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#1
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Mieter stellt Werbeschilder auf Gehweg - Haftung des Vermieters?
Wenn ein Gewerberaum-Mieter Werbeschilder auf den Gehweg stellt, ist da gegebenenfalls eine Haftung des Vermieters gegeben, wenn es zu Unfällen oder Beschädigungen von ordnungsgemäß parkenden PKWs kommt?
Der Vermieter wohnt ebenfalls in dem Gebäude, weiß also definitiv von diesen auf dem Gehweg stehenden Schildern. Wäre nett, wenn mir da jemand Auskunft geben könnte. |
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#2
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AW: Mieter stellt Werbeschilder auf Gehweg - Haftung des Vermieters?
Es handelt sich um Plakatieren auf dem Gehweg. Der Gehweg ist öffentliches Land und hier hat weder der Grundstückseigentümer noch der Plakatierer etwas zu sagen. Es ist eine Sondernutzung der öffentlichen Straße. Dies kann genehmigungspflichtig sein.
Wer etwas aufbaut ist auch dafür verantwortlich. |
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