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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Mieter soll Gartenzaun bezahlen!!!
Hallo, ich bin neu hier und erhoffe mir hilfe!!!!
Nehmen wir an vermieter a hat ein 6-Pateienhaus!! Jetzt ist mieter b (Zwei kinder einen Hund) erst letzten sommer in das haus eingezogen und hat einen der zwei Gärten(Ohne Zaun) mitgemietet. Dieser grenzt direck an einen Acker der jetzt eingesäht worden ist . Mieter b hat Vermieter a darauf angesprochen das dort ein Zaun hin muss da sonst die Kinder und der Hund auf den Acker laufen und dem Bauern einen finanzieller Schaden könnte, bzw sich die Kinder verletzten könnten(bei Treckerarbeiten etc.), oder unbefugte einfach in den Garten laufen könnten. A sagte nur das dort schoneinmal ein Zaun stand und er nicht breit wäre schon weider einen dort anzubringen. Ausserdem hat der nachbar C (mitmieter) ja auch seinen selbst gezahlt. C sagte er hätte seinen Kaufen müssen da er nicht darauf warten konnte das A in die Hufe kommt. Er hat einen kleinen Hund der gerne ausbüxt. A wurde auch schon von den Vormietern darauf hingeweisen. Dieser Zustand ist schon seit mindestens 5 Jahren so!!! A möchte alles umsonst haben!!!!! Meine Frage ist jetzt: Ist jetzt B dazu verpflichten einen Zaun dort aufzustellen??? Er ist ja nur mieter!!!! Wenn nein, wie kann man A dazu zwingen??? |
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#2
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AW: Mieter soll Gartenzaun bezahlen!!!
Einfriedungspflicht kann nur unter den Grundstückseigentümer geregelt werden. Dies ist im Nachbarschaftsrecht des Bundeslandes geregelt.
Der Mieter hat gemietet wie besichtigt, und dies eben ohne Zaun. Auf Hund und Kinder muss der Mieter selbst aufpassen. Inwieweit das Betreten des Grundstücks durch eine Einfriedung zu verhindern ist, sollte in einer Beratung bei einem RA erfragt werden. Verkehrssicherung und Versicherung wäre vielleicht interessant. |
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#3
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AW: Mieter soll Gartenzaun bezahlen!!!
Wir haben ja schon bei besichtigung, vertragsabschluss und bei einzug den fehlenden Zaun beanstandet!!!!! doch es tut sich nichts!!!!!
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#4
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AW: Mieter soll Gartenzaun bezahlen!!!
Dem Vermieter schriftlich auffordern, den bemängelten, fehlenden Zaun zu errichten, mit Fristsetzung. Gleich mitteilen, dass nach fruchtlosem Ablauf der Zaun von Ihnen erstellt wird und mit der Miete verrechnet wird.
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| Stichworte |
| garten, mietergarten, zaun |
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