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Mietrecht Kündigung, Reparaturen, Probleme mit Mietvertrag,...

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  #1  
Alt 16.10.2006, 09:28
meta meta ist offline
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Miete

Wenn ein Mieter trotz 3-monatiger Kündigungsfrist vorzeitig auszieht, ein Nachmieter aber erst im 3. Kündigungsmonat einzieht, muß dann der Mieter die Mieten für zwei Monate weiterzahlen? Darf der Vermieter sich dann an das Arbeitsamt wenden um die noch ausstehenden Mieten evt. von dort zu erhalten?
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  #2  
Alt 16.10.2006, 11:34
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Miete

Eine Kündigungsfrist beträgt für den Mieter 3 Monate. Bis zu diesem Zeitpunkt hat er Miete zu bezahlen. Gibt er die Wohnung vorher zurück spielt dies erst einmal keine Rolle. Die Miete und Nebenkosten müssen bezahlt werden.
Wenn der Vermieter die Wohnung vorher neu vermietet kann er keine zwei Mieten kassieren. Er kann die Wohnung jedoch schon den neuen Mieter, auch kostenlos, zur Verfügung stellen.
Zu klären wäre, ob der neue Mieter bereits Miete, mit Übergabe, gezahlt hat!

Zu berücksichtigen ist:
Das Arbeitsamt wird für Sie nicht für die alte Wohnung und für die neue Wohnung, also zwei Mieten bezahlen.
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  #3  
Alt 16.10.2006, 12:21
meta meta ist offline
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AW: Miete

Hallo Wahrsager, danke für die Antwort. Meine Frage zielte darauf hin: kann der Vermieter beim Arbeitsamt nachfragen ob diese die ausstehende Miete von den Geldern die der Mieter vom Arbeitsamt bezieht, abziehen kann und dem ehemaligen Vermieter zukommen läßt. Sorry, habe mich sicher nicht so gut ausgedrückt. Selbstverständlich kann ein Vermieter keine zwei Mieten einstreichen. Es grüßt Meta
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  #4  
Alt 16.10.2006, 14:11
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Miete

Meines Erachtens nicht. Schon rein aus der Logik heraus!
Es könnte jeder behaupten, er bekommt Geld.
Wenn Forderungen bestehen, kann man nur mit einem Titel etwas anfangen und dann damit die Zwangsvollstreckung betreiben.
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  #5  
Alt 16.10.2006, 15:17
meta meta ist offline
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AW: Miete

Danke. Aber eine Miete einzuklagen heißt glaube ich immer Geldverlust. Grüße
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  #6  
Alt 16.10.2006, 17:23
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Miete

Ja das stimmt fast immer!
Wer klagen will muss erst einmal die Gerichtskosten auslegen, seinen RA bezahlen.
Wer verliert zahlt dann die Rechnung.
Wenn die Gegenpartei schon jetzt nicht die Miete zahlen kann, bleibt man ersteinmal mit den Kosten sitzen.
Ein Titel verjährt, ich glaube es ist nach der neuen Rechtsreform bei 30 Jahre geblieben.
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  #7  
Alt 08.10.2009, 12:22
sweetpoops sweetpoops ist offline
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AW: Miete

Ich bin neu hier ,,, und ich weiß nicht wie man ein neues Thema eröffnet ,,, deshalb Frage ich hier in diese Runde ,,,

Wieviel steht einer Mutter mit zwei Kindern an Geld für Unterkunft und Heizung zu ???
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  #8  
Alt 08.10.2009, 13:59
Wahrsager Wahrsager ist offline
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AW: Miete

In goggle gibt es Wohngeldrechner
http://www.geldsparen.de/content/rec...eldrechner.php


oben gibt es ein Button der "Neues Thema" heißt
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