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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Der gewerbliche Mieter A zahlt regelmäßig seine Miete & Nebenkosten für seine Büroräume in NRW an den Vermieter B.
A bekommt jetzt eine Mitteilung der zuständigen Stadtwerke, daß die Wasserversorgung eingestellt wird, da B keine entsprechenden Zahlungen leistet. Welche Mietminderung kann A vornehmen, bzw. welche Möglichkeiten gibt es, falls der Zustand länger anhält? |
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#2
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AW: Mietkürzung bei Einstellung der Wasserversorgung
Es sollte erst mit dem Vermieter gesprochen werden, warum beim Versorger keine Zahlung erfolgte.
Der Wasserverbrauch steht in der letzten Abrechnung der Nebenkosten, somit steht auch der Jahresbetrag fest. Kann es sein, dass noch andere Versorger keine Zahlungen erhalten haben, z. B. Heizung, Strom? Es kann Mietrückhalt gemacht werden, bis der Vermieter handelt. Notfalls die gesamte Miete zurückhalten. Mietrückhalt bekommt der Vermieter, wenn er den Mangel beseitigt hat. Ob Mitminderung in den Tabellen steht, müsste man mal googlen. Man kann evtl. wenn es noch mehr Mieter gibt, eine Notgemeinschaft gründen. Ein Vertrag wird zwischen Mieter und Versorger geschlossen. Die Beträge werden dann direkt mit dem Versorger verrechnet. |
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| Stichworte |
| mietkürzung, wasserversorgung |
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