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#1
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Mietminderung bei wiederkehrendem Schimmel
Hallo,
ich bin vor knapp 3 Monaten in einen Neubau gezogen. Das angrenzende Grundstück ist noch unbebaut, sollte nach Aussage unseres Vermieters eigentlich dieses Jahr bebaut werden. Genau aus diesem Grund ist die Hauswand, die an das Grundstück grenzt, nicht isoliert wurden. Fazit: Die beiden angrenzenden Zimmer (Wohn- und Schlafzimmer) sind nun betroffen. Die Außenwand ist sehr kalt und im Schlafzimmer bildet sich Schimmel. Die Schimmel haben wir beim Vermieter angezeigt und er ist sich der Problematik bewusst. Wir sollen viel heizen und lüften, eine Isolierung ist nicht vorgesehen. Den Schimmel beseitige ich immer direkt selber, da ich nicht warten will, bis der Hausmeister vorbeikommt. Nun meine Frage: Kann ich die Miete mindern? Der Schimmel ist nicht dauerhaft da, aber es kann doch auch nicht angehen, dass ich alle paar Tage die Hauswand nach Schimmel absuche. Im Schlafzimmer haben wir auch Schränke an der Wand, wo wir nun die Rückwand rausnehmen mussten und mir scheint meine Kleidung ein wenig klamm... Dann noch eine Frage: Die Heizkosten will der Vermieter um 20% mindern, da wir auf Grund der fehlenden Isolierung 24 Std/Tag heizen sollen. Ich finde das aber sehr wenig, da ich vollzeit arbeite, das Schlafzimmer normalerweise nur minimal heizen würde und auch das Wohnzimmer unter der Woche nur max 7 Std richtig warm. Die Wohnung besteht aus 3 Zimmern, das dritte nutze ich aber max 3 Std die Woche, somit wird es normalerweise auch nur minimal beheizt. Da ich noch keine Vergleichsheizkostenabrechnung habe, da ich erst eingezogen bin, weiß ich nicht, wie ich die Minderung errechnen soll... |
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#2
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AW: Mietminderung bei wiederkehrendem Schimmel
Es ist ein Neubau!
Dieser hat noch Baufeuchte und muss austrocknen. Früher wurden Wohnungen mit Mietern belegt, die zwei bis drei Jahre kostenlos dort wohnen durften. Die Bedingung war, die Wohnung durch Heizen und Lüften auszutrocknen. Dass die Temperaturen niedrig gehalten werden, erzeugt Schimmel. Sie sind an der Schimmelbildung schuld. So wie die Wand nass wird, ist es jetzt die Kleidung Es ist erforderlich ordentlich zu heizen und zu lüften. Schränke sind bis zu 20 cm von der Wand entfernt aufzustellen. Es gibt wohl hierüber auch Urteile von Gerichten, man, müsste mal googlen. Dass der Vermieter 20 % der Heizungskosten übernimmt, ist bestimmt angemessen. Es handelt sich um eine Angabe in %. Alle Mieter werden gleichbehandelt. Jeder, ob er mehr oder weniger heizt, spart prozentmäßig den gleichen Betrag. |
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#3
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AW: Mietminderung bei wiederkehrendem Schimmel
Hallo, schon mal Danke für die Antwort.
Wir heizen dauerhaft auf höchster Stufe, lüften fleißig und es gibt trotzdem Schimmel - an uns liegt es definitv nicht. Ich finde die 20% pauschal nicht fair, da wir ohne Schimmel viel weniger als andere Mietparteien heizen würden, die im Gegensatz zu uns tagsüber daheim sind und somit so oder so tagsüber heizen würden... Wir haben zwischenzeitlich um 20% die Miete gemindert gehabt - wegen dem Schimmel und der Temperatur unter 20°. Haltet ihr das für angemessen? Den Schimmel konnten wir bisher unter Kontrolle halten, da ich mehrmals die Woche die Wände absuche und ihn dann ggfs. direkt beseitige... Danke und Gruß! |
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#4
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AW: Mietminderung bei wiederkehrendem Schimmel
Zitat:
Die 20 % haben mit der normalen Heizungsgewohnheit nichts zu tun! Sie heizen nun so, 20 % mehr, dass die Wohnung austrocknet, und zwar alle Zimmer! Für die Mehrkosten trägt der Vermieter doch 20 % an den Kosten. Zitat:
Zitat:
Zitat:
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