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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Frau A. hat eine neue Wohnung in einer anderen Stadt in Aussicht und kann die Kündigugsfrist nicht einhalten.Sie hat der Vermieterin Frau B. in einer mündlichen Absprache angeboten, sich um einen Nachmieter zu kümmern.Frau B. lehnte ab und wollte selbst einen Nachmieter suchen mit den Worten, "dann steht die Wohnung eben so lange leer".Frau B. war mit dem Auszug ohne Einhaltung der Kündigungsfrist einverstanden.Nun sind es noch drei Wochen bis zum Auszug und Frau B.besteht nun auf eine fristgerechte Kündigung.Frau A soll nun doch einen Nachmieter suchen.Falls sich kein Nachmieter findet, wird die Kaution einbehalten und Frau A kann ausziehen ohne finanziellen Nachteil.Auch dies teilte Frau B. nur mündlich mit, mit den Worten, sie lässt sich nicht auf diese Vereinbahrung festnageln, weil mündliche Absprachen vor Gericht nicht zählen und Frau A,ohne Zeugen keine Beweise über diese mündlichen Absprachen hat.Muss Frau A. nun fristgerecht kündigen? Sind mündliche Absprachen gültig? Frau A. ist ratlos.
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#2
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AW: Mietrecht, mündliche Absprache
Der Gesetzgeber schreibt vor, Mietwohnungen müssen schriftlich gekündigt werden! BGB § 568 Form und Inhalt der Kündigung
Wenn dies nicht geschehen ist, dann sollte es schnellstens nachgeholt werden. Die Kündigungsfrist ist gesetzlich festgelegt. BGb § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung. Einen Nachmieter muss der Vermieter nicht anerkennen, außer es ist im Mietvertrag vereinbart worden. Auch verkürzen 3 Nachmieter nicht die Kündigungsfrist. Warum kann die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden? Man kündigt ordnungsgemäß und bezahlt für die 3 Monat die Miete.
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Ein gesundes, glückliches Jahr 2012 wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Mietrecht, mündliche Absprache
Immer alles Schriftllich machen!!!!
Mündlich gilt zwar auch laut BGB, doch Schriftlich ist immer Besser. Ich Persönlich einige mich mit meinen Mietern immer."Schriftlich" Nützt aber auch nix Gerichtlich dagegen vorzugehn. Sich mit Mietern anzulegen bringt sowiso nix. Als Vermieter und Arbeitgeber hast du "Immer" die Goldene Arschkarte. Das ARME ARME Volk. Egal ob du Rechtschutz und die Kaution hast.Die Selbstbeteiligung darfst "DU" sowiso zahlen. Deshalb Regele ich das lieber selber."Irgendwie" Bei mir gilt "Faustrecht". ![]() Anders geht es nicht mehr. Mit der Ehrlichen Masche kommst du nicht mehr weit. Heiko2 |
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