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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 05.07.2011, 10:05
rosaline rosaline ist offline
Benutzer
 
Registriert seit: 04.02.2009
Beiträge: 49
rosaline befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Mieter verschwunden!!!

Seit einer Woche tut sich nichts mehr in der Mieterwohnung. Der Hund bellt nicht mehr und die Katzen sind auch nicht mehr zu sehen. Keiner zeigt sich und es ist nichts zu hören. Die Wohnung stinkt teuflisch und 1 Fenster ist
offen. Tel.-Nr. war Mieter nicht bereit zu geben.
Nach welcher Zeit kann Vermieter die Wohnung mit Polizeit und Schlüsseldienst öffnen lassen, damit keine Schäden durch geöffnetes Fenster entstehen und zur Kontrolle, woher der Gestank kommt?
Wenn Mieter sich gar nicht mehr zeigt, wann kann die Wohnung geräumt werden? Miete ist nicht mehr bezahlt worden.
Vermieter hat sich immer korrekt verhalten. Mieter macht sowas bestimmt nicht zum ersten mal.

Geändert von rosaline (05.07.2011 um 10:06 Uhr).
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  #2  
Alt 05.07.2011, 10:28
Wahrsager Wahrsager ist offline
Experte
 
Registriert seit: 14.11.2005
Beiträge: 3.872
Wahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nettWahrsager ist einfach richtig nett
AW: Mieter verschwunden!!!

http://www.frag-einen-anwalt.de/Miet...-__f23499.html
__________________
Ein gesundes Pfingstfest wünscht allen Usern
Wahrsager
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  #3  
Alt 21.07.2011, 18:02
GunterKa GunterKa ist offline
Neuer Benutzer
 
Registriert seit: 21.05.2011
Beiträge: 3
GunterKa befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Mieter verschwunden!!!

Hallo,
also wenn du Gestank aus der Wohnung riechst der verdammt nach Leiche riecht kannst du, bzw. solltest du sogar die Polizei informieren. Ich denke aber eher das der Mieter einfach nur im Urlaub oder bei seinen Verwandten ist. Denn wäre wirklich was passiert, hätten die Tiere schon ordentlich lärm gemacht. Sagt dir aber dein Gefühl, da ist irgendetwas passiert solltest kannst du das ruhig melden, denn lieber einmal zu oft angerufen, als einmal zu wenig
Wenn dann aber nichts ist und der Vermieter ist für dich unauffindbar, kannst du die Wohnung nicht einfach so Räumen, das wäre dann eine "kalte" Wohnungsräumung und die ist in Deutschland verboten. Wir hatten so eine ähnlichen Fall, allerdings hat es aus der Wohnung nicht heraus gestunken. Der Mieter hat einfach nur keine Miete mehr bezahlt und war nicht zu erreichen. Ich habe dann auch erst überlegt die Wohnung "kalt "zu räumen, habe es mir aber ,nach dem ich ein Artikel zur kalten Wohnungsräumung gelesen habe, doch über legt den offiziellen weg zu nehmen.
Nach dem wir das Problem mit dem Mietausfall hatten, habe ich eine Mietausfallversicherung abgeschlossen, da mir trotz der Kaution ein Schaden von Rund 2000,- Euro entstanden war. Die Versicherung aber in dem Falle dafür aufgekommen wäre.
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