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#1
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Mietminderung bei Wasserschaden
In unserem Kinderzimmer (müsste schon längst eingerichtet sein, denn unser Baby kommt im Dezember zur Welt) ist die eine Wand sehr nass und weißt leichten Schimmelbefall auf. Angefangen hat das vor 6 wochen.
Nun hat sich herausgestellt, das der Schaden vom Nachbarhaus kommt und wird mittlerweile behoben und bei uns sind die Trocknungsgeräte aufgestellt wurden. Nun meine Frage: In wie weit darf ich die Miete kürzen, denn das Zimmer ist aufgrund des Schimmelbefalls (geruchsintensiv) und der Nässe nicht bewohnbar? |
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#2
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AW: Mietminderung bei Wasserschaden
Wenn der Schaden bei Unterzeichnung des Mietvertrags noch nicht vorhanden war, kann Mietminderung für ein unbenutzbares Zimmer gemacht werden, ca. 10 %. Die 10 % werden von der Warmmiete berechnet.
Es sollte unbedingt eine Fachfirma die Wand, nach der Trocknung, auf Schimmelpilzsporen untersuchen. Es werden Trockner eingesetzt. Wenn der Strom über den Wohnungszähler läuft, sind die Stromkosten bei Abschluss der Aktion vom Vermieter einzufordern. Eine Bescheinigung des Stromverbrauchs ist von der Firma, die die Trockner aufgestellt hat, zu fordern. Ist ein normaler Vorgang. Diese Bescheinigung schicken Sie mit dem Hinweis der einmaligen Trocknung an den Stromlieferant. Hiermit wird der Verbrauch von Ihrem Gesamtverbrauch herausgerechnet. Ansonsten hätten Sie für das Folgejahr eine höhere Vorauszahlung.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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| Stichworte |
| kinderzimmer, mietminderung, schimmelbefall, wasserschaden |
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