Recht1   [Startseite] [Die neuesten Beiträge] [Wie man eine neue Frage stellt] [Impressum]
Anzeige
Loading

Zurück   Recht1 > Recht1 > Mietrecht

Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

Antwort
 
Themen-Optionen
  #1  
Alt 02.02.2010, 14:27
WadLor WadLor ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 02.02.2010
Beiträge: 1
WadLor befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Mieter zieht trotz Räumungstitel nicht aus!

Hallo zusammen,

stellen wir uns folgende Situation vor:

Vermieter erkämpft sich ein Räumungstitel gegen seinen jetzigen Mieter zum 31.01.20xx. Bis zu diesem Zeitpunkt sucht und findet sich der Vermieter einen Forgemieter. Mietvertrag wird unterschrieben und die Schlüsselübergabe am 1.02.20xx abgesprochen.

Am 1.02 stellt sich heraus, dass der jetzige Mieter noch nicht ausgezogen ist, wieso auch immer und die Wohnungsübergabe an den neuen Mieter nicht stattfinden kann.

Der Vermieter möchte rechtliche Schritte einleiten (Gerichtsvollzieher). Wie lange dauert es (min, max )bis der GV den jetzigen Mieter rausschmeißen kann? Setzt der GV neue Fristen oder kann er ihn direkt rauswerfen?

Welche Rechte hat der neue Mieter, der unbedingt in diese Wohnung will, da er sich in der Zwischenzeit die für diese Wohnung passende Möbel gekauft hat? Und welche Schritte kann er einleiten, wenn die oben beschriebene Sache zu lange dauert (Kündigung, Schadensersatz)?

Danke für Eure Meinungen

Freundlicher Gruß

Lorenz
Mit Zitat antworten
  #2  
Alt 02.02.2010, 15:54
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.804
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Mieter zieht trotz Räumungstitel nicht aus!

Mit einem Räumungstitel hat man einen Titel. Mit diesem Titel beauftragt man den Gerichtsvollzieher.

Wie lange es dauert, bis der Gerichtsvollzieher den Mieter raus hat? Da müsste man schon beim Gerichtsvollzieher anfragen.

Es liegt gegen den Mieter ein Räumungstitel vor. Der BGH, Aktenzeichen IX a ZB 116/03 meint, dass der Ehepartner auch der nichteheliche Lebensgefährte des Mieters mit auf Räumung verklagt werden muss, auch wenn keiner den Mietvertrag unterschrieben hatte.

http://www.finanztip.de/recht/mietre...n05112003g.htm

Der neue Mieter hat nur Rechte gegen seinen Vermieter, der ihm die Wohnung nicht zur Verfügung gestellt hat.
Mit Zitat antworten
  #3  
Alt 13.06.2010, 18:56
Heiko2 Heiko2 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.04.2010
Ort: Rhein-Sieg-Kreis
Beiträge: 18
Heiko2 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Mieter zieht trotz Räumungstitel nicht aus!

Bis zu einem ganzen Jahr.
Das beste ist, du als Vermieter darfst sogar noch im Schlimmsten fall deinem neuen Mieter die Unterbringung in einer anderen Wohnung oder sogar Hotel bezahlen.
Quasi gehst du in vorkasse.
Danach, nach diesem Jahr kannst du,wenn du dann noch die Nerven und Geld hast, versuchen es von deinem Vormieter einzuklagen.
Dies wird dann auch in die Hose gehn, weil dieser entweder Persönliche Insolvenz einreicht oder bei diesem sowiso nix zu holen ist.
Somit bleibst du auch auf diesen Kosten sitzen.
Denn bei dennen wo noch etwas so holen währe, die würden es erst garnicht soweit kommen lassen.Weil diese noch ein wenig respekt haben.
Jedoch wird diese Zahl auch immer geringer.
Also garnicht erst Vermieten.
Tja.Wenn man nun doch dieses Los hat,(wie ich auch) must du das beste daraus machen.Auf keinen fall etwas dummes tun.
Auch nicht wenn das Gesetz dir recht gibt,(Übrigens)ist es nix wert.
Das ist meine erfahrung.
Tips habe ich genug.Einfach melden.
Heiko
Mit Zitat antworten
  #4  
Alt 23.06.2010, 10:58
Heiko2 Heiko2 ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 26.04.2010
Ort: Rhein-Sieg-Kreis
Beiträge: 18
Heiko2 befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Mieter zieht trotz Räumungstitel nicht aus!

Wiedereinmal zeigt sich das auch wenn du "DEUTSCHES RECHT" hast, es nix wert ist.

So.Neue sache.Mieter hat noch ausstehende mieten und nebenkostennachzahlungen.Hatte ich auch alles schön braf Unterschreiben lassen.
War heute beim gericht.Er hat alles Akzeptiert.Also habe ich das sogenante "DEUTSCHE RECHT" bekommen.
Sache:Mieter war bei einzug schon in Insolvenz.
Zahlte auch immer Miete.Ok.Nebenkostenabrechnung sind gekommen.
Konnte sie nicht bezahlen.
So sammelten sich nach und nach vorderungen an.
Habe ihn zum Jahreswechsel rausgeschmissen weil er mir mitlerweile 1500€ Schuldete.
War auch immer schön im Glauben das wenn jemand in der Insolvenz ist, keine neuen Schulden machen darf.
"DENKST DE" Wenn du auch nur einmal Pünklich deine Miete gezahlt hast, ist das dann nicht mehr gültig.
Richter und Anwalt sagten nur "Seihen sie Froh das sie alles andere schon bekommen haben".
Bei ihm wird nix zuholen sein und ich bleibe wiedermal als Vermieter und weil ich etwas habe auf den Kosten und Vorderungen Sitzen!!!


Das ist Deutschland.Live und in Voller Pracht.

Ein dickes DANKESCHÖN



Also hole dir niemals.
1. Sozialhilfeempfänger

2.Arbeitslose

3.Leute die Arbeitloswerden und wieder anfangen zu Arbeiten.

4.Verzichte NIEMALS auf Kaution nur weil dir jemand Leid tut und du ein gutes Herz hast.

5.Famielien

6.Raucher

7.Achwas......Am besten Vermietest du überhaubt nicht.

Wenn du es doch schon getan hast, dann weiterhin viel Glück.

"Denn du bist Deuschland".

*also der Dumme


Schönen Tag noch
Heiko2
Mit Zitat antworten
Antwort

Lesezeichen


Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen

Forumregeln
Es ist Ihnen nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist Ihnen nicht erlaubt, Ihre Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Gehe zu

Ähnliche Themen
Thema Autor Forum Antworten Letzter Beitrag
wg ohne mietvertrag?! bgksven Mietrecht 6 12.02.2010 20:52
Mieter soll Gartenzaun bezahlen!!! Sternchen Mietrecht 3 13.05.2008 21:00
Kündigung trotz neuem Mietvertrag Sylta Mietrecht 4 25.04.2008 11:25
Kinderlärm aus der Nachbarwohnung Kenjin Nachbarschaftsrecht 3 10.02.2008 20:23
Wohnungsübergabe von Mieter zu Mieter, Übergabeprotokoll pp sweet home Mietrecht 1 25.01.2008 11:32


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 01:53 Uhr.


Powered by vBulletin® Version 3.7.0 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2012, Jelsoft Enterprises Ltd.
Search Engine Friendly URLs by vBSEO 2.4.0
(c) 2005-2008 Recht1