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Alt 26.01.2010, 19:46
Emgail Emgail ist offline
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Registriert seit: 10.05.2007
Beiträge: 22
Emgail befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Was muss beachtet werden wenn man zusammenziehen, aber einer hat Insolvenz

Hallo,

A und B beschließen mit B's 3 Kindern in das Haus von A ( Eigentum) zu ziehen. A ubd B sind nicht verheiratet
B hat Insolvenz.
Was haben A und B nun zu beachten z.B :

- bekommen die Kinder von B weiterhin den Unterhalt von B's Ex, oder wird sich daran was ändern

- muss beim Zusammenzug etwas beachtet werden. Müssen z.B. die eigenen Möbeln aufgelistet werden, da vllt Gerichtsvollzieher kommt.

- da B arbeitet und auf Grund der Insolvenz gefpändet wird, wird diese nun höher ausfallen.
Werden die Gehälter von A und B nun zusammengerechnet?

Das sind nur so ein paar Fragen die sich stellen.
Die Frage ist einfach, worauf müssen A und B achten und wem müssen sie beschied geben bzw was kommt auf sie zu.
Vielen dank
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