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  #1  
Alt 29.08.2010, 18:09
Unwissende Unwissende ist offline
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Unwissende befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Missbrauch einer Generalvollmacht

Hallo, eine Frage: Wenn von 2 Personen A + B, die beide im Besitz einer Generalvollmacht eines Vollmachtgebers C sind, sich Person A am Vermögen von C bereichert (falls dieser nicht mehr in der Lage ist zu entscheiden), kann Person B die Vollmacht widerrufen und das Geld zurückfordern?
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  #2  
Alt 09.09.2010, 17:24
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Missbrauch einer Generalvollmacht

Siehe hier
http://www.verfuegungszentrale.org/c...evollmacht.pdf
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  #3  
Alt 15.09.2010, 22:17
cruncc cruncc ist offline
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Beiträge: 26
cruncc befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Missbrauch einer Generalvollmacht

Zitat:
Zitat von Unwissende Beitrag anzeigen
...kann Person B die Vollmacht widerrufen und das Geld zurückfordern?
Nein, die Vollmacht kann nur vom Vollmachtgeber widerrufen werden.
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  #4  
Alt 16.09.2010, 11:04
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.800
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AW: Missbrauch einer Generalvollmacht

Zitat:
Zitat von Unwissende
falls dieser nicht mehr in der Lage ist zu entscheiden
Zitat:
Zitat von cruncc
Nein, die Vollmacht kann nur vom Vollmachtgeber widerrufen werden.
Siehe Punkt 16 des o. g. Links.
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  #5  
Alt 28.09.2010, 19:38
Unwissende Unwissende ist offline
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Beiträge: 3
Unwissende befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Missbrauch einer Generalvollmacht

Danke für die Auskunft! Die Vollmacht geht "...über den Tod hinaus". A ist vor Ort (B lebt weit entfernt), kann also jederzeit an das Vermögen. Kann B eventuell einkassiertes Geld zurückfordern?
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  #6  
Alt 29.09.2010, 12:25
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Missbrauch einer Generalvollmacht

Zitat:
Zitat von Unwissende
falls dieser nicht mehr in der Lage ist zu entscheiden
Dann sollte Vormundschaft beantragt werden.
http://de.wikipedia.org/wiki/Vormundschaft

Zitat:
Zitat von Unwissende
Kann B eventuell einkassiertes Geld zurückfordern?
Nein, nur der Vormund!
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  #7  
Alt 15.10.2010, 19:14
cruncc cruncc ist offline
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Beiträge: 26
cruncc befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Missbrauch einer Generalvollmacht

Eine Vormundschaft gibt es nur bei Minderjährigen. Es müsste eine Betreuung beantragt und ein Betreuer bestellt werden.
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  #8  
Alt 15.10.2010, 20:13
Wahrsager Wahrsager ist offline
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Beiträge: 3.800
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AW: Missbrauch einer Generalvollmacht

Zitat:
Zitat von cruncc
Eine Vormundschaft gibt es nur bei Minderjährigen. Es müsste eine Betreuung beantragt und ein Betreuer bestellt werden.
Ist natürlich richtig

Eine Vormundschaft über Volljährige, wie sie früher im Falle einer Entmündigung eintrat, gibt es in Deutschland nicht mehr.
Man möge mir mein Alter verzeihen!
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Geändert von Wahrsager (15.10.2010 um 20:18 Uhr).
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