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Steuerrecht Steuern sparen, KfZ-Steuer, Lohnsteuer,...

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  #1  
Alt 18.02.2009, 20:43
Lucutus Lucutus ist offline
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Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 3
Lucutus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
Meisterschule

Hallo,

mache gerade für ein befreundetes Paar mit Kind die Steuererklärung für 2008. Wie kann ich entstandene Kosten für die Meisterschulausbildung absetzen. Dazu erst mal ein paar Details: Der Mann hat wegen der ganztägigen Meisterschule zum 1.9.08 gekündigt. Seitdem wohnt er auswärts in einer Art Internat. Es entstehen u.a. für die Meisterschule folgende Kosten: Gebühren für die Ausbildung, Miete fürs Zimmer, Kosten für Verpflegung, Kosten für Arbeitsmaterialien, Kosten für Heimfahrten am Wochenende. Wie können diese Kosten abgesetzt werden? Werden Nachweise dafür verlangt (Rechnungen bzw. Bescheinigungen)? Muss ein gewährtes Meister-Bafög gegengerechnet oder zumindest als Einnahme angegeben werden? Eine Menge Fragen, aber hoffentlich könnt ihr mir weiterhelfen!!!! Falls ihr noch mehr Infos zu diesem Fall braucht, fragt bitte nach.

Vielen Dank erstmal, Lucutus
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  #2  
Alt 19.02.2009, 11:04
laragirl laragirl ist offline
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Registriert seit: 04.02.2006
Beiträge: 67
laragirl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Meisterschule

hi,
aus gesetzlicher Sicht hängst Du dich ganz schön weit aus dem Fenster, in dem Du für jemand anderes die Steuererklärung machst. Wenn das raus kommt, wirst Du in jedem Fall bestraft. Du wärst da nicht der erste, denn nur mit Zulassung darf man dabei helfen. Ausnahmen Eltern oder Kinder.
Zu deiner Frage: es wird unterschieden, ob diese Weiterbildung im ausgeübten Beruf erfolgt oder ob es eine Ausbildung zum neuen Beruf ist.
Was ist es ?
liebe grüsse
lara
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  #3  
Alt 19.02.2009, 15:35
Lucutus Lucutus ist offline
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Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 3
Lucutus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Meisterschule

Hallo,

uupps, das war mir so nicht bewusst. Aber eigentlich kann mir doch niemand für einen Freundschaftsdienst einen Strick draus drehen?!
Naja, es handelt sich um eine Meisterausbildung im ausgeübten Beruf (die Stelle wurde jedoch wie schon erwähnt wegen Ganztagsunterricht gekündigt).
Noch eine kleine zusätzliche Frage. Das Paar bezieht ab Zeitpunkt der Meisterausbildung auch Wohngeld. Muss dieses auch wie z.B. Arbeitslosengeld als Einnahme unter Progressionsvorbehalt angegeben werden?

Vielen Dank, Lucutus
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  #4  
Alt 19.02.2009, 21:11
laragirl laragirl ist offline
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Registriert seit: 04.02.2006
Beiträge: 67
laragirl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Meisterschule

hi,
oh doch man würde Dir daraus einen Strick drehen. Es wird sogar strafrechlich verfolgt und Du würdest eine Geldstrafe bekommen. Nachzulesen in einschlägiger Literatur. Hilfeleistung dürfen nur ganz wenige machen, nicht mal Vermögensberater, obwohl diese das gern mal machen.
Aber nun zu deiner Frage. Es sind klassisch Werbungskosten (Anlage N).
Wohngeld spielt keine Rolle, es ist steuerlich NICHT zu berücksichten oder anzugeben.
liebe grüsse
lara
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  #5  
Alt 20.02.2009, 20:10
Lucutus Lucutus ist offline
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Registriert seit: 18.02.2009
Beiträge: 3
Lucutus befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Meisterschule

Hallo nochmal,

kann man die entstandenen Kosten in voller Höhe als WK ansetzen? Oder gelten Pauschbeträge (wie z.B. für doppelte Haushaltsführung)? Reicht eine kurze schriftliche Aufstellung der Kosten (sind Belege über z.B. Höhe der Zimmermiete erforderlich?)? Wirkt sich das Bafög gar nicht aus?

Vielen Dank und Gruss,

Lucutus
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  #6  
Alt 25.02.2009, 20:32
laragirl laragirl ist offline
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Registriert seit: 04.02.2006
Beiträge: 67
laragirl befindet sich auf einem aufstrebenden Ast
AW: Meisterschule

hi,
man kann es in voller Höhe absetzen, so wie es angefallen ist.
Es ist alles genau nachzuweisen, keine Pauschalen.
Bafög spielt keine Rolle.
liebe grüsse
lara
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