![]() |
[Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum] |
|
|||||||
| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
![]() |
|
|
Themen-Optionen |
|
#1
|
|||
|
|||
|
Hallo ihr Lieben,
mal angenommen Mieter B wurde vom Gericht eine dauerhafte Minderung von 5% auf die Bruttomiete zugesprochen, da die Nachbarbebauung zu nah an dessen Schlafzimmerfenster gebaut wurde. Vermitere A geht bei der Berechnung einer Mieterhöhung aber nicht davon aus, dass die Bruttomiete von der 5% abgezogen werden die tatsächliche Miete ist sondern erst der Betrag der nach Abzug der 5% rauskommt (wodurch er den Mietspiegelwert dann nicht mehr überschreitet )Ist so etwas wirklich zulässig nur weil es sich hierbei um eine dauerhafte Mietminderung handelt oder müsste Vermieter B sich bei der Mieterhöhung an der Bruttomiete vor Abzug der 5% orientieren? |
|
#2
|
|||
|
|||
|
AW: Mieterhöhung bei dauerhafter Mietminderung
Zitat:
|
![]() |
| Lesezeichen |
| Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1) | |
| Themen-Optionen | |
|
|
Ähnliche Themen
|
||||
| Thema | Autor | Forum | Antworten | Letzter Beitrag |
| mietminderung wegen wasserschaden? | silke0676 | Mietrecht | 3 | 20.01.2010 10:47 |
| Wann ist eine Mietminderung angebracht? | chrischu | Mietrecht | 1 | 01.06.2008 18:29 |