Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]

Zurück   Recht1 > Recht1 > Mietrecht

Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 15.05.2008, 10:25
silke0676 silke0676 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 15.05.2008
Beiträge: 1
silke0676 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
mietminderung wegen wasserschaden?

hallo und schönen guten tag,
kurzer sachverhalt, am 26.03.08 sind wir in eine unrenovierte wohnung eingezogen und hatten eine woche später einen erheblichen wasserschaden in der küche welcher nicht von uns verschuldet war. das wasser ist dabei unter den lenoliumboden gelaufen und darunter befinden sich sperrholzplatten (altbau) diese sind so durchnäßt gewesen das drei wochen trocknungsgeräte aufgestellt waren. nun kommt der holzboden hoch und es sieht einfach schlimm aus. leider grenzt das schlafzimmer direkt an die küche und der boden ist ebenfalls naß gewesen. nun können wir weder in der küche noch im schlafzimmer neuen boden verlegen. der schreiner der sich alles in augenschein genommen hat meint das der zwischenraum schimmeln kann, ich bin im 7. monat schwanger und meine zwei jährige tochter schläft ebenfalls im schlafzimmer. leider passiert von seiten des vermieters igendwie nichts.
was kann ich denn nun machen?
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 15.05.2008, 13:59
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.180
Wahrsager wird schon bald berühmt werden
AW: mietminderung wegen wasserschaden?

Warum ist der Schreiner da, wer hat den bestellt. Warum wird geschrieben, wir können nichts verlegen.
Auch die Trocknung wurde eingeleitet. Wer hat diese abgeschaltet, bzw. wurde durch Messungen festgestellt, dass es trocken ist?
Normal ist, dass alles versicherungsmäßig abgedeckt ist.
Bitte dran denken, keine Handwerker selbst zu bestellen, wenn die Bezahlung nicht geregelt ist.

Wenn die Wohnung nicht bewohnbar ist, dann muss ein Ersatz her und wenn es ein Hotel ist!
Es kann auch Mietminderung gemacht werden.
http://www.brennecke-partner.de/256/...derungstabelle
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 20.01.2010, 02:22
sven7 sven7 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 20.01.2010
Beiträge: 1
sven7 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: mietminderung wegen wasserschaden?

Ich habe eine Frage zu einer Mietminderung aufgrund eines Wasserschadens.
Folgender Fall:
Regenwasser aus einer defekten Regenrinne tritt über einen Balkon der oberen Mietpartei in das Wohnzimmer der unteren. Der Schaden wurde sofort an den Vermieter gemeldet, dieser schaltete die Hausverwaltung ein und die Reperaturen begannen.Soweit so gut. Nun ist die Zimmerdecke mit einer zweiten abgesenkten Holzdecke verkleidet, welche sich auf ca. 6m² (von 20m²) voll gesogen hat. Desswegen wurden Trocknungslüfter aufgestellt, und das Mobiliar des Wohnzimmers wurde auf mehrfachen Wunsch des Hausverwalters vom Mieter in das angrenzende Arbeitszimmer getragen. Die Trocknung wird wahrscheinlich 1-2 Wochen dauern um die Betondecke und die Holzverkleidung zu trocknen. Danach werden noch Reperaturen zur Wiederherstellung der Wohnung betrieben. Vermutlich neue Holzverkleidung o.ä. Durch den Aufruf des Hausverwalters ist aber nun weder das Wohnzimmer noch das Arbeitszimmer nutzbar, da durch das Mobiliar des Wohnzimmers im Arbeitszimmer nur noch ein etwas breiterer Durchgang bleibt. Somit währen 2/3 der Wohnung nicht nutzbar. Nachdem ich mich über ähnliche Fälle informiert habe, würde ich zu dem Schluß kommen, dass bei fehlende Benutzbarkeit des Wohnzimmers nur ca 10% des Mietzins einbehalten werden kann. Ich vermute, dass die fehlende Benutzbarkeit des Arbeitszimmers nun aber schwieriger zu beurteilen ist, da diese nicht direkt durch den Schaden verursacht worden ist. Allerdings sind 2/3 der Wohnung nicht benutzbar. Und selbst mit 20% Mietminderung (geschätzt aus den Tabellen) wäre ich, an der Stelle des Mieters, nicht froh.
Der Mieter würde nun gerne mehr Mietminderung ca 40-50% einbehalten, wäre dies gerechtfertigt oder liegt hier eine falsche Vorstellung von Mietminderung vor?
Mit freundlichen Grüßen
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 20.01.2010, 10:47
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.180
Wahrsager wird schon bald berühmt werden
AW: mietminderung wegen wasserschaden?

Bitte immer ein "Neues Thema" aufmachen und sich nicht an irgendetwas anhängen.

Es gibt keine festen Sätze!
Probieren kann man viel und der Richter wird dann entscheiden ob es gerechtfertigt war.
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 03:03 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2010, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1