Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Mietrecht

Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 12.12.2009, 19:48
samy samy ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.09.2009
Beiträge: 3
samy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Mietminderung bei wiederkehrendem Schimmel

Hallo,
ich bin vor knapp 3 Monaten in einen Neubau gezogen. Das angrenzende Grundstück ist noch unbebaut, sollte nach Aussage unseres Vermieters eigentlich dieses Jahr bebaut werden. Genau aus diesem Grund ist die Hauswand, die an das Grundstück grenzt, nicht isoliert wurden.
Fazit: Die beiden angrenzenden Zimmer (Wohn- und Schlafzimmer) sind nun betroffen. Die Außenwand ist sehr kalt und im Schlafzimmer bildet sich Schimmel.
Die Schimmel haben wir beim Vermieter angezeigt und er ist sich der Problematik bewusst. Wir sollen viel heizen und lüften, eine Isolierung ist nicht vorgesehen. Den Schimmel beseitige ich immer direkt selber, da ich nicht warten will, bis der Hausmeister vorbeikommt.
Nun meine Frage: Kann ich die Miete mindern? Der Schimmel ist nicht dauerhaft da, aber es kann doch auch nicht angehen, dass ich alle paar Tage die Hauswand nach Schimmel absuche. Im Schlafzimmer haben wir auch Schränke an der Wand, wo wir nun die Rückwand rausnehmen mussten und mir scheint meine Kleidung ein wenig klamm...
Dann noch eine Frage: Die Heizkosten will der Vermieter um 20% mindern, da wir auf Grund der fehlenden Isolierung 24 Std/Tag heizen sollen. Ich finde das aber sehr wenig, da ich vollzeit arbeite, das Schlafzimmer normalerweise nur minimal heizen würde und auch das Wohnzimmer unter der Woche nur max 7 Std richtig warm. Die Wohnung besteht aus 3 Zimmern, das dritte nutze ich aber max 3 Std die Woche, somit wird es normalerweise auch nur minimal beheizt. Da ich noch keine Vergleichsheizkostenabrechnung habe, da ich erst eingezogen bin, weiß ich nicht, wie ich die Minderung errechnen soll...
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 13.12.2009, 13:08
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.805
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Mietminderung bei wiederkehrendem Schimmel

Es ist ein Neubau!
Dieser hat noch Baufeuchte und muss austrocknen. Früher wurden Wohnungen mit Mietern belegt, die zwei bis drei Jahre kostenlos dort wohnen durften. Die Bedingung war, die Wohnung durch Heizen und Lüften auszutrocknen.

Dass die Temperaturen niedrig gehalten werden, erzeugt Schimmel. Sie sind an der Schimmelbildung schuld.
So wie die Wand nass wird, ist es jetzt die Kleidung
Es ist erforderlich ordentlich zu heizen und zu lüften.

Schränke sind bis zu 20 cm von der Wand entfernt aufzustellen. Es gibt wohl hierüber auch Urteile von Gerichten, man, müsste mal googlen.

Dass der Vermieter 20 % der Heizungskosten übernimmt, ist bestimmt angemessen.
Es handelt sich um eine Angabe in %. Alle Mieter werden gleichbehandelt. Jeder, ob er mehr oder weniger heizt, spart prozentmäßig den gleichen Betrag.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 28.02.2010, 14:21
samy samy ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 24.09.2009
Beiträge: 3
samy befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Mietminderung bei wiederkehrendem Schimmel

Hallo, schon mal Danke für die Antwort.
Wir heizen dauerhaft auf höchster Stufe, lüften fleißig und es gibt trotzdem Schimmel - an uns liegt es definitv nicht.
Ich finde die 20% pauschal nicht fair, da wir ohne Schimmel viel weniger als andere Mietparteien heizen würden, die im Gegensatz zu uns tagsüber daheim sind und somit so oder so tagsüber heizen würden...

Wir haben zwischenzeitlich um 20% die Miete gemindert gehabt - wegen dem Schimmel und der Temperatur unter 20°.

Haltet ihr das für angemessen? Den Schimmel konnten wir bisher unter Kontrolle halten, da ich mehrmals die Woche die Wände absuche und ihn dann ggfs. direkt beseitige...

Danke und Gruß!
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 28.02.2010, 15:26
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.805
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Mietminderung bei wiederkehrendem Schimmel

Zitat:
Zitat von samy
Ich finde die 20% pauschal nicht fair, da wir ohne Schimmel viel weniger als andere Mietparteien heizen würden, die im Gegensatz zu uns tagsüber daheim sind und somit so oder so tagsüber heizen würden...
Ihre Argumentation passt nicht überein. Ihre Rechnung stimmt nicht. Jeder heizt ersteinmal so, wie er es haben will. Wer mehr heizt, hat höhere Heizungskosten. wer weniger heizt hat demnach weniger Heizungskosten. Nun heizen beide um 20 % mehr. Damit ist der Ausgleich gerecht!
Die 20 % haben mit der normalen Heizungsgewohnheit nichts zu tun!

Sie heizen nun so, 20 % mehr, dass die Wohnung austrocknet, und zwar alle Zimmer! Für die Mehrkosten trägt der Vermieter doch 20 % an den Kosten.
Zitat:
Zitat von samy
Wir heizen dauerhaft auf höchster Stufe,
Zitat:
Zitat von samy
der Temperatur unter 20°.
Wie passt denn dies zusammen mit einer Temperatur von 20 ° C. Es soll trockengeheizt werden.
Zitat:
Zitat von samy
Den Schimmel konnten wir bisher unter Kontrolle halten
Das glaube ich nicht. Sie beseitigen den Schimmelbefall. Aber ob dieser gesundheitsschädigend ist, ist nicht geklärt. Dass Schimmel vorhanden ist, und dieser weggewischt wird, bedeutet keine Beseitigung. Ein Sachverständiger kann es begutachten. Oft ist der Schimmel noch in der Wand drin und nicht immer sichtbar.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
Immer wiederkehrende Wasserschäden mit Schimmel Bil Mietrecht 3 24.07.2009 15:21
Rohrbruch, Schimmel, undichte Fenster...Hilfe! eileenkluge Mietrecht 1 08.02.2009 19:38
Wann ist eine Mietminderung angebracht? chrischu Mietrecht 1 01.06.2008 19:29
Wasserschaden an der Decke. Mietminderung ? lohengrin Mietrecht 1 15.03.2008 14:51
Mietminderung durch Wasserschaden esonostra Mietrecht 7 27.09.2007 10:59


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 00:36 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1