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Familienrecht Scheidung, Unterhalt, Umgangsrecht,...

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  #1  
Alt 04.02.2009, 15:07
el26 el26 ist offline
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Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 1
el26 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Böse Müssen Kinder für Eltern zahlen, wenn Unterhaltspflicht gebrochen wurde

Der Vater hat seine Kinder in der Vergangenheit misshandelt. Unter starken Alkoholeinfluss hat er die Kinder und Mutter geschlagen, und die Mutter einmal vor den Augen der Kinder vergewaltigt. Und viele andere Gewalttaten sind passiert. Nach 25 Jahren hat sich die Ehefrau von ihm getrennt. Nun ist er ein Sozialfall geworden. Und nun verlangt LWV Geld von den Kindern. Die Kinder haben seit der Trennung keinen Kontakt mehr zu ihm. Sie sind durch die traumatischen Erlebnisse in der Vergangenheit psysisch niedergeschlagen. Sie sehen es nicht ein, ein Cent zu bezahlen, für jemanden der sie misshandelt hat.
Wie können sie sich schützen? Müssen sie zahlen???
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  #2  
Alt 04.02.2009, 17:56
Luke Luke ist offline
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Registriert seit: 03.02.2009
Beiträge: 2
Luke befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Müssen Kinder für Eltern zahlen, wenn Unterhaltspflicht gebrochen wurde

Ich binn kein Anwalt aber 'unbillige Härte' sollte da zutreffen. Ein Anwalt zu nehmen wäre sicher Ratsam in solchen Fällen.

Sehe: http://www.forum-elternunterhalt.de/...-alkoholismus/

Geändert von Luke (04.02.2009 um 17:58 Uhr). Grund: link Fehler
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  #3  
Alt 06.03.2009, 09:43
Betroffener Betroffener ist offline
Experte
 
Registriert seit: 21.08.2006
Beiträge: 122
Betroffener wird schon bald berühmt werden
AW: Müssen Kinder für Eltern zahlen, wenn Unterhaltspflicht gebrochen wurde

Hallo,

im geschilderten Fall düften Verwirkungstatbestände vorliegen, weshalb eine Heranziehung zum Elternunterhalt ganz oder zumindest teilweise ausgeschlossen sein sollte.

Die Unterscheidung in ganz oder teilweise wurde deshalb vorgenommen, weil im Fall der Fälle ( Gerichtsverhandlung ) nur ein Tatrichter in Kenntnis des vollständigen und insbesondere genauen Sachverhalts darüber entscheidet, ob der Unterhaltsberechtigte seinen Anspruch ganz oder nur teilweise verwirkt hat. Ob ganz oder teilweise verwirkt wird also ( auch ) im Ermessen des Tatrichters liegen.

Freundliche Grüsse
Betroffener
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  #4  
Alt 19.05.2010, 00:16
Tobias Claren Tobias Claren ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 19.05.2010
Beiträge: 1
Tobias Claren befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Reden AW: Müssen Kinder für Eltern zahlen, wenn Unterhaltspflicht gebrochen wurde

Das verrückte ist ja, der Vater bekommt trotzdem sein Geld .
Für ihn macht es keinen Unterschied.

Das verleitet doch auch bei gutem Verhältnis dazu ein schlechtes vorzuspielen damit die Kinder nicht zahlen müssen.
Es soll ja auch Eltern geben können, die nicht wollen dass die Kinder zahlen müssen, aber beide keine Lösung dagegen finden (außer den Freitot der Eltern).

Das wäre ja wirklich mal ein interessanter Fall für die Medien.
Der Elternteil oder die Eltern bringen sich um, oder drohen zumindest damit, damit der Staat sich das Geld nicht von den Angehörigen holt.
Ob das oder die Eltern unheilbar krank und teuer Pflegebedürftig ist hier nebensächlich. Ich denke die Reaktionen in der Bevölkerung wären in beiden Fällen "nützlich".

Geändert von Tobias Claren (19.05.2010 um 00:24 Uhr).
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Stichworte
alkoholiker, sozialfall, unterhalt, verpflichtet


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