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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 03.05.2009, 18:23
silverbail silverbail ist offline
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Registriert seit: 03.05.2009
Beiträge: 1
silverbail befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Mietwohnung ohne Mietvertrag - nachträglich abschließen?

Hallo Zusammen.

Mich beschäftigt seit einiger Zeit eine (oder auch mehrere) Frage(n):

Also...

Mieter (M) zieht in eine Mietswohnung und bekam vor Einzug vom Vermieter (V) keinen Mietvertrag ausgehändigt; es wurde ein Vorvertrag von M und V unterschrieben, der die Höhe der Kaltmiete und der Kaution sowie Zeitpunkt der Wohnungsübergabe regelt. M fragte mehrmals bei V nach einem ordentlichen Mietvertrag, wurde aber ständig vertröstet. Nachdem V bereits 2 Monatsmieten erhalten hatte, legte er M einen "Standard-Mietvertrag" ununterschrieben vor. In diesem Mietvertrag wurde z.B. auch die Tierhaltung genehmigt. Zu einem Treffen, bei dem M und V den Vertrag unterzeichnen wollten, kam es aber nicht. Nach nunmehr 7 Monaten erhält M von V einen auf PC erstellten Mietvertrag, der z.B. die Tierhaltung nicht genehmigt (M hat Hund und Katz) sowie Klauseln enthält, die in dem erstmalig vorgelegten "Standard-Mietvertrag" nicht enthalten sind. Z.B. hat V eine Nebenkostenabrechnung für 3 Monate geschickt, bei der nicht alle Kosten umgelegt wurde; in dem zweiten Mietvertrag steht ausdrücklich, dass weitere Nebenkosten abgerechnet werden dürften, auch wenn diese evtl. bei einer früheren Nebenkostenabrechnung nicht berücksichtigt wurde.

1.
Sollte M nach diesen Monaten (gehen wir mal von mittlerweile 9 Monaten aus) noch einen Mietvertrag abschließen?

2.
Kann V verlangen, welcher Mietvertrag abgeschlossen werden soll? (M wäre bereit, den Standard-Vertrag nachträglich zu unterschreiben, weil dieser ihn nicht benachteiligen würde).

3.
Sollte M sich weigern, einen der Mietverträge zu unterschreiben, kann V dann nachträglich die Tierhaltung verbieten, obwohl V von Hund und Katz wusste?

4.
Sofern M und V keinen schriftlichen Vertrag abschließen, in wie weit ist dann der Schriftverkehr per E-Mail von Belang, bei dem M von V Zugeständnisse gemacht wurden, die V bis heute nicht eingehalten hat?

Da mich so ein Fall sehr interessiert, ich aber bei Google nichts Passendes gefunden habe, dachte ich mir, stelle ich meine Fragen mal hier ein.

Schon einmal danke für eure Antworten.

Viele Grüße,
silverbail
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  #2  
Alt 10.05.2009, 20:18
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Mietwohnung ohne Mietvertrag - nachträglich abschließen?

Zitat:
Zitat von silverbail
Nachdem V bereits 2 Monatsmieten erhalten hatte, legte er M einen "Standard-Mietvertrag" ununterschrieben vor.
Unterschreiben Sie doch diesen Mietvertrag, die Unterschrift des Vermieters ist doch vorhanden. Dieser Vertrag ist doch gültig!

Zitat:
Zitat von silverbail
Z.B. hat V eine Nebenkostenabrechnung für 3 Monate geschickt, bei der nicht alle Kosten umgelegt wurde; in dem zweiten Mietvertrag steht ausdrücklich, dass weitere Nebenkosten abgerechnet werden dürften, auch wenn diese evtl. bei einer früheren Nebenkostenabrechnung nicht berücksichtigt wurde.
Hier schreibt der Gesetzgeber Regeln für die Nebenkostenabrechnung vor.

Zitat:
Zitat von silverbail
Sofern M und V keinen schriftlichen Vertrag abschließen, in wie weit ist dann der Schriftverkehr per E-Mail von Belang, bei dem M von V Zugeständnisse gemacht wurden, die V bis heute nicht eingehalten hat?
Mit E- Mails muss man vorsichtig sein, weil diese der Empfänger ändern kann. Sie werden jedoch in einigen Fällen bereits anerkannt.
Fordern Sie die gemachten Zugeständnisse an. Termin setzen, Datum nennen, (nicht – in 14 Tagen, sondern bis zum 31.X.YY) bis wann diese erledigt werden sollen. Bleibt der Termin fruchtlos, dann wird Selbstvornahme durchgeführt. Wenn es sich um Dinge handelt, die einer Mietminderung berechtigen, dann machen Sie dies entsprechend der üblichen Höhe.
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  #3  
Alt 21.06.2009, 01:22
Rogald Rogald ist offline
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Registriert seit: 20.06.2009
Beiträge: 9
Rogald befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Mietwohnung ohne Mietvertrag - nachträglich abschließen?

Das Mietrecht kennt keinen sogen. "Vorvertrag". Der erste Vertrag, den Sie beide, M und V, unterschrieben haben, ist gültig. Sogar ein mündlicher Vertrag wäre gültig, wenn sie sich über die Mietsache, die Miethöhe und den Mietbeginn einig sind.
Überlegen Sie sich gut, ob Sie nicht durch weitere schriftliche Abmachungen in eine ungünstigere Lage kommen. Wenn nämlich keine Nebenkosten vereinbart sind, brauchen Sie auch keine zahlen.
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