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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 24.06.2010, 08:30
AndreasE AndreasE ist offline
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AndreasE befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Mietverzug(Formfehler: falscher Monat?)

Angenommen der Mieter ist mit der Zahlung von Mieten in Verzug.

Nach dem 3.6.10 sind die Miete für Mai und Juni noch nicht gezahlt. Ich vermute, dann ist der Mieter schon 2 Mieten im Rückstand, oder?

Das Wohnung wurde zwangsverwaltet und zwangsversteigert.

Ende April/Anfang Mai geht beim Mieter ein Schreiben über die Aufhebung der Zwangsverwaltung durch Beschluss vom 27.4.10 mit der Anmerkung, dass Mieten nicht mehr an die Zwangsverwaltung zu zahlen sind, da diese nicht dazu berechtigt ist solche Forderungen zu stellen.

Ende Mai geht beim Mieter ein Schreiben vom neuen Vermieter mit seinen Kontodaten ein mit Aufforderung ab Juni die Meiten auf sein Konto zu überweisen.

Durch das Chaos ist es zu der Mietverzögerung gekommen.

Am 7.6.10 schreibt eine vom Vermieter geführte Anwaltskanzelei eine fristlose Kündigung wegen Zahlungsverzug von zwei Monaten. Außerdem werden Anwaltskosten verlangst, die sich irgendwie aus den Jahresmeitwert errechnen verlangt. Etwas mehr als die Kaltmiete für einen Monat. Dazu kommen noch pauschal Portogebühren und Steuern.

Im Schreiben heißt es aber April und Mai sei keine Miete gezahlt worden. Ist das ein ausreichender Formfehler, um den Mieter von der Zahlung der Anwaltskosten zu entlasten?

Nach sofortigen überweisen der ausstehenden Mieten(Juni und Mai), kam eine weitere Mahnung wegen der noch fehlenden Anwaltskosten. Hier wurden wieder 50 Euro Anwaltskosten aufgeschlagen. Sind die Anwaltskosten in ihrer Höhe gerechtfertigt?
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  #2  
Alt 24.06.2010, 12:28
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Mietverzug(Formfehler: falscher Monat?)

Wer den Mietzins nicht bis zum 3. Werktag eines Monats begleicht, gerät automatisch in Verzug.
Es sind deshalb auch entstehende Rechtsanwaltskosten für die außergerichtliche Tätigkeit zu zahlen.
Wenn ich es richtig entnehme, ging die Immobilie am 27.04. an den neuen Eigentümer über. Deshalb sind die Mieten ab Mai an den neuen Mieter zu zahlen.
Der neue Vermieter hat sich auszuweisen, dass er Eigentümer ist. Kopie der Grundbuchakte oder andere Beschlüsse.
Vorher muss keine Miete überwiesen werden. Es könnte sonst jeder kommen und ein Konto nennen!
Mit Mitteilung sind die ausstehenden Mieten zu überweisen, hier, wenn das Eigentümerverhältnis geklärt ist, ab Juni auf das genannte Konto.
Geschieht dies nicht, ist man in Verzug!

Für April hat der neue Vermieter keine Miete zu fordern, er war noch nicht Eigentümer.

Wenn für Mai und Juni noch nichts bezahlt ist, und der neue Vermieter hat sich nicht durch amtliche Papiere als Eigentümer ausgewiesen, dann besteht kein Verzug.

Üblich ist, eine Jahresmiete anzusetzen aus der sich die Anwaltskosten errechnen.

Es sollte ein Mieterverein sich dem annehmen oder ein RA zur Beratung befragt werden.
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  #3  
Alt 24.06.2010, 13:17
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Mietverzug(Formfehler: falscher Monat?)

Zitat:
Zitat von Wahrsager
Deshalb sind die Mieten ab Mai an den neuen Mieter zu zahlen.
Muss Vermieter heißen!
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Wahrsager
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  #4  
Alt 24.06.2010, 20:01
AndreasE AndreasE ist offline
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AndreasE befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Mietverzug(Formfehler: falscher Monat?)

OMG.

Das Schreiben von der Forderung nach Miete vom Juni ist verlegt. Das ist dieses hier:

Zitat:
Ende Mai geht beim Mieter ein Schreiben vom neuen Vermieter mit seinen Kontodaten ein mit Aufforderung ab Juni die Meiten auf sein Konto zu überweisen.
Aber im Schreiben von der Zwangsverwaltung steht:

"Das verfahren zur Zwangsverwaltung ... wird aufgehoben, da die allein betreibende Gläubigerin ... den Antrag auf Zwangsverwaltung zurückgeziogen hat. § 29 ZVG.
...
Der Grundbesitz ist zurück zu übergeben."

Bedeutet das eventuell sogar, dass der ursprüngliche Vermieter immer noch Eigentümer ist? Ich gucke gar nicht mehr durch. So weit ich das in Erinnerung habe, ist noch kein Beleg dafür erbracht worden, wen die Wohnung tatsächlich jetzt gehört. Aber wie gesagt das entscheidende Schreiben ist verlegt. Wenn dieser vermeintlich neue Vermieter/Eigentümer ein Betrüger ist gehe ich an die Decke.

Hoffentlich ist da nicht noch mehr schief gegangen. Ich werde auf jeden Fall den Meiterverein kontaktieren.
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  #5  
Alt 24.06.2010, 20:20
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Mietverzug(Formfehler: falscher Monat?)

Deshalb der Hinweis: Der Auszug des Grundbuchs oder ein anderes Dokument zum Nachweis des Eigentums fehlt.
Der "neue" Eigentümer könnte die Immobilie gekauft haben!
Er wäre dann erst Eigentümer, wenn er im Grundbuch steht!
Er könnte aber ein Schreiben vom Verkäufer vorliegen, dass ihm die Miete schon jetzt zusteht.
Der Nachweis fehlt und hätte vorgelegt werden müssen!
Deshalb mit allen Unterlagen eine Prüfung Vorort vornehmen lassen.
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  #6  
Alt 01.09.2010, 10:34
wirzi wirzi ist offline
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wirzi befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Mietverzug(Formfehler: falscher Monat?)

Das scheint ja wirklich ein wenig kompliziert zu sein, da man nicht genau weiß wann wer Eigentümer des Hauses war bzw ist. Ich denke das muss noch alles genau geklärt werden damit dann auch geklärt werden kann an wen man wann Miete zahlen muss. So einen ähnlichen Fall hatte auch mal ein guter Freund von mir. Er ist in eine Wohnung nach Grevenkrug gezogen und als er einen Monat dort gewohnt hat, hat auch der Eigentümer gewechselt. Das war auch ein Chaos und musste zuerst alles genau aufgeschlüsselt werden, damit es keine Ungereimtheiten bei der Miete gibt.
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