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Nachbarschaftsrecht Probleme mit den Nachbarn, Lärm, Grenzabstand,...

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  #1  
Alt 01.10.2009, 19:55
düsi düsi ist offline
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Registriert seit: 01.10.2009
Beiträge: 1
düsi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Müssen wir unsere Mülltonnen in unserer Garage unterstellen

Wir wohnen in einer kleinen Stadt (2000) Einwohner. Unserere Mülltonnen standen bisher immer auf Grund der Stadt jedoch auf der Zufahrt zu unserer Garage seit die Zufahrt und der dazugehörige Hof saniert wurden möchte uns der Bürgermeister dazu zwingen unsere Mülltonnen in der Garage unterzustellen. Er möchte uns sogar dass Wegerecht für die Zufahrt wegnehmen und diese als Stellplätze vermieten. In der Garage steht mein Quat und mein Roller es währe mir dann unmöglich mit diesen in oder aus der Garage zu fahren. Ich kann jedoch auch weder mein Quat noch meinen Roller irgentwo anders unterstellen.


Meine Fragen:

1. Muss ich meine Mülltonnen wirklich in die Garage stellen wenn es der Bürgermeister verlangt und ich keine anderen Stellplatz habe? Ich habe Angst das es mir unteranderem Ungeziefer ins Haus bringt

Kann er mir die Zufahrt zu meiner Garage verweigern.? Oder gilt es in diesem Fall das Wegerecht, oder das Gewohnheitsrecht,? Die Garage existiert seit ca 1970
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  #2  
Alt 01.10.2009, 20:05
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Müssen wir unsere Mülltonnen in unserer Garage unterstellen

Sind Sie Mieter oder Eigentümer?
Als Mieter wendet man sich an seinen Vermieter.

Als Eigentümer des Grundstücks ist es schon problematischer!
Wenn die Mülltonnen auf fremden Grund stehen, z. B. der Nachbar stellt sie auf Ihrem Grundstück ab, würden Sie bestimmt auch etwas dagegen haben. So hat der Bürgermeister auch etwas dagegen, wenn diese auf öffentlichem Grund stehen.
Wenn für den Weg kein eingetragenes Wegerecht besteht, dann kann dieser Weg von ihnen benutzt nicht werden.
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