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| Baurecht Bebauungsplan, Haftung, Gutachter,... |
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#1
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Mindestgrenzabstand nur 3,00m bei 6m Giebelhöhe ?
Hallo liebe Experten & Profis oder einfach nur Wissende,
Nehmen wir an A baut ein Holzhaus ( im vereinfachten Genehmigungsverfahren in RLP ), in einem Abstand von 3,00 m ( gemessen Hauswand Grenze ) zur gemeinsamen Grenze von A + B. A baut mit der Giebelseite zur gemeinsamen Grenze, mit ca. 8m Hausbreite. A baut ein kleines Haus, Erdgeschoss und darauf direkt ein Spitzdach welches auch ausgebaut und als Wohnraum benutzt werden soll. A baut das Dachgeschoss auf der gesamten Bodenfläche des einen Geschosses bis zum Giebel so weit aus, das es 0,40 m über die Hauswand hinausragt, und so nur noch einen Grenzabstand von 2,60 m aufweist. A baut dann in diese überhängende Giebelwand ein großes Fenster plan mit der Giebelwand also ebenfalls in 2,6 m Abstand zur Grenze. Maße von A : Hausbreite 8 m, Gesamt / Giebelhöhe 6m (beides zur Grenze hin stehend) Nun die Fragen : Hat A seinen Mindestabstand wegen der 40 cm überstehenden Giebelwand zur Grenze dennoch eingehalten ? Und was ist mit dem Fenster in dieser Wand ? Oder muß A schon alleine auf Grund der 6 m Gesamt / Giebelhöhe noch weiter als 3 m von der Grenze entfernt bleiben, wenn ja wie berechnet man das ? Könnte es für A außerdem noch eine Rolle spielen das es sich um eine Holzhaus handelt, bezeichnet man eine solche oben bezeichnete zur Grenze ausgerichtete Wand nicht auch als Feuerwand, und dürfen dort dann aufgrund der angegebenen Abstände überhaupt Fenster verbaut werden ? Bin sehr gespannt ob Jemand in der Lage ist mir diese sicher nicht ganz einfachen Fragen zu beantworten, freue mich, und Danke schon vorab. MfG Clarissa |
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#2
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AW: Mindestgrenzabstand nur 3,00m bei 6m Giebelhöhe ?
Na dann viel Freude!
Der Abstand wird entsprechend der Bauordnung berechnet. Der Abstand ergibt sich auch aus anderen Kriterien, die hier nicht bekannt sind. Diese erfährt man auf dem Bauamt, dort liegen Pläne aus, aus denen die Abstände entnommen werden können. Diese Flächen sind im Bebauungsplan zeichnerisch durch Baugrenzen sowie gegebenenfalls Baulinien, dem Baufenster dargestellt. Wenn dort 3 Meter angegeben sind, dann liegt man falsch, bei 2,6 m Grenzabstand. Ob eine Brandwand zum Nachbar erforderlich wird, kann so auch nicht ausgesagt werden. Man sagt so über den Daumen, es reicht, wenn der Abstand so groß ist, dass eine brennende, einstürzende Wand nicht das Haus des Nachbargrundstück entzünden kann. Ob ein Fenster eingebaut werden kann, ob es schon zustimmungspflichtig durch den Nachbar wird, erfährt man auch auf dem Bauamt. |
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#3
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AW: Mindestgrenzabstand nur 3,00m bei 6m Giebelhöhe ?
...vielen Dank für die Antwort Wahrsager, aber leider bringt mich diese auch nicht wirklich weiter.
Bleibt mir nur die Hoffnung das mir ein User antworten kann, der über genaue Kenntnisse der baurechtlichen Situation in RLP verfügt. Gibt es "DEN" oder "DIE" ? |
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#4
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AW: Mindestgrenzabstand nur 3,00m bei 6m Giebelhöhe ?
Wie der Abstand berechnet wird, steht in der Bauordnung Ihres Bundeslandes. Ist doch klar beschrieben!
http://www.baurecht.de/landesbauordn...standsflaechen Es müsste ein User sein, der bei Ihnen oder in Ihrer Nähe wohnt! Ein Anderer kann nicht zu Ihrem Bauamt gehen. Die Unterlagen, die eingesehen werden müssen, liegen auf dem Bauamt Ihres Wohnortes! ![]() Geändert von Wahrsager (12.01.2008 um 17:55 Uhr). |
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#5
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AW: Mindestgrenzabstand nur 3,00m bei 6m Giebelhöhe ?
Auweia, habe mir die Bauordnung einmal durchgelesen, ja jetzt habe ich verstanden, so wie ich das sehe werde ich wohl mit einem Bauexperten nach dem Bauamt gehen müssen, als Laie sehe ich da kein direktes Land.
Nochmals Danke ! ![]() |