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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 09.12.2007, 13:26
king71 king71 ist offline
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Registriert seit: 26.11.2007
Beiträge: 15
king71 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Mietminderung wg. diverser Mängel

Hallo,
folgender theoretischer Sachverhalt:
A bewohnt eine Wohnung seit ca. 6 Monaten. Jetzt zeigt sich erst, dass die Wohnung (Baujahr 1996) einige Mängel aufzeigt:
Hellhörigkeit
1. Sind die normalen Gespräche der Mieter über und unter der Wohnung von A sowie der Fernseher fast bis aufs Wort zu verstehen.
2. Auch wenn die Mieter über der Wohnung von A duschen, hört sich das an, als ob Sie bei A duschen würden.
3. Wenn die Mieter unter der Wohnung von A ihre Rolläden bewegen (hochziehen und runterlassen), verursacht das in der Wohnung von A extremen Lärm. Gerade früh morgens lässt das A regelmäßig aus dem Bett fallen.
sonstige Mängel
1. Haben sich jetzt im Winter einige Türen in der Wohnung von A verzogen. Stellenweise sind Sie nur noch mit sanfter Gewalt zu schließen, bzw. schleifen beim normalen Gebrauch auf dem Parkett
2. Auch hat sich erst nach Unterzeichnung des Übergabeprotokolls gezeigt, dass einige Türen schadhafte Stelllen haben (abgesplittertes Holz).

A möchte nun seinem Vermieter (der pikanterweise Anwalt ist) eine Frist setzen, die Mängel zu beheben bzw. dem Vermieter nach Verstreichen der Frist die Miete kürzen.
Jetzt die Fragen von A
1. Hat A aufgrund der angeführten Mängel überhaupt ein Anrecht, die Miete zu kürzen?
2. Wenn ja, wie hoch kann hier die Mietkürzung ausfallen?
3. Wird diese Mietkürzung von der Brutto-oder Nettomiete berechnet?
4. Welche angemessene Frist muss A seinem Vermieter zur Behebung der Mängel setzen?

Danke für Antwort und beste Grüße!!
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  #2  
Alt 10.12.2007, 12:42
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Mietminderung wg. diverser Mängel

Warum zuerst die Axt nehmen! Teilen Sie dem Vermieter dies schriftlich mit.
Wird nicht reagiert, dann wird ab dem Zeitpunkt der Mitteilung die Miete gekürzt.
Dies wird von der Warmmiete durchgeführt.

Ob eine Mietminderung gerechtfertigt ist, wird dann ein Gericht entscheiden.

Es gibt Tabellen, googlen, die über Mietminderung eine Aussage treffen. Man darf jedoch nicht alle Mietminderungen in der Summe addieren!
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