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Mietminderung bei Wasserschaden
Ich wohne mit meinem Freund in einer Mietswohnung. Zum 31.10.10 haben wir sie gekündigt, da ein 1/2 jährig zurückliegender Brandschaden bis jetzt noch nicht vollständig beseitigt wurde. Dennoch haben wir volle Miete bezahlt um weiteren Konflikten aus dem Weg zu gehen. Am vergangenen Freitag wurde nun im Keller, (den wir nicht benutzen) von einem Facharbeiter, der "zufällig" im Keller war, ein Wasserschaden erkannt, denn es tropfte von der Decke, als ich gerade duschte. Gleich danach klingelte er und bot sich an nachzuschauen, wo das Wasser herkommt. Mit seinem Kollegen stellte er am Siphon der Dusche fest, dass die zwei Schrauben (da kein herkömliches Model, und Schrauben oberhalb befindlich) völlig losgelöst waren. Mir und meinem Lebensgefährten war dies bis dahin nicht aufgefallen, da auch die Schrauben nicht erkennen ließen, dass sie lose waren, denn sie ragten nicht nach oben heraus. Am Montag kam ein Fachmann heraus und begutachtete den Schaden. Dieser meinte, dass die Kosten sich auf ca. 10.000 € belaufen werden, da alles saniert werden muss, auch die Wand, die im Keller bereits vorher schon von Schimmel befallen war, genau wie weitere Wände dort.
Der Siphon war, wohl von Beginn an, nicht richtig befestigt, denn nur durch drauftreten und putzen oder haarentfernen würde sich es doch nicht so loslösen, oder? Jedoch der Vermieter meint, dass es unsere Schuld sei. Dennoch kommt nun ein Gutachter seiner Gebäudeversicherung raus. Gleich darauf am selben Tag soll auch mit der Trockenlegung angefangen werden, da die Wohnung ja schnell bezugsgerecht gemacht werden muss. Aber was ist mit uns? Uns wurde mitgeteilt, dass wir das Bad räumen müssen und es daraufhin nicht mehr benutzen können, sowie die Küche, da der Boden erneuert werden muss. Wir besitzen jedoch nur eine1 Zimmerwohnung. Die Wohnung ist nun komplett unbewohnbar. Zum Glück haben sich Freunde dazu bereit erklärt, uns so kurzfristig Unterkunft zu gewähren. Wäre ich nun berechtigt dazu, die Miete zu kürzen? Wenn ja, um wieviel Prozent? Es sind insg. 3 Räume (Küche,WZ,Bad), wobei nur noch 20 m² von 39 m² zu benutzen wären (vorläufig, da evtl. auch Wasser im Boden sein könnte). Oder ist dies nicht möglich, weil noch nicht klar ist, wer nun für den Schaden verantwortlich ist? Falls doch, muss ich, falls die Arbeiten über das Auszugsdatum hinaus, andauern auch noch die Miete für den folgenden Monat bezahlen, da ja auch kein anderer einziehen kann? Ich hoffe ihr könnt mir helfen Vielen Dank schon einmal Geändert von JennyEatWorld (14.09.2010 um 23:24 Uhr). |
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#2
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AW: Mietminderung bei Wasserschaden
Wer ist für den Brandschaden verantwortlich?
Liegt durch den Brandschaden eine Einschränkung der Nutzung der Wohnung vor? Ist der Vermieter für den Brandschaden verantwortlich, kann rückwirkend ab Entstehung des Brandschadens, entsprechen der Einschränkung, Mietminderung gemacht werden. Also ab dem Tag des Brands. In Internet gibt es Tabellen über Mietminderung. Es liegt keine Verstopfung am Abwassersystem vor, die der Mieter zu verantworten hat. Es kann deshalb vom Vermieter nichts gefordert werden. So wie beschrieben liegt ein technischer Fehler vor, den der Vermieter zu verantworten hat. Ist durch diesen Schaden die Wohnung nicht benutzbar, wird auch keine Miete bezahlt. Mehrkosten, evtl. durch vorübergehenden Einzug in ein Hotel, können dem Vermieter in Rechnung gestellt werden.
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Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern Wahrsager |
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#3
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AW: Mietminderung bei Wasserschaden
Vielen Dank für die schnelle Antwort.
Der Brandschaden ist wegen unserer defekten Herdplatte entstanden, was wir vorher nicht wussten. Sie hielt die Temperatur noch 5 min. nachdem man sie abschaltete (wurde geprüft) und wir haben einen Topf mit Öl darauf stehen lassen. Dadurch entstand der Brand. Als wir es im Nachbarzimmer rochen wollten wir es mit einer Pfanne ersticken, die sich auch entflammte und somit konnte das Feuer sofort auf die hölzerne Abzugshaube der Küche übergreifen. Demnach würde ich sagen: Leider unsere Schuld. Aber, dass der Vermieter, der die ganzen Firmen organisieren wollte, uns dann über Monate in dem Dreck sitzen ließ war so nicht gedacht. Leider haben wir uns bei ihm deswegen auch nicht mehr gemeldet, da er uns verbal immer einschüchtert und da es unsere erste Wohnung war haben wir auch keine Ahnung gehabt, wie wir reagieren sollten. Dies soll sich nun beim Wasserschaden ändern! Heute war ein Gutachter von der HUK da und analysierte alles. Er meinte, wenn das Siphon nicht von uns gelöst wurde, was ja auch nicht der Fall ist, würde die Gebäudeversicherung nicht dafür eintreten, da es sich um keinen Rohrbruch handele. Wie ich nun meinen Vermieter kenne wird er alles daran setzen, uns den Schaden aufzuhalsen. Nun habe ich noch eine weitere Frage: Falls der Monteur herangezogen wird, damit er den Schaden auf sich nimmt, komme ich als Mieterin gegen einen Fachmann an? Fachmänner sollten ihren Beruf ja beherrschen und es wäre doch leichter zu glauben, dass einer von uns es doch war. Nur bis auf Haare rausziehen und putzen und darin duschen wurde von uns nichts gemacht. Wäre es dennoch besser für mich zu behaupten, dass es doch meine Schuld war? Damit keine weiteren Komplikationen auftreten? Ich bin echt mit meinen Nerven am Ende. |
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#4
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AW: Mietminderung bei Wasserschaden
Zum Regressverzicht des Gebäudeversicherers gegenüber dem Mieter hat der BGH ausgesagt:
http://www.mietrechtslexikon.de/a1le...andschaden.htm Dem Vermieter sollte schriftlich eine Frist gesetzt werden. Mietminderung könnte schon jetzt gemacht werden, ab dem Tag des Brands, bei Abwägung der Beeinträchtigung. Ein Rohrbruch zeigt einen Riss oder Loch. Hierauf bezieht sich der Gutachter. Ein Siphon ist ein Teil der Rohrleitung und meines Erachtens tritt das Wasser dort bestimmungswidrig aus. Versicherer wird versuchen, die Schadensregulierung abzuwälzen! Dies sollte jedoch nicht das Problem des Mieters sein sondern des Vermieters. Wurde der Siphon nicht von Ihnen abgeschraubt um zu reinigen, dann trifft Sie keine Schuld. Wenn ein Siphon eingebaut ist, der mit Schrauben befestigt ist, dann hat der Vermieter auf festen Sitz zu prüfen. Ob Sie schuldig sind, müsste der Vermieter nachweisen! Sollte eine Forderung kommen, dann kann an die eigene private Haftpflicht (sollte jeder haben) der Schaden abgetreten werden. Diese werden dann prüfen und notfalls die Klage abwenden. Kosten entstehen dem Versicherungsnehmer nicht! Was hat der Monteur mit dem Schaden zu tun. Wenn er den Schaden zu verantworten hat, kann sich der Vermieter an die Firma wenden. Firmen haben eine Haftpflichtversicherung. Eine Schuldanerkennung ist nicht anzuraten. Steht auch in den Versicherungsbedingungen! Mit der Trocknung fallen Stromkosten an. Die Firma, die die Trockner stellt, soll nach Beendigung der Trocknung Ihnen einen Schein ausstellen, in dem der Stromverbrauch benannt ist. Diese Kosten trägt auch die Versicherung. Diese Bescheinigung schicken Sie auch an Ihren Stromversorger, damit der Stromverbrauch als einmalige Angelegenheit einfließt. Machen Sie dies nicht, wird aus dem Jahresstromverbrauch, Ihr Stromverbrauch und der der Trockner die Vorauszahlung berechnet. Hiermit vermeiden Sie eine höhere Vorauszahlung.
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| mieterrecht, mietminderung, wasserschaden |
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