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| Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,... |
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#1
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Vor ca. 3 Jahren sind wir in eine Mietwohnung eingezogen. Die Fliesen auf dem Balkon sind komplett defekt, so das sich das Wasser nach starkem Regen bis zur Balkontür staut und nur mühevoll zu beseitigen ist
. Im Mietvertrag haben wir vermerken lassen, daß die Fliesen vom Vermieter zu reparieren sind, haben aber keinen Termin festgellegt. Innerhalb der letzten Jahre haben wir unseren Vermieter des öffteren darauf angesprochen. Als Antwort kam nur "Er hätte kein Geld dafür". Jetzt haben wir es ihm schriftlich per Einschreiben zukommen lassen und eine Frist bis Ende des Jahres gesetzt. Das Einschreiben wurde vom Vermieter nicht angenommen ! Kann ich die Miete mindern ? und wenn ja ab wann und in welcher Höhe ?Gruß SLO73 |
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#2
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AW: Miete mindern ?
Die Registrierung und Benutzung unserer Foren ist kostenlos! Dieses Forum dient dazu, Erfahrungen auszutauschen und allgemeine Rechtsprobleme zu diskutieren. Individuelle, konkrete und kostenlose Rechtsberatung ist hingegen in Internetforen gesetzlich verboten. An dieser Rechtslage können wir nichts ändern.
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#3
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AW: Miete mindern ?
Von defekten Fliesen kann sich kein Wasser anstauen!
Wo ist der Abfluss? Mietminderung wäre evtl. möglich. Mietminderung kann nur an den Tagen gemacht werden, wenn der Balkon nicht zu nutzen wäre, also wenn das Wasser dort steht! Was anzusetzen ist, sind dann evtl. einen Tag oder auch nur Stunden. Höhe der Mietminderung, wenn nicht nutzbar 100 %. Rechnen Sie nach, was es bringt, nichts! Damit wird auch der Balkon nicht saniert! Besser ist, Mietrückhalt zu machen. Man bezahlt keine Miete an den Vermieter. Man zahlt dieses Geld auf ein Konto ein. Wird der Schaden behoben, muss sofort der gesamte zurückbehaltene Betrag an den Vermieter ausgezahlt werden. Der Vorteil ist, mann kann deshalb nicht wegen Mietrückstand gekündigt werden. Wenn der Vermieter auf das Geld wartet, wird er sich schon darum kümmern. |
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#4
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Hallo,
Erst mal an Admin: Sorry, hatte den Formulierungscodex vergessen ![]() Die Fliesenwaren wurden damals nicht fachgerecht verlegt. Es gibt zwar einen Abfluß, aber das Gefälle ist leider nicht in die gleiche Richtung sondern zur Wohnungswand. Das hat mit der Zeit die Fliesen und Fugen so beschädigt, das sich unter den Fliesen Wasser sammelt welches Tage braucht um zu verdunsten. Jedes mal nach starkem Regen steht also der Balkon 2-3 cm unter Wasser. Der Mieter ist bei jedem starken Regen gezwungen Stundenlang das Wasser in Richtung Abfluß zu schieben bzw. den Rest aufzuwischen um dann ein paar Tage später den Balkon wieder nutzen zu können. Es ist wohl nur eine Frage der Zeit wann das Wasser auch in die Wohnung eindringt denn die Holzfenster werden im unteren Bereich immer maroder. Dem Vermieter, der mit im Haus wohnt, wollte ein ihm vorgelegtes Schreiben in dem er sich verpflichtet den Schaden bis Jahresende zu beheben, nicht unterschreiben und hat auch ein Einschreiben nicht angenommen in zusätzlich mit Mietminderung gedroht wird |
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#5
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AW: Miete mindern ?
Es gibt drei Möglichkeiten, eine sichere und zwei nicht so sichere Möglichkeiten:
Ganz sicher ist man mit der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher. Hier muss der VM den Brief nicht annehmen, er gilt dann als zugestellt, wenn eine Benachrichtigung zur Abholung eingesteckt wird. Ein Einwurfeinschreiben wird nur von einigen Gerichten anerkannt! Zeugen unterschreiben den Brief an den VM mit. Somit wird dokumentiert, dass die Zeugen den Inhalt kennen. Diese stecken den Brief dann in den Briefkasten des VM. Auch dies wird vermerkt. Mietminderung kündigt man nicht an, Mietminderung macht man, mit Meldung des Mangels. Mietrückhalt wäre ein größeres Druckmittel! |
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