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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 10.06.2010, 20:32
lupina lupina ist offline
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Registriert seit: 06.11.2007
Beiträge: 7
lupina befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Frage Mietrecht, mündliche Absprache

Frau A. hat eine neue Wohnung in einer anderen Stadt in Aussicht und kann die Kündigugsfrist nicht einhalten.Sie hat der Vermieterin Frau B. in einer mündlichen Absprache angeboten, sich um einen Nachmieter zu kümmern.Frau B. lehnte ab und wollte selbst einen Nachmieter suchen mit den Worten, "dann steht die Wohnung eben so lange leer".Frau B. war mit dem Auszug ohne Einhaltung der Kündigungsfrist einverstanden.Nun sind es noch drei Wochen bis zum Auszug und Frau B.besteht nun auf eine fristgerechte Kündigung.Frau A soll nun doch einen Nachmieter suchen.Falls sich kein Nachmieter findet, wird die Kaution einbehalten und Frau A kann ausziehen ohne finanziellen Nachteil.Auch dies teilte Frau B. nur mündlich mit, mit den Worten, sie lässt sich nicht auf diese Vereinbahrung festnageln, weil mündliche Absprachen vor Gericht nicht zählen und Frau A,ohne Zeugen keine Beweise über diese mündlichen Absprachen hat.Muss Frau A. nun fristgerecht kündigen? Sind mündliche Absprachen gültig? Frau A. ist ratlos.
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  #2  
Alt 10.06.2010, 21:34
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.804
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Mietrecht, mündliche Absprache

Der Gesetzgeber schreibt vor, Mietwohnungen müssen schriftlich gekündigt werden! BGB § 568 Form und Inhalt der Kündigung

Wenn dies nicht geschehen ist, dann sollte es schnellstens nachgeholt werden.

Die Kündigungsfrist ist gesetzlich festgelegt. BGb § 573c Fristen der ordentlichen Kündigung.

Einen Nachmieter muss der Vermieter nicht anerkennen, außer es ist im Mietvertrag vereinbart worden.
Auch verkürzen 3 Nachmieter nicht die Kündigungsfrist.

Warum kann die Kündigungsfrist nicht eingehalten werden? Man kündigt ordnungsgemäß und bezahlt für die 3 Monat die Miete.
__________________
Ein gesundes, glückliches Jahr 2012
wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 13.06.2010, 00:09
Heiko2 Heiko2 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.04.2010
Ort: Rhein-Sieg-Kreis
Beiträge: 18
Heiko2 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Mietrecht, mündliche Absprache

Immer alles Schriftllich machen!!!!
Mündlich gilt zwar auch laut BGB, doch Schriftlich ist immer Besser.
Ich Persönlich einige mich mit meinen Mietern immer."Schriftlich"
Nützt aber auch nix Gerichtlich dagegen vorzugehn.
Sich mit Mietern anzulegen bringt sowiso nix.
Als Vermieter und Arbeitgeber hast du "Immer" die Goldene Arschkarte.
Das ARME ARME Volk.
Egal ob du Rechtschutz und die Kaution hast.Die Selbstbeteiligung darfst "DU" sowiso zahlen.
Deshalb Regele ich das lieber selber."Irgendwie"
Bei mir gilt "Faustrecht".
Anders geht es nicht mehr.
Mit der Ehrlichen Masche kommst du nicht mehr weit.
Heiko2
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