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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 23.07.2009, 20:48
Agricola Agricola ist offline
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Registriert seit: 23.07.2009
Beiträge: 1
Agricola befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Mietvertrag nach Zwangsversteigerung

Hallo Forum!
Ich bin gerade über google in diesem Forum gelandet und habe mich spontan registriert. Nun mein Anliegen:

Das Mietshaus meiner Eltern, in dem Sie selbst wohnen war bis Ende Mai in deren Besitz. Nach einer Zwangsversteigerung jedoch hat der Besitzer gewechselt.

Meine Eltern haben jetzt ALGII beantragt und auch bewilligt bekommen und möchten in der bisherigen Wohnung wohnen bleiben. Jedoch haben sie von dem neuen Vermieter, der nach eigenen Angaben damit einverstanden ist, dass meine Eltern dort wohnen bleiben, bisher noch keinen Mietvertrag erhalten.

Erst hat er gesagt, er wolle zunächst wissen, wieviel Miete das Arbeitsamt bezahlt. Dies wiederum zahlt natürlich erst, wenn ein Mietvertrag vorliegt.

Vor ein paar Tagen dann höre ich von meinem Vater, der neue Vermieter wolle nun doch keinen Mietvertrag aufsetzen sondern nur eine Art "Aufwandsentschädigung" haben für die Nutzung der Wohnung.

Mittlerweile ist Ende Juli und die Sache ist noch immer nicht geklärt. Ich habe langsam Angst, dass der neue Vermieter einfach 3 Monate abwarten will und dann meine Eltern rausschmeißen will, weil sie ja nicht bezahlen (können).

Weiß jemand, was das soll, bzw. was wir jetzt machen sollen? Einen Anwalt können meine Eltern nicht einfach so konsultieren, da kein Geld da ist.

Vielen Dank!

Agricola
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  #2  
Alt 24.07.2009, 11:16
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.804
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Mietvertrag nach Zwangsversteigerung

Die Eltern waren keine Mieter und müssen mit der Zwangsversteigerung ausziehen.
Mieter können nach einer Zwangsversteigerung nur gekündigt werden, wenn ein wichtiger Grund nachgewiesen wird, wie z.B. Eigenbedarf. Regeln sind jedoch einzuhalten!

Anscheinend wurde ein mündlicher Mietvertrag abgeschlossen. Dieser ist gültig.

Wenn keine Miete vereinbart worden ist, dann wird auch keine bezahlt.

Eine Aufwandentschädigung kenne ich im Mietrecht nicht. Müsste mal in google suchen!

Prozesskostenhilfe kann beantragt werden, wenn es zum Klagefall wird. Der RA wird dies beim Gericht beantragen.
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