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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 06.10.2007, 09:59
aj4up aj4up ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 06.10.2007
Beiträge: 1
aj4up befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Mietrückhalt zahlen trotz Auszug??!

moin,moin

ich habe eigentlich nur ne kleine Frage und zwar was geschieht mit den einbehalten Mietrückhalt im Falles eines Auszuges? Also muß man den Betrag noch zahlen oder hat dann der Vermieter "Pech gehabt", da er ja nicht reagiert hat?!
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  #2  
Alt 08.10.2007, 15:39
Gina Gina ist offline
Moderator
 
Registriert seit: 19.10.2005
Beiträge: 345
Gina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer AnblickGina ist ein wunderbarer Anblick
AW: Mietrückhalt zahlen trotz Auszug??!

Ich gehe davon aus, dass es einen Grund gab, die Miete ganz oder teilweise einzubehalten. Geklärt werden müsste, ob vor dem Auszug der Grund/Mangel vom Vermieter beseitigt worden ist, so dass dann ein Anspruch auf vollständige Mietzahlung vorliegen würde. Hierzu müsste eine Info gegeben werden. Denn der Vermieter kann natürlich auch im Rahmen der Nebenkostenabrechnung ggf. noch die Mietnachzahlung geltend machen.
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  #3  
Alt 14.10.2007, 12:03
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Mietrückhalt zahlen trotz Auszug??!

Es ist Mietrückhalt und der muss nur dem Vermieter ausgezahlt werden, wenn er den Mangel beseitigt hat. Es ist eben das letzte Druckmittel.
Ich bin der Meinung, bis zum Auszug erfolgte keine Beseitigung, deshalb keine Auszahlung.
Das Gerichte könnte jedoch entscheiden, dass ein Mietminderung angemessen ist.
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