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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Mietrückhalt zahlen trotz Auszug??!
moin,moin
ich habe eigentlich nur ne kleine Frage und zwar was geschieht mit den einbehalten Mietrückhalt im Falles eines Auszuges? Also muß man den Betrag noch zahlen oder hat dann der Vermieter "Pech gehabt", da er ja nicht reagiert hat?! |
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#2
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AW: Mietrückhalt zahlen trotz Auszug??!
Ich gehe davon aus, dass es einen Grund gab, die Miete ganz oder teilweise einzubehalten. Geklärt werden müsste, ob vor dem Auszug der Grund/Mangel vom Vermieter beseitigt worden ist, so dass dann ein Anspruch auf vollständige Mietzahlung vorliegen würde. Hierzu müsste eine Info gegeben werden. Denn der Vermieter kann natürlich auch im Rahmen der Nebenkostenabrechnung ggf. noch die Mietnachzahlung geltend machen.
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#3
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AW: Mietrückhalt zahlen trotz Auszug??!
Es ist Mietrückhalt und der muss nur dem Vermieter ausgezahlt werden, wenn er den Mangel beseitigt hat. Es ist eben das letzte Druckmittel.
Ich bin der Meinung, bis zum Auszug erfolgte keine Beseitigung, deshalb keine Auszahlung. Das Gerichte könnte jedoch entscheiden, dass ein Mietminderung angemessen ist. |
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