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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Mieter (M) kündigt mündlich auf Grund des Todesfalls vom Ehepartner dem Vermieter (V) 6 Monate vorher (Oktober) an, dass er im März / April ausziehen wird. V bedauert, zeigt Verständnis und verlangt keine schriftliche Kündigung, lediglich vorher den genauen Termin mitzuteilen. Im Januar fragt V schriftlich nach dem genauen Termin, wann M ausziehen wird. Darauf kündigt M am 22.1. schriftlich den bestehenden Mietvertrag zum 1.4.. V reagiert nicht - schickt keine Bestätigung oder Einspruch bezüglich einer 3 monatigen Kündigungsfrist. M nimmt an, V ist einverstanden, wurde auch früh genug informiert, dass M auszieht und schließt einen neuen Mietvertrag in einer neuen Wohnung ab. Am 8.3. teilt bei einem Besuch V dem M mit, dass 3 monatige Kündigungsfrist anzuhalten ist.
???? Muss M die Miete bis Mai zahlen? Hat V durch sein Stillschweigen dem Termin 1.4. nicht zugestimmt??? Zählt die Mündliche Absprache und Info nicht??? Danke L |
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#2
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AW: Mietrecht Kündigungsfrist
Mietverträge sind nach dem BGB schriftlich zu kündigen.
Die schriftliche Kündigung erfolgte am 22.1. Die Kündigungsfrist beträgt 3 Monate für den Mieter und die 3 Monate beginnen dann in 02. Eine Bestätigung einer Kündigung ist nicht erforderlich, nur der Nachweis, dass diese beim Vermieter eingegangen ist. |
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