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Mülltonnen in Zufahrt zu Stellplatz und Garage
Nachbar A und B wohnen nebeneineinander in einer Reihenhaussiedlung. Direkt vor dem Haus von Nachbar B befindet sich dessen Stellplatz und Garagenzufahrt. Regelmässig zum Müllabholungstermin stellt nun Nachbar A seine 3 Mülltonnen direkt auf die öffentliche Zufahrt zu dem Stellplatz und somit mit Abstand von ca. 2 m hinter die Einfahrt/Zufahrt von Nachbar B, der jedesmal rangieren muss, da sich auf dem unmittelbar daneben befindlichen Stellplatz von B der Stellplatz von Nachbar C befindet, es sehr eng ist und daneben der von Nachbar A. Nachbar A stellt jedoch seine Mülltonnen nicht hinter seine eigene Ein/Zufahrt, sondern beeinträchtigt (wie besagt rangiertechnisch) die Zufahrt von Nachbar B (Nachbar A ist bis heute kein Eigentümer, da er mit dem Bauträger ebenfalls im Streit über die REstzahlung des Anwesens A liegt. Dasgleiche Procedere wiederholt sich durch die Kinder der Parteien Nachbar A und C, da diese ihre
Garage mangels Platz nicht nutzen können, sondern auf dem Stellplatz mit Ihren Kfz.- stehen bleiben und die Kinder mit Ihrem Spielsachen und Rädern auf das Grundstück von Nachbar B ausweichen und dieses nutzen(Weg mit Grunddienstbarkeit Wegerecht zu Gunsten Nachbar A als Durchgangsweg, um an "sein Haus" zu gelangen) . Erschwerend kommt noch eine böswillige Nachbarin C hinzu, die das Ganze ständig noch proviziert und Streitigkeiten schürt, d.h. Provokationsanleitungen gibt? Wie ist das Problem juristisch zu sehen? Vielen Dank im voraus für die Antwort.
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