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#1
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Missachtung von Sperrpfosten und illegale Stellplätze
Hallo, folgender Fall zur Diskussion:
In einer Reihenhaussiedlung wird das gesamte Baugebiet durch eine Privatstraße erschlossen, die allen Parteien zu gleichen Teilen gehört. Auf einer Eigentümerversammlung wurde beschlossen, den inneren Teil der Reihenhaussiedlung mit klappbaren Sperrpfosten abzutrennen, um den Durchgangsverkehr zu unterbinden und die Kinder zu schützen. 2 Parteien haben sich im Innenbereich einen nicht genehmigten Stellplatz geschaffen, obwohl dies lt. B-Plan nicht erlaubt ist. Gleichzeitig befahren Sie regelmäßig den Innenbereich der Wohnanlage und lassen die Sperrpfosten jedesmal offen liegen. Frage 1: Kann man die Eigentümer zwingen, die Sperrpfosten wieder hochzuklappen, wenn Sie schon auf den illegalen Parkplätzen parken wollen? Frage 2: Was passiert eigentlich, wenn man das Bauamt auf die Stellplätze hinweist, die lt. B-Plan illegal sind ? Bin gespannt ... Mikel |
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#2
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AW: Missachtung von Sperrpfosten und illegale Stellplätze
Wenn Sie das Bauamt anschreiben, erhält die Gemeinschaft als Eigentümer eben eine Aufforderung das Parken zu unterlassen. Damit kommen Sie nicht weiter.
Als Miteigentümer kann man darauf bestehen, dass Beschlüsse eingehalten werden. Sie werden bestimmt einen Verwalter haben. Wenn dort Parken nicht erlaubt ist, dann weißt man noch einmal darauf hin. Der Sperrpfosten ist eine Verkehrssicherung. Notfalls müssen Sie dem Uneinsichtigen gerichtlich dies beibringen lassen. |
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#3
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AW: Missachtung von Sperrpfosten und illegale Stellplätze
Die Erschließung der Reihenhausgrundstücke ist Bestandteil einer Baugenehmigung, d.h. die Zufahrt / Zuwegung zu den einzelnen Häusern ist ebenfalls Bestandteil einer Baugenehmigung. Dort wird sicher auch gem. der in Ihrem Bundesland gültigen Bauordnung bzw. - wie bereits ausgeführt im B-Plan geregelt sein, ob und wie die Zuwegung angefahren werden darf. Hier scheint es auch eine entsprechende Einigung durch Beschluss im Rahmen einer Eigentümerversammlung gegeben zu haben. Hiernach haben sich die Eigentümer zu richten. Was mich nur wundert ist, wie haben denn alle Eigentümer der Häuser die Parkplatzsituation geregelt. Denn hier gilt bundeseinheitlich, dass zu jedem Objekt im Rahmen der Erschließung auch die notwendigen Einstellplätze / Garagen nachzuweisen sind. Im übrigen haben Sie das Anbringen von Sperrpfosten mit dem zuständigen Ordnungsamt Ihres Wohnsitzes geregelt? Hier gilt evtl. auch die stetige Freihaltung der Zufahrt zu den einzelnen Häusern im Rahmen einer Feuerwehrzufahrt (obwohl in jedem Fahrzeug ein Schlüssel für Absperrpfosten vorhanden ist) aber es gibt auch Krankenwageneinsätze / Notarzt, die nicht immer einen Schlüssel für einen Absperrpfosten haben, oder gibt es vor dem Häuserblock einen Anschluss zur Wasserentnahme (Hydrant), den die Feuerwehr nutzen kann, so dass man mit den Schläuchen bis zum letzten Haus kommt, ohne den Weg zu benutzen?
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