiner Seite der Mauer-Kupferabdeckung aufliegt. Auf der einen Seite ist es ein schrecklicher Anblick wenn wir nun von unserer Terrasse auf diese Plastikwand schauen, und außerdem denke ich wird sich das Aluminium nicht auf Dauer mit dem Kupfer vertragen aufgrund galvanischer Korrosion. Ich sprach meinen Nachbarn kurze Zeit später auf die Situation an, aber dieser meinte nur lapidar was ich für ein Problem hätte, und es wäre ja seine Mauer, da diese noch auf seinem Grundstück steht. Ein paar Tage später sprach ich meinen Nachbarn erneut auf die Sache an, und betonte das ich nicht gewillt bin dauerhaft auf so eine "Duschwand" schauen möchte. Mein Nachbar wollte wissen was mich denn überhaupt daran stören würde, er muss es persönlich wohl nicht so schlimm empfinden. Ich wies Ihn darauf hin, dass ich überhaupt nichts von seinem Vorhaben gewusst hatte, dass er auf unserer Grenzmauer einen Verkleidung auf Kunststoffglas errichten wollte. Wahrscheinlich wird er dies bewusst nicht getan haben, in der Annahme das ich dies ablehnen könnte. Um die Sache zu entschärfen und nicht eskalieren zu lassen, machte ich Ihm sogar den Vorschlag mich zur Hälfte an den Kosten zu beteiligen, wenn er die aktuell verbauten Doppelstegplatten ersetzt durch optisch ansprechenderes Glas. Bis zum heutigen Tag erfolgte noch keine Reaktion seitens des Nachbarn, ich gehe aber davon aus, dass dieser überhaupt nicht gewillt ist etwas nachträglich an seiner Terrassenüberdachung verändern zu wollen. Da ich keine andere Lösung wusste, rief ich bei Bauamt an, um die Situation zu schildern. Man bat mich die Sachlage und ein paar Bilder per Mail zu senden. Am nächsten Morgen rief ich dort an, um nach einem ersten Eindruck zu fragen. Auf den ersten Blick könnte man sich dort eigentlich nicht vorstellen, dass dafür eine Baugenehmigung erteilt wurde, man versprach mir aber die Angelegenheit zu prüfen. Nun warte ich seither auf eine Rückmeldung vom Bauamt, keine Ahnung wie lange so eine Prüfung in der Regel dauert und wie die einzelnen Schritte sind. Ich würde es allerdings begrüßen, wenn sich das Baumamt zuerst mit mir in Verbindung setzt, bevor es bei meinem Nachbarn vor Ort erscheint oder anschreibt, die Gründe dafür dürften wohl klar sein. Ich würde schon gerne wissen, wie die Sache nun für mich (bau-) rechtlich aussieht? Darf der Nachbar so nach an der Grundstücksgrenze eine Terrassenüberdachung bauen, und noch dazu direkt auf der Mauer die Seite komplett mit hässlichen Kunststoffglas zu verschließen? Kann ich von dem Nachbarn evtl. sogar verlangen die Verkleidung wieder zu entfernen, und die Mauer in den ursprünglichen Zustand zu versetzen? Ich schätze die aktuelle Höhe der Überdachung auf nun ca. 2,50 mtr., ein großer Teil davon besteht nun aus einer "Gewächshaus-Optik". Auch hatte ich schon überlegt wie und womit man den Anblick optisch entschärfen kann, nur fehlen mir bisher die richtigen Ideen, und auf der anderen Seite habe ich keine Ahnung was baulich gesehen überhaupt erlaubt wäre. Bevor ich etwas vor die Mauer setze, möchte ich mich schon rechtlich absichern um evtl. Ärger zu vermeiden. Selbst wenn sich nach Prüfung herausstellen sollte, dass der Bau ohne offizielle Baugenehmigung errichtet wurde, könnte diese evtl. ja noch nachträglich angefordert werden, oder? Ich gehe davon aus, dass sich mein Nachbar aber schnell eine andere Lösung einfallen lässt, sollte er dazu gezwungen sein die Kunststoffplatten wieder entfernen zu müssen. Ich hoffe ich muss nicht dauerhaft mit diesem unschönen Anblick leben, und es gibt noch Hoffnung. Im Anhang Bilder mit dem Ausblick vor und nach dem Bau der Seitenverkleidung. Was ist Eure Meinung dazu? Ich hoffe auf Hilfe, ich kann schon seit Tagen nicht mehr schlafen, weil ich mich so sehr darüber aufrege. Hier nun die Bilder als Link, und nicht erschrecken!: ![]() P.s: Es geht in diesem Fall um die Region NRW, Raum Dorsten Geändert von --=CityCobra=-- (03.06.2010 um 15:07 Uhr). |
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#2
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AW: Muss ich diesen Anblick akzeptieren? Hilfe benötigt!
Wo ist jetzt Dein Problem?
Sieht nach guter Solider Arbeit aus, von Schäbig kann auch kein Thema sein. |
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#3
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AW: Muss ich diesen Anblick akzeptieren? Hilfe benötigt!
Blind?
![]() Zitat:
Selbst Doppelstegplatten sind in einem "Eis-Look" oder satinierter Optik zu haben für ca. 25 €/qm. ![]() Jeder der den aktuellen Anblick sah fand es bisher schrecklich. Geschmäcker sind verschieden, aber ich kann immer noch nicht nachvollziehen wie man eine so schicke Terrassenüberdachung so verschandeln kann. |
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#4
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AW: Muss ich diesen Anblick akzeptieren? Hilfe benötigt!
Update:
Inzwischen war das Bauamt vor Ort um sich ein Bild von der baulichen Situation vor Ort zu machen. Eine Woche danach sprach mich der Nachbar an, es würde von meiner Frau und mir eine Unterschrift erfordern, weil er die Baugrenze um 2,90 mtr. überschritten hat. Gleichzeitig erklären sich die Nachbarn damit einverstanden, uns das gleiche Recht mit ihrer Unterschrift einzuräumen. Außerdem sollte unsere gemeinsame Vereinbarung als Baulast eingetragen werden. Bedarf es überhaupt meiner Unterschrift, wenn der Nachbar sich für seinen illegalen Bau nachträglich eine Ausnahmegenehmigung erteilen lässt? Laut Aussage meines Nachbarn wäre angeblich die Grenzmauer die sich auf seiner Seite des Grundstücks befindet zu niedrig gewesen, und würde nicht den Brandschutzbestimmungen erfüllen. Da frage ich mich aber, wie konnte das Haus früher nach dem Bau überhaupt vom Bauamt abgenommen werden, wenn es nicht die Brandschutzbestimmungen erfüllt hat? Ich gehe davon aus, dass die Mauer nun deutlich höher gezogen werden muss bzgl. der Brandschutzbestimmungen, weil der Nachbar seine Terrassenüberdachung so nach bis an die Grenze gebaut hat. Nun ist die Frage wie ich nun weiter vorgehen soll? Wenn ich der Erhöhung der Mauer zustimme, wird mein Nachbar wohl kaum noch den gleichen Klinker für die Aufstockung der Mauer bekommen. Somit wäre ein weitere unschöne Optik vorprogrammiert, wenn ich mir vorstelle wie die Mauer mit zwei unterschiedlichen Klinkersteinen aussieht. Leider ist der zuständige Mitarbeiter des Bauamts gerade im Urlaub und erst Anfang August wieder dienstlich erreichbar. Ich hätte gerne um Rat gebeten welche Möglichkeiten und Optionen mir zur Verfügung stehen. Wahrscheinlich ist es der beste Weg wenn ich solange mit meiner Unterschrift warte bis ich mit dem Bauamt gesprochen habe. Hat jemand einen Rat oder Tipp wie ich nun reagieren sollte? So langsam muss ich mir etwas bezüglich der korrekten Formulierung einfallen lassen, und welche Punkte/Bedingungen das Schreiben enthalten die wir und der Nachbar gegenseitig unterschreiben. Heute Morgen klingelte es an der Haustür, und der Nachbar wollte mal "freundlich" nachfragen was nun mit meiner Unterschrift wäre. Ich teilte Ihm mit das es ja keine Eile hätte, und ich müsste evtl. noch ein paar Klauseln erarbeiten, aber mein Nachbar meinte er müsse ja schließlich noch zum Planungsamt etc. Mein Vater ist der Meinung der Nachbar könnte sich angeblich eine Ausnahmegenehmigung vom Amt ausstellen lassen, und es würde so keine Unterschrift von mir erforderlich machen. Die aktuelle Vorlage meines Nachbarn lautet folgendermaßen: Zitat:
gerade weil sich die Unterschrift/Genehmigung auch auf die Zukunft baulich auswirkt. Ich glaube einen kompletten Neubau der Grenzmauer werde ich kaum durchsetzen können ohne weiteren Stress zu provozieren. Der Nachbar wollte versuchen zumindest einen ähnlichen Klinker zu bekommen, und ist der Meinung wenn das später mal alles an der Mauer zugewachsen ist, würde man kaum noch etwas von der Erhöhung der Mauer sehen können. |
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#5
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AW: Muss ich diesen Anblick akzeptieren? Hilfe benötigt!
Wie aus den Bildern entnommen, gibt es keine Abstandsfläche, es sieht nach Grenzbebauung, nach einem Reihenhaus oder Doppelhaus aus!
Der Begriff Baugrenze sollte klar sein: http://www.architektur-lexikon.de/cm...baugrenze.html Was für Ausnahmen sind im Bebauungsplan vorgesehen? Das Bauamt möchte eine Übernahme der Fläche haben. Hier sollte eine Auskunft eingeholt werden, welche Auswirkung das auf Ihre spätere Bautätigkeit hat. Verträge untereinander, mit dem Nachbarn, müssen vom Bauamt nicht anerkannt werden. Werden von Ihnen Abstandsflächen übernommen, müssen Sie Ihr Grundstück freihalten und können dort nicht bauen. Hier ist es dann 2,9 m Fläche von der Grenze die nicht auf Ihrem Grundstück bebaubar ist. Die Mauer ist doch am Haus direkt anschließend. Dann ist sie ein Teil des Hauptgebäudes und benötigt, wenn keine Grenzbebauung zulässig ist, eine Baugenehmigung. Diese würde dann schon Ihre Zustimmung benötigen! Wenn die Mauer schon vor der Terrassenüberdachung da war, dann war sie noch keine Brandmauer. Sie wurde es erst mit Errichtung der Überdachung der Terrasse! Damit nichts überstürzt gemacht wird, sollte ein RA zur Beratung hinzugezogen werden. Hier sind viel Ungereimtheiten.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#6
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Zitat:
Nachdem er einen Blick auf den Entwurf der Einverständniserklärung des Nachbarn geworfen hatte, meinte er im Großen und Ganzen könnte ich das so unterschreiben, da ich dadurch eher etwas gewinne als verliere. Durch die ausdrückliche Genehmigung des Nachbarn bei zukünftigen Bauvorhaben ebenfalls die zulässige Baugrenze überschreiten zu dürfen, hätte ich angeblich einen Vorteil, da ich in dieser Form so nicht bauen dürfte. Eventuell lasse ich mir aber noch zusätzlich eine mögliche zukünftige Entfernung der Grenzhecke und Errichtung einer Sichtschutzwand vom Nachbarn genehmigen, man weiß ja nicht ob er das später noch genehmigen würde. ![]() Trotz Rat meines Anwalts werde ich mich aber noch mit dem zuständigen Bauamt in Verbindung setzen, in der Hoffnung man kann mir dort fachkundige Auskunft geben welche Vor- oder Nachteile ich mit meiner Genehmigung hätte, wenn ich die Überschreitung der zulässigen Baugrenze des Nachbarn zustimme. Hat jemand evtl. noch einen Rat welche Punkte mit dem Bauamt geklärt werden sollten, bzw. welche Fragen ich stellen sollte? |
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| Stichworte |
| bauamt, einfriedung, nachbarschaftsrecht, sichtschutz, terrassenüberdachung nrw |
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