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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Mietminderung im Nachhinein
Folgender Fall:
In meiner 1-Zimmer-Wohnung gab es vor einigen Monaten einen Wasserschaden aufgrund eines defekten Heizkörpers, wodurch Estrich und Bodenbelag feucht wurden. Die Handwerker haben einen Teil des Laminats entfernt, der dann auch über 2 Monate lang fehlte. Außerdem mussten über 2 Wochen lang Trocknungsgeräte für den Estrich laufen, was eine enorme Lärmbelästigung verursachte, nicht nur für mich sondern auch für die Nachbarn. Dementsprechend konnte ich mich in dieser Zeit nicht in der Wohnung aufhalten. Der Schaden wurde nun endlich am 28.09.09 behoben. Nun würde ich gerne eine Mietminderung beim Vermieter durchsetzen, dieser ist allerdings bis Dezember im Ausland. Was kann ich machen, wie gehe ich am besten vor und wieviel kann ich erreichen? Freue mich über jeden Tipp! Danke! |
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#2
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AW: Mietminderung im Nachhinein
Soviel wie mir bekannt, kann nach dem BGH Mitminderung rückwirkend gemacht werden. Dies ab dem Zeitpunkt, an dem der Mangel dem Vermieter bekannt ist.
Mietminderung setzt man nicht durch, man macht sie in dem die Miete gekürzt wird. Wenn unklare Verhältnisse bestehen, sollte die Mietminderung keine 3 Monatsmieten übersteigen um keine fristlose Kündigung einzugehen. |
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#3
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AW: Mietminderung im Nachhinein
Du müsstest hier auf jeden Fall Mietlinderung geltend machen können. Du kannst ja nichts dafür, dass dein Mieter zum Zeitpunkt dieser "Einschränkungen" nicht im Lande ist.
Alle Angaben ohne Gewähr - verlass dich also bitte nicht zu 100% auf die Posts hier im Forum. An deiner Stelle würde ich auf jeden Fall einen Rechtsanwalt kontaktieren. |
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#4
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AW: Mietminderung im Nachhinein
Mietminderung kann nur ab dem Zeitpunkt geltend gemacht werden, wenn dies dem Vermieter mitgeteilt worden ist. Hier reicht der Nachweis einer schriftlichen Mitteilung. Diese sollte evtl. per Einwurfeinschreiben oder eines anderen Zeugen geschehen. Ob der Vermieter diese ließt, ist egal! Der Nachweis der Zustellung ist ausschlaggebend.
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#5
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AW: Mietminderung im Nachhinein
Um Mietminderung rückwirkend einzufordern sollte die Miete unter Vorbehalt bezahlt werden. Die Verjährung greift dann nicht!
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| Stichworte |
| fehlender bodenbelag, lärm, mietmiderung, wasserschaden |
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