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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Mieter zieht trotz Räumungstitel nicht aus!
Hallo zusammen,
stellen wir uns folgende Situation vor: Vermieter erkämpft sich ein Räumungstitel gegen seinen jetzigen Mieter zum 31.01.20xx. Bis zu diesem Zeitpunkt sucht und findet sich der Vermieter einen Forgemieter. Mietvertrag wird unterschrieben und die Schlüsselübergabe am 1.02.20xx abgesprochen. Am 1.02 stellt sich heraus, dass der jetzige Mieter noch nicht ausgezogen ist, wieso auch immer und die Wohnungsübergabe an den neuen Mieter nicht stattfinden kann. ![]() Der Vermieter möchte rechtliche Schritte einleiten (Gerichtsvollzieher). Wie lange dauert es (min, max )bis der GV den jetzigen Mieter rausschmeißen kann? Setzt der GV neue Fristen oder kann er ihn direkt rauswerfen? Welche Rechte hat der neue Mieter, der unbedingt in diese Wohnung will, da er sich in der Zwischenzeit die für diese Wohnung passende Möbel gekauft hat? Und welche Schritte kann er einleiten, wenn die oben beschriebene Sache zu lange dauert (Kündigung, Schadensersatz)? Danke für Eure Meinungen Freundlicher Gruß Lorenz |
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#2
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AW: Mieter zieht trotz Räumungstitel nicht aus!
Mit einem Räumungstitel hat man einen Titel. Mit diesem Titel beauftragt man den Gerichtsvollzieher.
Wie lange es dauert, bis der Gerichtsvollzieher den Mieter raus hat? Da müsste man schon beim Gerichtsvollzieher anfragen. Es liegt gegen den Mieter ein Räumungstitel vor. Der BGH, Aktenzeichen IX a ZB 116/03 meint, dass der Ehepartner auch der nichteheliche Lebensgefährte des Mieters mit auf Räumung verklagt werden muss, auch wenn keiner den Mietvertrag unterschrieben hatte. http://www.finanztip.de/recht/mietre...n05112003g.htm Der neue Mieter hat nur Rechte gegen seinen Vermieter, der ihm die Wohnung nicht zur Verfügung gestellt hat. |
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#3
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AW: Mieter zieht trotz Räumungstitel nicht aus!
Bis zu einem ganzen Jahr.
Das beste ist, du als Vermieter darfst sogar noch im Schlimmsten fall deinem neuen Mieter die Unterbringung in einer anderen Wohnung oder sogar Hotel bezahlen. Quasi gehst du in vorkasse. Danach, nach diesem Jahr kannst du,wenn du dann noch die Nerven und Geld hast, versuchen es von deinem Vormieter einzuklagen. Dies wird dann auch in die Hose gehn, weil dieser entweder Persönliche Insolvenz einreicht oder bei diesem sowiso nix zu holen ist. Somit bleibst du auch auf diesen Kosten sitzen. Denn bei dennen wo noch etwas so holen währe, die würden es erst garnicht soweit kommen lassen.Weil diese noch ein wenig respekt haben. Jedoch wird diese Zahl auch immer geringer. Also garnicht erst Vermieten. Tja.Wenn man nun doch dieses Los hat,(wie ich auch) must du das beste daraus machen.Auf keinen fall etwas dummes tun. Auch nicht wenn das Gesetz dir recht gibt,(Übrigens)ist es nix wert. Das ist meine erfahrung. Tips habe ich genug.Einfach melden. Heiko |
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#4
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AW: Mieter zieht trotz Räumungstitel nicht aus!
Wiedereinmal zeigt sich das auch wenn du "DEUTSCHES RECHT" hast, es nix wert ist.
So.Neue sache.Mieter hat noch ausstehende mieten und nebenkostennachzahlungen.Hatte ich auch alles schön braf Unterschreiben lassen. War heute beim gericht.Er hat alles Akzeptiert.Also habe ich das sogenante "DEUTSCHE RECHT" bekommen. Sache:Mieter war bei einzug schon in Insolvenz. Zahlte auch immer Miete.Ok.Nebenkostenabrechnung sind gekommen. Konnte sie nicht bezahlen. So sammelten sich nach und nach vorderungen an. Habe ihn zum Jahreswechsel rausgeschmissen weil er mir mitlerweile 1500€ Schuldete. War auch immer schön im Glauben das wenn jemand in der Insolvenz ist, keine neuen Schulden machen darf. "DENKST DE" Wenn du auch nur einmal Pünklich deine Miete gezahlt hast, ist das dann nicht mehr gültig. Richter und Anwalt sagten nur "Seihen sie Froh das sie alles andere schon bekommen haben". Bei ihm wird nix zuholen sein und ich bleibe wiedermal als Vermieter und weil ich etwas habe auf den Kosten und Vorderungen Sitzen!!! Das ist Deutschland.Live und in Voller Pracht. Ein dickes DANKESCHÖN Also hole dir niemals. 1. Sozialhilfeempfänger 2.Arbeitslose 3.Leute die Arbeitloswerden und wieder anfangen zu Arbeiten. 4.Verzichte NIEMALS auf Kaution nur weil dir jemand Leid tut und du ein gutes Herz hast. 5.Famielien 6.Raucher 7.Achwas......Am besten Vermietest du überhaubt nicht. Wenn du es doch schon getan hast, dann weiterhin viel Glück. "Denn du bist Deuschland". *also der Dumme Schönen Tag noch Heiko2 |
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